Aktuell in der GmbHR

Aktuelles Steuerrecht rund um die GmbH 2020/2021 (Binnewies/Mückl/Olbing, GmbHR 2020, 1309)

Das Steuerrecht der GmbH steht 2020 unter dem Eindruck der Corona-Pandemie. Die Corona-Gesetzgebung sowie die Verwaltungsanweisungen beschäftigen sich mit dieser noch andauernden Sondersituation. Der Entwurf des JStG 2020 beinhaltet einmal mehr eine Änderung der steuerlichen Behandlung des Verlusts von Gesellschafterdarlehen. Der Entwurf des ATAD-Umsetzungsgesetzes bringt eine neue Regelung der Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG mit im Ergebnis erheblichen Verschärfungen. Eine Vielzahl von Entscheidungen und neuen Vorlagen zur umsatzsteuerlichen und ertragsteuerlichen Organschaft zu ausländischen Verlusten, Sitzverlegung, Umwandlung und Anfechtung belegen die Bedeutung des EuGH bei der Rechtsprechung zur Besteuerung der GmbH. Zum Zufluss bei beherrschenden Gesellschaftern gibt es zahlreiche 2020 veröffentlichte Entscheidungen. Die aktuelle VGA-Rechtsprechung beinhaltet Dauerbrenner wie private Pkw-Nutzung, Anerkennung von Pensionsverpflichtungen und Gefährdung von Gemeinnützigkeit. Die Rechtsprechung zur Betriebsaufspaltung aus dem Jahr 2020 verdeutlicht, wie wichtig der sorgsame Umgang mit gesellschaftsvertraglichen Regelungen, insbesondere Regelungen zur Geschäftsführung ist. Darüber hinaus gibt es einige interessante Urteile zu Fragen des Verfahrensrechts mit großer Bedeutung für die GmbH.

A. Aktuelles aus der Gesetzgebung

I. Corona-Hilfsmaßnahmen

1. Erstes Corona-Steuerhilfegesetz

2. Zweites Corona-Steuerhilfegesetz

3. Aussetzung der Insolvenzantragspflicht

II. Geplante Änderung des § 32d Abs. 2 Nr. 1 Buchst. b Satz 1 EStG durch den Regierungsentwurf eines Jahressteuergesetzes 2020

III. Vorgesehene Änderungen durch das ATAD-UmsG bei der Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG)

B. Aktuelles aus der Finanzverwaltung

I. Corona-Hilfe durch die Finanzverwaltung

II. Organschaft

III. Steuerliche Behandlung von Arbeitszeitkonten

C. Aktuelles aus der Rechtsprechung

I. Verdeckte Gewinnausschüttungen

1. Private Pkw-Nutzung

2. Übertragung einer Pensionsverpflichtung auf einen Pensionsfonds

3. Weiterleitung eines Ausgleichsanspruchs nach § 89b HGB an den ehemaligen Gesellschafter-Geschäftsführer

4. VGA an die Tante der Alleingesellschafterin

5. Fehlende Gemeinnützigkeit bei unverhältnismäßig hohen Geschäftsführervergütungen

II. Sonstige Fragen zur Besteuerung der Ausschüttung

1. Zuflussfiktion beim beherrschenden Gesellschafter

a) Zuflussfiktion für Mietzahlungen

b) Zuflussfiktion bei beherrschendem Gesellschafter mit Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft ausländischen Rechts

c) Zuflussfiktion bei sog. gespaltener Gewinnausschüttung

d) Zufluss der Gewinntantieme bei verspäteter Feststellung des Jahresabschlusses

2. Inkongruente Gewinnausschüttung

3. Aktuelles zu § 8b KStG

a) Beteiligungshöhe i.S.v. § 8b Abs. 4 KStG

b) Schadenersatzleistungen

c) Betriebsausgabenabzugsverbot nach § 8b Abs. 3 Satz 1 KStG verfassungsgemäß

III. § 17 EStG

1. Wirtschaftliches Eigentum des Unterbeteiligten am GmbH-Geschäftsanteil

2. Anschaffungskosten bei Zuzug

3. § 6 AStG

a) Wertpapierleihe

b) Wegzug mit Rückkehr: die gescheiterte Auswanderung

c) Wegzug bei bestehendem deutschen Besteuerungsrecht

IV. Betriebsaufspaltung

1. Beendigung der Betriebsaufspaltung im Rahmen der Erfüllung des Zugewinnausgleichsanspruchs

2. Geschäftsführungsregelung

3. Bilanzierungskonkurrenz zwischen mitunternehmerischer Betriebsaufspaltung und atypisch stiller Gesellschaft

4. Gemeinnützige Betriebskapitalgesellschaft und Betriebsaufspaltung

V. Einbringung in die GmbH

1. Gewerbesteuerpflicht des Einbringungsgewinns

a) Gewerbesteuerpflicht des Einbringungsgewinns I

b) Gewerbesteuerpflicht des Einbringungsgewinns II

2. Ausschüttungen im Rückwirkungszeitraum des § 20 UmwStG

VI. Gesellschafterdarlehen

VII. Umwandlung

VIII. Organschaft

IX. Verluste

D. Aktuelles aus der Beratungspraxis: Verfahrensfragen und GmbH/Gesellschafter

I. Widerspruchslose Feststellung zur Insolvenztabelle bei ehemaligem Geschäftsführer

II. Einwendungsausschluss bei vGA

III. Drittanfechtungsrecht des Gesellschafters im Feststellungsverfahren der Gesellschaft (§ 27 KStG)

IV. Benennungsverlangen nach § 160 AO bei der GmbH


A. Aktuelles aus der Gesetzgebung

I. Corona-Hilfsmaßnahmen

1. Erstes Corona-Steuerhilfegesetz

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Das (erste) Corona-Steuerhilfe-Gesetz vom 19.6.2020 beschränkte sich noch auf relativ wenige steuerliche Maßnahmen:

  • Der Umsatzsteuersatz für die Gastronomie wurde für den Zeitraum 30.6.2020 bis 30.6.2021 von 19 % auf 7 % reduziert.
  • Die Übergangsregelung zu § 2b UStG wurde bis zum 31.12.2022 verlängert.
  • Die Aufstockungszahlung zum Kurzarbeitergeld, die Unternehmen zwischen dem 1.3.2020 und 31.12.2020 leisten, wurde steuerfrei gestellt.
  • Von besonderer Bedeutung für die GmbH ist die Verlängerung der steuerlichen Rückwirkungszeiträume in § 9 Satz 2 und § 20 Abs. 6 Satz 1 und 3 UmwStG auf zwölf Monate, um einen Gleichlauf mit der Verlängerung des Rückwirkungszeitraums in § 17 UmwG zu erzielen.

2. Zweites Corona-Steuerhilfegesetz
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Sehr viel weiter reichend sind die steuerlichen Änderungen durch das Zweite Corona-Steuerhilfe-Gesetz vom 29.6.2020:

  • Reduzierung der Umsatzsteuersätze von 19 % auf 16 % bzw. von 7 % auf 5 % für den Zeitraum 1.7.2020 bis 31.12.2020;
  • Verschiebung der Fälligkeit der Einfuhrumsatzsteuer auf den 26. des zweiten auf die Einfuhr folgenden Monats;
  • Erweiterung des steuerlichen Verlustrücktrags nach § 10d Abs. 1 EStG für die Jahre 2020 und 2021 von 1 Mio. € auf 5 Mio. € bzw. 2 Mio. € auf 10 Mio. €;
  • Einführung einer degressiven Abschreibung von 25 % für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens, die in den Jahren 2020 und 2021 angeschafft oder hergestellt werden (§ 7 Abs. 2 EStG);
  • vorübergehende Verlängerung der Reinvestitionsfrist des § 6b EStG um ein Jahr;
  • Verlängerung der 2020 endenden Frist für die Verwendung von Investitionsabzugsbeträgen nach § 7g EStG um ein Jahr;
  • Anhebung des Ermäßigungsfaktors in § 35 EStG von 3,8 auf 4,0;
  • pauschale Anpassung der Vorauszahlung für den Veranlagungszeitraum 2019 um 30 % (§ 110 EStG);
  • vorläufiger Verlustrücktrag für 2020 in die Veranlagung 2019 (§ 111 EStG). Der Gesetzgeber gewährt eine pauschale Berücksichtigung i.H.v. 30 % des Gesamtbetrags der Einkünfte des Veranlagungszeitraums 2019. Ein höherer Betrag muss nachgewiesen werden. Insgesamt ist der vorläufige Verlustvortrag auf 5 bzw. 10 Mio. € begrenzt. Für verbleibende Steuernachzahlungen wird eine zinslose Stundung bis zur Veranlagung für den Zeitraum 2020 gewährt.

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Unabhängig davon sind derzeit keine weiteren steuerlichen Corona-spezifischen Entlastungen absehbar. Insbesondere im Entwurf zum Jahressteuergesetz 2020 findet man bisher keine weiteren Regelugen. Somit bleibt das derzeit sanierungsfeindliche und damit krisenfördernde Steuerrecht bestehen. Die Hauptkritikpunkte in diesem Zusammenhang bleiben:

  • zeitlich und betragsmäßig begrenzter Verlustrücktrag in § 10d Abs. 1 EStG,
  • betragsmäßige Begrenzung des Verlustvortrags in § 10d Abs. 2 EStG,
  • ständige Gefahr des Verlusts des Verlustvortrags (z.B. durch Umwandlung durch §§ 4, 11 UmwStG oder Beteiligung neuer Gesellschafter gem. § 8c KStG),
  • eingeschränkte Verrechenbarkeit von Verlusten zwischen den verschiedenen Einkunftsarten (z.B. §§ 15a, 20 Abs. 6 EStG) sowie
  • Steuerschädlichkeit von betriebswirtschaftlich notwendigen bzw. rechtlich geforderten Maßnahmen oder unvermeidbaren Tatsachen (z.B. Lohnsummen-Regelung bei § 8c Abs. 1a KStG und § 13a ErbStG).

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Hier bleibt abzuwarten, ob aufgrund Finanzverwaltung und Rechtsprechung bereit sind, im Einzelfall die abweichende Festsetzung von Steuern aus Billigkeitsgründen nach § 163 AO bzw. den Erlass nach § 227 AO zu gewähren.

3. Aussetzung der Insolvenzantragspflicht
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Unabhängig von den steuerlichen Maßnahmen sind für die Arbeit des Steuerberaters auch andere Corona-bedingte Gesetzesänderungen für die Betreuung der GmbH maßgeblich. Im Mittelpunkt steht hier ...



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 08.12.2020 16:38
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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