Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 4)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

OLG Schleswig 27.1.2020, 15 WF 70/19
Familiengerichtliche Genehmigung des Beteiligungserwerbs an einer bestehenden Kommanditgesellschaft durch einen Minderjährigen

1. Dass mit dem Beteiligungserwerb aufgrund der konkreten Ausgestaltung des Erwerbsvorgangs und der gesellschaftsrechtlichen Beteiligung an der Gesellschaft nur ein geringes wirtschaftliches Risiko für den Minderjährigen verbunden ist, hat allein auf der Rechtsfolgenseite bei der Frage der Genehmigungsfähigkeit im Rahmen der Gesamtabwägung aller mit dem Erwerbsvorgang verbundenen Vor- und Nachteile Bedeutung.

2. Ob unter den Begriff der Eingehung eines Gesellschaftsvertrages auch vertragliche Erklärungen fallen, als deren Folge der Minderjährige Gesellschafter einer bereits bestehenden Gesellschaft wird, ist höchstrichterlich noch nicht geklärt. Die Frage ist bei Auslegung des § 1822 Nr. 3 Alt. 3 BGB nach Wortlaut, Gesetzgebungsgeschichte, Systematik sowie Sinn und Zweck jedenfalls für Personengesellschaften wie die Kommanditgesellschaft zu bejahen.

3. § 1822 Nr. 3 BGB erfasst das mit dem Betrieb eines Erwerbsgeschäfts verbundene – abstrakte – Risiko von Schäden oder Nachteilen für das Vermögen des Mündels bzw. Minderjährigen. Maßgeblich ist, ob dem Minderjährigen infolge der Eingehung von gesellschaftsrechtlichen Bindungen bei einer wirtschaftlichen Betrachtungsweise ein gewisses Unternehmerrisiko aufgebürdet wird, ob er also als Mitinhaber des Erwerbsgeschäfts erscheint, d.h. am wirtschaftlichen Risiko des Betriebes (abstrakt) beteiligt wird. Dieses abstrakte Risiko besteht auch bei dem Eintritt in eine bestehende Kommanditgesellschaft, ohne dass es auf die konkrete Ausgestaltung der Beteiligung ankäme.
(alle nicht amtl.)


OLG Bamberg 22.8.2019, 1 W 49/19
Wertermittlung von schenkweise übertragenen Gesellschaftsanteilen an einer GmbH für die Notarkosten

Sofern es an einer vereinbarten Gegenleistung fehlt, sind bei der Prüfung, ob der Wert übertragener Gesellschaftsanteile an einer GmbH über den rechnerischen prozentualen Anteil am Eigenkapital der Gesellschaft hinausgeht, alle verfügbaren Anhaltspunkte für die Bewertung der übertragenen Anteile heranzuziehen.
(amtl.)


OLG Stuttgart 4.8.2020, 16a U 197/19
Käuferansprüche gegen Konzernmutter im Dieselskandal

1. Wird ein Fahrzeughersteller mit der Behauptung in Anspruch genommen, ein Fahrzeug einer Tochtergesellschaft weise eine unzulässige Abschalteinrichtung auf, kommt weder eine Haftung der Muttergesellschaft aufgrund der Inanspruchnahme besonderen persönlichen Vertrauens gem. § 311 Abs. 2 Nr. 3, Abs. 3 BGB, noch eine Haftung im Rahmen der Prospekthaftung in Betracht.

2. Die Muttergesellschaft haftet in einer solchen Konstellation auch nicht im Rahmen einer Konzernhaftung für einen möglicherwiese gegenüber der Tochtergesellschaft bestehenden Anspruch. Es haften nach dem sog. Trennungsprinzip im Vertragskonzern für die Verbindlichkeiten der einzelnen Konzernglieder grundsätzlich nur diese, nicht dagegen die anderen Konzernunternehmen einschließlich der Muttergesellschaft.
(alle amtl.)


BFH 4.8.2020, VIII R 13/17
Steuerliche Behandlung gezahlter Zwischengewinne bei Erwerb von Anteilen an einem Investmentfonds

1. Die im Zusammenhang mit dem Erwerb von Anteilen an einem Investmentfonds gezahlten Zwischengewinne sind auch hinsichtlich geleisteter Ertragsausgleichsbeträge negative Einnahmen bei den Einkünften aus Kapitalvermögen i.S.d. § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG i.V.m. § 2 Abs. 1 Satz 1 InvStG 2004 in der im Streitjahr 2008 anzuwendenden Fassung.

2. Leistet der Anleger bei Eintritt in den Investmentfonds über im Ausgabepreis enthaltene Ertragsausgleichsbeträge wirtschaftlich betrachtet eine Vorauszahlung auf Erträge, die Zwischengewinne i.S.d. § 1 Abs. 4 InvStG sind, entfällt der Charakter der erbrachten Vorauszahlung nicht rückwirkend dadurch, dass der Ertragsausgleich zum Geschäftsjahresende nicht auch in Bezug auf die ausgeschütteten oder ausschüttungsgleichen Erträge durchgeführt wird und die geleisteten Ertragsausgleichsbeträge stattdessen erst bei der Berechnung der aus der Rückgabe der Fondsanteile vereinnahmten Zwischengewinne berücksichtigt werden.
(alle amtl.)

 



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 26.01.2021 11:29
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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