Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 13)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

BGH 28.1.2021, III ZR 85/20
Befangenheit eines Richters im Dieselskandal

Wenn sich in einem Rechtsstreit die Frage stellt, ob die Käufer von VW-Fahrzeugen, die mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet sind, von VW Schadensersatz verlangen können, kann ein Richter, der selbst solche Schadensersatzansprüche in einem anderen Verfahren verfolgt, wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden.
(nicht amtl.)

 

OLG Brandenburg 4.1.2021, 7 W 97/20
Unzulässige Beschwerde des GmbH-Geschäftsführers gegen die Ablehnung, seine Abberufung einzutragen

1. Wenn das Verfahren, in dem das Rechtsmittel eingelegt ist, nur auf Antrag begonnen werden kann, kann eine zulässige Beschwerde nur der in seinen Rechten beeinträchtigte Antragsteller erheben, nicht jeder, der durch den ergangenen Beschluss in eigenen Rechten beeinträchtigt ist.

2. Die Beschwerdeberechtigung gegen die Ablehnung einer HR-Eintragung ist erweitert, aber zugleich auch beschränkt, auf alle zur Eintragungsanmeldung Verpflichteten, die bei unterbliebener Anmeldung der Zwangsgeldandrohung unterlägen.
(alle amtl.)

 

OLG Köln 16.12.2020, 13 U 166/11
Stimmrechtszurechnung und Übernahmeangebot

1. Ein abgestimmtes Verhalten setzt voraus, dass der Bieter und der Dritte sich über die Ausübung von Stimmrechten verständigen oder mit dem Ziel einer dauerhaften und erheblichen Änderung der unternehmerischen Ausrichtung der Zielgesellschaft in sonstiger Weise zusammenwirken. Dies erfordert die koordinierte, auf einer gemeinsamen Absprache und Strategie beruhende Ausübung Einflusses auf den Emittenten.

2. Eine Interessenschutzklausel fällt nicht unter § 30 Abs. 2 WpÜG, wenn es lediglich um die Aufrechterhaltung des Status quo für den Zeitraum bis zum tatsächlichen Übergang des Unternehmens an den Käufer gehen soll, also keine über die allgemeine Leistungstreuepflicht hinausgehenden Absprachen oder tatsächlichen Einflussnahmen festzustellen sind.

3. Zu den Voraussetzungen einer Zurechnung von Stimmrechten nach § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 und Nr. 5 WpÜG.
(alle nicht amtl.)

 

BFH 30.9.2020, I R 76/17
Besteuerungsbefugnis für Geschäftsführervergütungen und -abfindungen nach dem DBA-Polen 2003

Die vom OECD-Musterabkommen abweichende Sonderregelung des Art. 16 Abs. 2 DBA-Polen 2003, in der die Besteuerungsbefugnis für Vergütungen einer Person in ihrer Eigenschaft als „bevollmächtigter Vertreter“ geregelt wird, gilt auch für Geschäftsführer einer deutschen GmbH. Sie erfasst auch Abfindungen.
(amtl.)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 29.03.2021 16:04
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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