Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 15)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

OLG Düsseldorf 15.1.2021, 3 Wx 253/20
Eintragung einer Zweigniederlassung im Grundbuch

1. Rechtsträger der als Unternehmensteil nicht rechtsfähigen Zweigniederlassung (Privat- und Firmenkundenbank AG) ist allein der Unternehmensträger („... Bank AG“), dem damit auch sämtliche in der Zweigniederlassung begründeten Rechte und Pflichten zuzuordnen sind.

2. Aus dem allgemein anerkannten Grundsatz, wonach eine Handelsgesellschaft als Inhaberin eines Rechts unter der von ihrer Hauptfirma abweichenden Firma einer Zweigniederlassung im Grundbuch eingetragen werden kann, wenn das Recht dem Geschäftsvermögen der Zweigniederlassung zuzuordnen ist, folgt, dass Änderungen der Zuordnung, wenn also ein Recht aus dem Geschäftsvermögen einer Niederlassung herausgenommen und einer anderen bzw. der Hauptniederlassung zugeordnet wird (hier: „Verschmelzung“ der Zweigniederlassung auf den Rechtsträger des Unternehmens), die Unrichtigkeit des Grundbuchs nach sich ziehen.

3. Die Grundbuchunrichtigkeit infolge Änderung der Zuordnung ist nicht durch eine Abtretungsvereinbarung zwischen Zweig- und Hauptniederlassung, sondern durch eine in der Form der §§ 29, 30 GBO beizubringende Erklärung des Geschäftsinhabers nachzuweisen.
(alle amtl.)


OLG Düsseldorf 4.11.2020, 2 Kart 1/20 (V) „RWE/E.ON“
Rechtsschutz im Fusionskontrollverfahren

1. Die Mitteilung des Bundeskartellamts, dass das Hauptprüfungsverfahren nicht eingeleitet werde und ein Zusammenschluss deshalb vollzogen werden könne, unterliegt nicht der Anfechtung durch Dritte; anfechtbar ist vielmehr allein eine Freigabeverfügung des Bundeskartellamts.

2. Eine Verpflichtungsbeschwerde kommt nur in Betracht, wenn der Antragsteller ein subjektives öffentliches Recht auf Erlass einer Verfügung durch das Bundeskartellamt darlegen kann. Vor Eintritt des Bundeskartellamts in das Hauptprüfungsverfahren steht Dritten ein derartiges subjektives öffentliches Recht in Bezug auf Zusammenschlüsse anderer Unternehmen nicht zu.
(alle nicht amtl.)


FG München 2.12.2020, 6 K 1754/20
Keine Beschwer zur Anfechtung einer im Körperschaftsteuerbescheid angesetzten, aber nicht steuererhöhenden bzw. nicht verlustvortragsrelevanten vGA

1. Eine Kapitalgesellschaft ist durch die Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung, die weder ihr zu versteuerndes Einkommen noch ihren Verlustabzug beeinflusst, nicht i.S.v. § 350 AO beschwert und nicht i.S.v. § 40 Abs. 2 FGO in Rechten verletzt.

2. Eine Bindungswirkung zwischen der Berücksichtigung der verdeckten Gewinnausschüttung bei der Festsetzung der Körperschaftsteuer der Kapitalgesellschaft (§ 8 Abs. 3 Satz 2 KStG) und derselben Frage bei der Festsetzung der Einkommensteuer gegenüber dem Anteilseigner (§ 20 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 EStG) gibt es nicht.

3. Diese Grundsätze gelten auch für einen Gesellschafter-Geschäftsführer. Aus § 166 AO ergibt sich insoweit nichts Gegenteiliges (gegen FG Rheinland-Pfalz v. 23.1.2020 – 6 K 1497/16, EFG 2020, 4239).
(alle nicht amtl.)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 13.04.2021 10:12
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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