Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 30)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

KG 11.5.2021, 1 W 29/21, 1 W 30/21, 1 W 31/21, 1 W 32/21, 1 W 33/21
Zum Nachweis der Vertretungsmacht eines Nachtragsliquidators einer GmbH gegenüber dem Grundbuchamt

Hat das Registergericht gem. § 66 Abs. 5 GmbHG einen (Nachtrags-)Liquidator bestellt, aber von dessen Eintragung im Handelsregister abgesehen, genügt zum Nachweis seiner Vertretungsmacht gegenüber dem Grundbuchamt eine Ausfertigung des Beschlusses des Registergerichts nicht, wenn seit seinem Erlass bereits ein Jahr vergangen ist. Die Gesellschaft muss zunächst ihre Wiedereintragung und die Eintragung des Liquidators im Handelsregister erreichen.
(amtl.)


BayObLG 8.10.2020, 101 SchH 120/20
Belegenheit von Aktien als Anknüpfungspunkt für örtliche Zuständigkeit

Ein Vermögenswert in Form von globalverbrieften Aktien ist dort belegen, wo sich die Globalurkunde tatsächlich befindet.
(amtl.)


OLG Düsseldorf 9.7.2020, 23 U 70/20
Steuerberatungsauftrag verpflichtet nicht zur Beratung in sozialversicherungsrechtlichen Fragen

1. Der Steuerberatungsauftrag und die damit im Zusammenhang stehende Lohnbuchhaltung verpflichten oder berechtigen den Steuerberater nicht zur Beratung in sozialversicherungsrechtlichen Fragen.

2. Der Steuerberater schuldet im Rahmen des Mandats die Kenntnis der mandatsbezogenen BFH-Rechtsprechung. Im Rahmen der Lohnbuchführung schuldet er keine umfassende und erschöpfende Beratung auf sozialversicherungsrechtlichem Gebiet.

3. Bei der Schadensberechnung sind alle Folgen des haftungsbegründenden Umstands bis zum Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung in den Tatsacheninstanzen einzubeziehen. Der erforderliche Gesamtvermögensvergleich erfasst dabei nicht nur Einzelpositionen, sondern es geht um eine Gegenüberstellung der hypothetischen und der tatsächlichen Vermögenslage.

4. Bezugspunkt für den Vermögensvergleich ist dabei grundsätzlich das Vermögen des Geschädigten. Etwas anderes gilt dann, wenn die Einbeziehung der Vermögensinteressen eines Verwandten oder sonstigen Dritten nach dem Inhalt des Beratungsvertrags geschuldet ist. In diesem Fall verlangt der BGH eine konsolidierte Schadensbetrachtung, also einen Gesamtvermögensvergleich, der neben dem Vermögen des Geschädigten zusätzlich auch die positiven und negativen Auswirkungen auf das Vermögen des Verwandten oder sonstigen Dritte mit einbezieht.
(alle nicht amtl.)


BFH 16.9.2020, II R 12/18
Änderung des Gesellschafterbestands einer grundbesitzenden Personengesellschaft; Bemessungsgrundlage bei geplanter Bebauung

1. § 8 Abs. 2 Satz 2 Alt. 2 GrEStG verlangt eine kausale Verknüpfung der Änderung des Gesellschafterbestands mit einem Plan zur Bebauung.

2. Zum einen muss es einen vorgefassten Plan geben, mit dem sich die Gesellschaft über einen Gesellschafterwechsel hinaus in wesentlichen Punkten so auf die Bebauung eines Grundstücks festgelegt hat, dass sie sich im Regelfall nur noch unter wirtschaftlichen Schwierigkeiten oder Einbußen davon lösen könnte.

3. Zum anderen müssen die Neugesellschafter die Gesellschaftsanteile wegen des Plans erworben haben.
(alle amtl.)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 27.07.2021 13:24
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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