Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 2)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

OLG Oldenburg 26.7.2021, 12 W 71/21
Zum Umfang der Prüfungsbefugnis des Registergerichts hinsichtlich der eingereichten GmbH-Gesellschafterliste

1. Verfügungen des Registergerichts, mit denen dieses eine nach § 40 GmbHG eingereichte Gesellschafterliste beanstandet und zur Hergabe einer korrigierten Fassung auffordert, stellen keine nach § 382 Abs. 4 Satz 2 FamFG anfechtbare Zwischenverfügungen dar. Es handelt sich vielmehr um Endentscheidungen, mit denen die Aufnahme der tatsächlich eingereichten Liste abgelehnt wird. Diese sind mit der Beschwerde nach § 58 Abs. 1 FamFG anfechtbar.

2. Die Prüfungsbefugnis des Registergerichts, ob die eingereichte Gesellschafterliste den formellen Anforderungen des § 40 Abs. 1 Satz 1 GmbHG entspricht, umfasst auch die Prüfung, ob die Vorgaben der am 1.7.2018 in Kraft getretenen Verordnung über die Ausgestaltung der Gesellschafterliste (GesLV) eingehalten werden.

3. Die am 1.7.2018 in Kraft getretene Verordnung über die Ausgestaltung der Gesellschafterliste (GesLV) hat mit § 1 Abs. 2 den Grundsatz der Nummerierungskontinuität eingeführt. Seitdem ist eine Abänderung der Nummerierung der Geschäftsanteile nur noch in den durch die Verordnung bestimmten Fällen zulässig.

4. Die bloße Übertragung bestehender Geschäftsanteile auf neue Gesellschafter rechtfertigt eine Neunummerierung der Geschäftsanteile nicht.
(alle amtl.)

 

EuGH 9.9.2021, C-605/18 – Adler Real Estate AG/Petrus Advisers/GM
Mitteilung bedeutender Beteiligungen, die von gemeinsam handelnden Personen am Kapital von Gesellschaften erworben wurden, nach Transparenz-RL und Übernahme-RL

Art. 3 Abs. 1a Unterabs. 4 Ziff. iii der Richtlinie 2004/109/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15.12.2004 zur Harmonisierung der Transparenzanforderungen in Bezug auf Informationen über Emittenten, deren Wertpapiere zum Handel auf einem geregelten Markt zugelassen sind, und zur Änderung der Richtlinie 2001/34/EG in der durch die Richtlinie 2013/50/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 22.10.2013 geänderten Fassung ist dahin auszulegen, dass er einer Regelung eines Mitgliedstaats entgegensteht, nach der Aktionäre oder natürliche oder juristische Personen i.S.v. Art. 10 oder 13 der Richtlinie 2004/109 in der durch die Richtlinie 2013/50 geänderten Fassung in Bezug auf die Mitteilung bedeutender Beteiligungen Anforderungen erfüllen müssen, die im Sinne dieses Unterabs. 4 strenger als die in der Richtlinie 2004/109 in der durch die Richtlinie 2013/50 geänderten Fassung vorgesehenen sind und die sich aus Rechts- und Verwaltungsvorschriften ergeben, die insb. Übernahmeangebote betreffend erlassen wurden, ohne dass indessen die Befugnis für die Sicherstellung der Einhaltung solcher Anforderungen einer gem. Art. 4 der Richtlinie 2004/25/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21.4.2004 betreffend Übernahmeangebote benannten Stelle dieses Mitgliedstaats zugewiesen wurde.
(amtl.)

 

BFH 15.3.2021, I R 61/17
Abkommensrechtliches Schachtelprivileg für Ausschüttungen einer Luxemburger SICAV

Nach der Rechtslage des Jahres 2010 sind Ausschüttungen einer Luxemburger SICAV an eine inländische Kapitalgesellschaft, der mindestens 25 % der stimmberechtigten Anteile an der SICAV gehören, wegen des sog. abkommensrechtlichen Schachtelprivilegs des DBA-Luxemburg 1958 von der Besteuerung im Inland ausgenommen.
(amtl.)

 



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 11.01.2022 12:24
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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