Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 9)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

BGH 25.10.2021, AnwZ (Brfg) 37/20
Zur Zulassung eines GmbH-Geschäftsführers als Syndikusrechtsanwalt

1. Einem GmbH-Geschäftsführer, der nach § 37 Abs. 1 GmbHG dem gesellschaftsrechtlichen Weisungsrecht der Gesellschafterversammlung unterliegt, fehlt es an der für die Zulassung als Syndikusrechtsanwalt erforderlichen fachlichen Unabhängigkeit seiner anwaltlichen Tätigkeit, sofern nicht der Gesellschaftsvertrag eine abweichende Regelung enthält.

2. Eine Einschränkung dieses Weisungsrechts kann nur durch die Gesellschafterversammlung selbst und im Gesellschaftsvertrag erfolgen. Die Erklärung des Aufsichtsratsvorsitzenden einer GmbH, dass diese in Bezug auf die anwaltliche Tätigkeit ihres Geschäftsführers von ihrem Weisungsrecht keinen Gebrauch machen werde, hat keine Auswirkungen auf das Bestehen des Weisungsrechts.
(alle nicht amtl.)


BGH 11.5.2021, II ZR 56/20
Klagebefugnis des Insolvenzverwalters bei Nichtigkeit des Jahresabschlusses wegen Überbewertung von Anlagegütern

1. Der Insolvenzverwalter ist befugt, Nichtigkeitsklage nach § 256 Abs. 7 AktG zu erheben, sofern die Fehlerhaftigkeit des Jahresabschlusses die Insolvenzmasse betrifft, weil der Insolvenzverwalter die Ersetzung des angegriffenen Jahresabschlusses durch einen für die Masse günstigeren Jahresabschluss erstrebt.

2. Die Anschaffungskosten bilden die Obergrenze der Bewertung von Vermögensgegenständen in der Bilanz.

3. Die Überbewertung eines Bilanzpostens führt zur Nichtigkeit des Jahresabschlusses, wenn sie nicht nur bedeutungslos, sondern wesentlich ist.
(alle nicht amtl.)


OLG Hamburg 7.9.2021, 7 U 121/17
Recht eines Organmitglieds auf Vergessenwerden

Der Betreiber eines Internet-Archivs kann verpflichtet sein, es zu unterlassen, Beiträge bei Eingabe des Namens einer Person in eine Suchmaschine bereit zu halten, sofern im Einzelfall schutzwürdige Belange des Betroffenen den Vorrang vor der Meinungs- und Pressefreiheit haben.
(nicht amtl.)


BFH 11.8.2021, I R 39/18
§ 15 Abs. 2 Satz 3 UmwStG 2006 ist kein eigenständiger, von Satz 4 losgelöster Ausschlussgrund

§ 15 Abs. 2 Satz 3 UmwStG 2006 bildet nur die Grundlage für die Vermutung des Satzes 4 und ist kein eigenständiger Ausschlussgrund für eine Buchwertfortführung; es handelt sich um eine einheitliche Missbrauchsvermeidungsregelung bestehend aus den Sätzen 3 und 4.
(amtl.)

 



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 01.03.2022 11:13
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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