Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 17)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

BGH 30.11.2021, II ZR 8/21
Bestellung eines besonderen Vertreters zur Geltendmachung von Ansprüchen wegen Pflichtverletzung des Geschäftsführers auch bei Inanspruchnahme einer beherrschten Gesellschaft

Zur Geltendmachung von Ersatzansprüchen, die mit einer Pflichtverletzung des Geschäftsführers begründet werden, kann ein besonderer Vertreter bestellt werden, auch wenn nicht der Geschäftsführer selbst, sondern eine von ihm mittelbar beherrschte Gesellschaft in Anspruch genommen werden soll.
(amtl.)

 

BGH 12.10.2021, XI ZB 31/19
Bindungswirkung des Vorlagebeschlusses und Formulierung der Feststellungsziele in KapMuG-Verfahren

Allgemeine Ausführungen des vorlegenden Prozessgerichts zum Gegenstand der Ausgangsverfahren sind nicht geeignet, die von diesem mit der Aufnahme eines Feststellungsziels in den Vorlagebeschluss bejahte Entscheidungserheblichkeit für das zugrunde liegende Verfahren und die Bedeutung für andere Rechtsstreitigkeiten zu widerlegen oder einzugrenzen (Anschluss an BGH v. 17.12.2020 – II ZB 31/14, WM 2021, 285 Rz. 282 = AG 2021, 274).
(amtl.)

 

EuGH 10.2.2022, C-9/20
Zeitpunkt des Vorsteuerabzugs bei Leistung durch einen Ist-Versteuerer (Grundstücksgemeinschaft Kollaustraße 136)

Art. 167 MwStSystRL ist dahin auszulegen, dass er einer nationalen Regelung entgegensteht, nach der das Recht auf Vorsteuerabzug bereits im Zeitpunkt der Ausführung des Umsatzes entsteht, wenn der Steueranspruch gegen den Lieferer oder Dienstleistungserbringer nach einer nationalen Abweichung gem. Art. 66 Abs. 1 Buchst. b der MwStSystRL erst bei Vereinnahmung des Entgelts entsteht und dieses noch nicht gezahlt worden ist.
(amtl.)

 

BFH 1.9.2021, VI R 21/19
Zur Abgrenzung von Alt- und Neuzusagen bei Direktversicherungen zum Aufbau einer betrieblichen Altersversorgung

1. Der Zeitpunkt, zu dem eine Versorgungszusage erstmalig erteilt wurde, bestimmt sich nach der zu einem Rechtsanspruch führenden arbeitsrechtlichen bzw. betriebsrentenrechtlichen Verpflichtungserklärung des Arbeitgebers (Anschluss an BMF v. 24.7.2013 – IV C 3 - S 2015/11/10002 – IV C 5 - S 2333/09/10005, BStBl. I 2013, 1022 Rz. 350).

2. Hat der Arbeitgeber zugunsten des Arbeitnehmers mehrere Direktversicherungen abgeschlossen, ist die Frage, ob diese auf verschiedenen Versorgungszusagen beruhen, unter Berücksichtigung aller maßgeblichen Umstände des Einzelfalls zu beantworten. Das Fehlen oder Vorliegen eines zusätzlichen biometrischen Risikos kann dabei lediglich als ein Indiz herangezogen werden. Es ist keine gesetzliche Voraussetzung für eine Neuzusage (entgegen BMF v. 24.7.2013 – IV C 3 - S 2015/11/10002 – IV C 5 - S 2333/09/10005, BStBl. I 2013, 1022 Rz. 355).
(alle amtl.)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 26.04.2022 13:42
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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