Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 37)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

OLG Nürnberg 30.3.2022, 12 U 3303/19
Kündigung des Anstellungsvertrags eines Geschäftsführers; befristeter Ausschluss der ordentlichen Kündigung; Beginn der Kündigungsfrist

1. Ein befristeter Ausschluss der ordentlichen Kündigung eines Dienstverhältnisses (Geschäftsführer-Anstellungsvertrags) steht der Wirksamkeit einer solchen Kündigung – selbst wenn sie während der Zeit der Befristung ausgesprochen wird – nicht entgegen, wenn die Kündigungsfrist erst nach Ende der Befristung abläuft.

2. Zur Frage, ob die Kündigungsfrist in diesem Falle bereits mit Zugang der ordentlichen Kündigung oder erst mit dem Ende der Befristung zu laufen beginnt.
(alle amtl.)

 

OLG Brandenburg 27.4.2022, 7 U 63/21
Genussrechte bei Verschmelzung einer deutschen AG mit einer österreichischen AG

Genussrechte, die auf Verträgen mit einer deutschen AG beruhen, können nach Verschmelzung der deutschen Gesellschaft über die Grenze hinweg mit einer österreichischen AG nicht einseitig von der österreichischen AG in Aktien umgewandelt werden, sondern sind nach Kündigung der Genussrechte zurückzuzahlen.
(nicht amtl.)

 

OLG München 7.1.2022, 31 Wx 399/18
Unternehmensbewertung nach Squeeze-out

1. Nach dem Stichtagsprinzip i.V.m. der Wurzeltheorie dürfen bei der Ermittlung des Wertes eines Unternehmens auch geplante Unternehmensverträge berücksichtigt werden, sofern am Stichtag mit ihrem Abschluss mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu rechnen war.

2. Die Kosten der Antragsteller können nach § 15 Abs. 2 SpruchG dem Antragsgegner nur ausnahmsweise auferlegt werden, wenn dies aufgrund einer umfassenden Abwägung aller Umstände des Falles einschließlich insbesondere des Verhaltens der Beteiligten im Verfahren und ihrer Mitwirkung bei der Aufklärung des Falles der Billigkeit entspricht.
(alle nicht amtl.)

 

BFH 16.3.2022, VIII R 24/19
Nachweis der fast ausschließlichen betrieblichen Nutzung eines Pkw bei Inanspruchnahme eines Investitionsabzugsbetrags und einer Sonderabschreibung nach § 7g EStG

Ein Steuerpflichtiger kann die Anteile der betrieblichen und der außerbetrieblichen Nutzung eines Pkw, für den er einen Investitionsabzugsbetrag und eine Sonderabschreibung nach § 7g EStG in Anspruch genommen hat, nicht nur durch ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch, sondern auch durch andere Beweismittel nachweisen (Anschluss an BFH-Urteil vom 15.7.2020 – III R 62/19, BFHE 271, 71).
(amtl.)

 



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 13.09.2022 13:12
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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