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Beratungspraxis Familienunternehmen – Familienholding: Vor-/Nachteile im Überblick (Forst/Schiffers, GmbHR 2023, 217)

Die Familienholding ist eine in der Praxis der Familienunternehmen häufig anzutreffende Organisationsstruktur. Die Nutzung einer Familienholding erfolgt aus verschiedenen Gründen. Sehr oft spielen steuerliche Aspekte eine Rolle, aber in der Regel sind nichtsteuerliche Aspekte wesentlicher für die Entscheidung zugunsten einer Familienholding. Im folgenden Beitrag geben wir einen Überblick über die wesentlichen Vor- und Nachteile einer Familienholding. Einzelaspekte werden in nachfolgenden Beiträgen vertieft.


I. Motive für den Einsatz einer Familienholding und zu differenzierende Holdingfunktionen

1. Kernmotive für den Einsatz einer Familienholding

2. Verschiedene Arten von Holdingfunktionen

II. Aspekte bei der Ausgestaltung der Familienholding

1. Gesellschaftsrechtliche Aspekte der Nutzung einer Holding

2. Rechtsformwahl

3. Steuerrechtliche Aspekte der Rechtsformwahl

4. Weitere Aspekte der Rechtsformwahl

a) Jahresabschlusspublizität

b) Mitbestimmung

c) Das Generationen-Thema

III. Gesellschafterindividuelle Holding-/Beteiligungsgesellschaften als Alternative oder Ergänzung zur Familienholding

IV. Fazit


I. Motive für den Einsatz einer Familienholding und zu differenzierende Holdingfunktionen

1. Kernmotive für den Einsatz einer Familienholding


Unter einer Familienholding ist im Allgemeinen eine rechtliche Einheit zu verstehen, (a) deren Gesellschafter ausschließlich oder nahezu ausschließlich Mitglieder einer oder mehrerer Familien sind und (b) deren Gegenstand das Halten und Verwalten von Vermögen dieser Familien insbesondere in Form von Unternehmensbeteiligungen ist.

Der Einsatz einer Familienholding kann aus den verschiedensten Aspekten heraus angezeigt sein. Im Kern geht es um den Erhalt des Familienunternehmens bzw. der Unternehmensgruppe in der Hand der Unternehmerfamilie. Als weitergehende Motive für den Einsatz einer Familienholding können folgende genannt werden:

  • Bündelung der unternehmerischen Aktivitäten: Ist das unternehmerische Engagement umfangreich, insbesondere dann, wenn dies in verschiedensten rechtlichen Einheiten geführt wird, ist eine Bündelung der Führung der Familiengruppe erforderlich. Eine zentrale Steuerung der Unternehmensgruppe erlaubt die Nutzung von Verbundvorteilen, Professionalisierung von zentralen Aufgaben und eine strategische Führung der Unternehmensgruppe.
  • Klare Abgrenzung zwischen Familienunternehmen einerseits und Gesellschafterkreis andererseits: Gerade bei größeren mittelständischen Gruppen ist spätestens dann, wenn die Gesellschafterzahl eine gewisse Größe erreicht, eine klare Abgrenzung zwischen dem Unternehmensbereich und der Gesellschafterseite erforderlich. Die Zwischenschaltung einer Familienholding kann hier ermöglichen, dass das Unternehmen möglichst unabhängig von Vorgängen auf der Gesellschafterebene agieren kann. Der Zusammenhalt der Familienbeteiligungen kann über mehrere Generationen hinweg gewahrt werden und Interessenkonflikte oder Konflikte innerhalb der Familie werden vom Unternehmen ferngehalten.
  • Bündelung der Gesellschafterinteressen: In Bezug auf den Gesellschafterkreis ist zu berücksichtigen, dass gerade bei einem großen und u.U. inhomogenen Gesellschafterkreis die Gesellschafterinteressen gebündelt werden müssen, damit diese einerseits ausreichend gegenüber dem unternehmerischen Bereich vertreten werden, andererseits aber divergierende Interessen im Gesellschafterkreis nicht lähmend auf die Entwicklung des Unternehmens wirken. Darüber hinaus ist in solchen Konstellationen auch dafür Sorge zu tragen, dass die Gesellschafterstellung einzelner Mitglieder der Familie bzw. von Familienstämmen insgesamt abgesichert wird.


2. Verschiedene Arten von Holdingfunktionen

Bei Familienunternehmen kann entsprechend der genannten verschiedenartigen Motive in Bezug auf den Einsatz von Holdinggesellschaften zwischen verschiedenen Funktionen einer Familienholding differenziert werden: (...)
 



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 06.03.2023 15:23
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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