Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 11)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

BGH 20.9.2022, XI ZB 34/19
Vorrang der spezialgesetzlichen Prospekthaftung

1. Die spezialgesetzliche Prospekthaftung gemäß den § 13 Verk-ProspG, §§ 44 ff. BörsG in der bis zum 31.5.2012 geltenden Fassung schließt in ihrem Anwendungsbereich auch eine Haftung eines Gründungsgesellschafters als Treuhandkommanditist unter dem Aspekt einer vorvertraglichen Pflichtverletzung aufgrund der Verwendung eines unrichtigen, unvollständigen oder irreführenden Prospekts als Mittel der schriftlichen Aufklärung gem. § 280 Abs. 1 BGB i.V.m. § 311 Abs. 2 BGB aus (Fortführung von BGH v. 19.1.2021 – XI ZB 35/18, BGHZ 228, 237 Rz. 22 ff. = AG 2021, 464).

2. Zum Erfordernis von Angaben betreffend den Ausbau des Panamakanals und zur Darstellung der mit einer Fremdfinanzierung einhergehenden Risiken in einem Verkaufsprospekt, der einer Beteiligung an Einschiffgesellschaften zugrunde liegt (Bestätigung von BGH v. 23.2.2021 – XI ZB 29/19, WM 2021, 1047 ff. = ZIP 2021, 1549).
(alle amtl.)

 

BGH 20.9.2022, XI ZB 3/20
Kapitalanleger-Musterverfahren; Vorrang der spezial-gesetzlichen Prospekthaftung

1. Zu Rechtsbeschwerden von Musterbeklagten und Anschlussrechtsbeschwerden gegen Musterbeklagte, die von der spezialgesetzlichen Prospekthaftung erfasst werden.

2. Für die bürgerlichrechtliche Prospekthaftung im weiteren Sinne aufgrund der § 280 Abs. 1, § 241 Abs. 2, § 311 Abs. 2 BGB ist neben der spezialgesetzlichen Prospekthaftung etwa aufgrund des Verkaufsprospektgesetzes oder des Börsengesetzes kein Raum.

3. Ein Vorlagebeschluss wird hinsichtlich eines Feststellungsziels gegenstandslos, wenn die Entscheidungserheblichkeit dieses Feststellungsziel aufgrund der vorausgegangenen Prüfung im Musterverfahren entfallen ist.
(LS 1 amtl., LS 2 und 3 nicht amtl.)

 

OLG München 28.9.2022, 7 U 3068/21 (rkr.)
Zur Auslegung einer Abwicklungsvereinbarung auf disquotale Verteilung des Erlöses aus der Veräußerung von Grundstücken

Zur Auslegung einer Abwicklungsvereinbarung auf disquotale Verteilung des Erlöses aus der Veräußerung von Grundstücken einer GbR.
(nicht amtl.)

 

BFH 28.9.2022, VIII R 6/19
Zurechnung des Mehrgewinns aus der Korrektur eines unrechtmäßigen Betriebsausgabenabzugs

1. Ein Mehrgewinn, der aus der Korrektur nicht betrieblich veranlasster Betriebsausgaben stammt und im laufenden Gesamthandsgewinn enthalten ist, ist bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung abweichend vom allgemeinen Gewinnverteilungsschlüssel zuzurechnen, wenn die zugrunde liegenden Aufwendungen ausschließlich einem Mitunternehmer zugutegekommen sind.

2. Für die Zurechnung eines solchen Mehrgewinns bei diesem Mitunternehmer ist bei der Gewinnermittlung durch Einnahmen-Überschuss-Rechnung unerheblich, ob der Mitunternehmerschaft aufgrund der unrechtmäßigen Verausgabung der Gesellschaftsmittel ein Ersatzanspruch zusteht, der im Gewinnermittlungszeitraum der Verausgabung uneinbringlich oder wertlos ist.
(alle amtl.)

 



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 14.03.2023 10:24
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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