Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 24)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

OLG Celle 28.12.2022, 9 W 104/22
Zur Gleichwertigkeit von Beglaubigungsvermerken von EU-ausländischen Urkundspersonen

1. Anmeldungen zur Eintragung in das Handelsregister sind gem. § 12 Abs. 1 Satz 1 HGB elektronisch in öffentlich beglaubigter Form einzureichen. Die daraus folgenden Anforderungen (vgl. § 129 Abs. 1 Satz 1 BGB, §§ 39, 40 BeurkG) können auch im Ausland durch eine ausländische Urkundsperson erfüllt werden, wenn die von diesen vorgenommenen Beglaubigungen dem entsprechenden Beurkundungsvorgang nach deutschem Recht gleichwertig sind.

2. Die Gleichwertigkeit ist nicht deshalb zu verneinen, weil Beglaubigungsvermerke der ausländischen Urkundspersonen nicht erkennen ließen, auf welche Weise sich diese von der Identität der Erklärenden überzeugt hätten. Ein Erfahrungssatz des internationalen Rechtsverkehrs spricht dafür, dass öffentliche Behörden und Notare die für sie maßgebenden Zuständigkeits- und Formvorschriften beachten, sofern nur die Echtheit der ausländischen öffentlichen Urkunde feststeht und keine gewichtigen Anhaltspunkte für ihre fehlerhafte oder kompetenzwidrige Errichtung vorliegen.
(nicht amtl.)

 

OLG Celle 1.8.2022, 9 W 62/22
Zur Gleichwertigkeit von Online-Beglaubigungen nach österreichischem Recht

Die in Österreich erfolgte Beglaubigung nach Überprüfung der Unterschriftsleistung im Wege elektronischer Kommunikation gem. § 79 Abs. 9 österr. NO ist im Hinblick auf die anstehende Umsetzung der Digitalisierungs-RL im Zuge des DiRUG einer Unterschriftsbeglaubigung durch einen deutschen Notar gemäß den aktuell geltenden Vorschriften des Beurkundungsgesetzes gleichwertig.
(nicht amtl.)

 

BFH 26.1.2023, V R 20/22
Erneute EuGH-Vorlage

Dem EuGH werden folgende Fragen zur Sechsten Richtlinie 77/388/EWG des Rates vom 17.5.1977 zur Harmonisierung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Umsatzsteuern – Gemeinsames Mehrwertsteuersystem: einheitliche steuerpflichtige Bemessungsgrundlage (Richtlinie 77/388/EWG) zur Vorabentscheidung vorgelegt:

1. Führt die Zusammenfassung mehrerer Personen zu einem Steuerpflichtigen nach Art. 4 Abs. 4 Unterabs. 2 der Richtlinie 77/388/EWG dazu, dass entgeltliche Leistungen zwischen diesen Personen nicht dem Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer nach Art. 2 Nr. 1 dieser Richtlinie unterliegen?

2. Unterliegen entgeltliche Leistungen zwischen diesen Personen jedenfalls dann dem Anwendungsbereich der Mehrwertsteuer, wenn der Leistungsempfänger nicht (oder nur teilweise) zum Vorsteuerabzug berechtigt ist, da ansonsten die Gefahr von Steuerverlusten besteht?
(alle amtl.)

 

BFH 17.1.2023, IX R 15/20
Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags

1. Der Solidaritätszuschlag war in den Jahren 2020 und 2021 noch nicht verfassungswidrig.

2. Das SolZG 1995 i.d.F. durch Art. 4 des 2. FamEntlastG vom 1.12.2020 (BGBl. I 2020, 2616) verstößt auch nicht gegen Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1 oder Art. 14 GG.
(alle amtl.)

 



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 14.06.2023 07:29
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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