Bundestag: Unterstützung für moderneres Personengesellschaftsrecht

Überwiegend positive Reaktionen auf den Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Modernisierung des Personengesellschaftsrechts gab es bei einer öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz des Bundestages am Mittwoch. Das MoPeG bringt nach Einschätzung der meisten Sachverständigen erhebliche Verbesserungen und sollte, mit kleineren Änderungen, noch in dieser Legislaturperiode beschlossen und so schnell wie möglich in Kraft gesetzt werden.

Gregor Bachmann vom Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht der Humboldt-Universität zu Berlin sagte, der Entwurf werde das Personengesellschaftsrecht insgesamt klarer und verständlicher machen und Fortschritte für die Rechtspraxis bringen. Wesentliche Neuerung sei die Einführung eines Registers für die BGB-Gesellschaft. Dies schließe eine Transparenzlücke, erleichtere Transaktionen und komme der Wirtschaft zugute. Vorschläge, alle BGB-Gesellschaften in das Register zu zwingen, lehne er ab. Mathias Habersack vom Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Unternehmensrecht der Ludwig-Maximilians-Universität München hält eine Reform des Personengesellschaftsrechts für dringend geboten. Würde der Regierungsentwurf Gesetzeskraft erlangen, brächte er einen erheblichen Gewinn für das Personengesellschaftsrecht mit sich. Es gebe aber noch Optimierungsbedarf an einigen Stellen.

Alexander Schall vom Lehrstuhl für Deutsches, Europäisches und Internationales Privat- und Unternehmensrecht an der Leuphana Universität Lüneburg, sieht die komplette Neufassung des Personengesellschaftsrechts durch das MoPeG dagegen kritisch. Sie dürfe nicht ohne Prüfung der verfassungsrechtlichen Konsequenzen verabschiedet werden. Es gebe immense Anpassungslasten für die Rechtspraxis. Vor "legislativer Hast" sei eindringlich zu warnen. Auch Annika Böhm, Leiterin des Referats Gesellschafts- und Bilanzrecht beim Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK), ging in ihrer Stellungnahme auf Distanz zu dem Entwurf. Eine behutsame und praxiskonforme Weiterentwicklung des Personengesellschaftsrechts wäre daher aus DIHK-Sicht der richtige Weg. Der vorliegende Regierungsentwurf unterliege jedoch in wesentlichen Teilen grundsätzlichen Bedenken. Die GbR müsse auch weiterhin eine niedrigschwellige und möglichst einfach zu gründende und zu führende Gesellschaftsrechtsform bleiben.

Der Dresdner Notar Heribert Heckschen bezeichnete die im Entwurf vorgesehene Einführung eines Gesellschaftsregisters ohne Registrierungszwang für alle GbRs unter Abwägung der Vor- und Nachteile als guten Kompromiss. Die gewerbliche Wirtschaft werde durch die Einführung eines Gesellschaftsregisters nicht be-, sondern entlastet. Auch der Kölner Rechtsanwalt Daniel Otte begrüßte die Neuregelung, die gelungen sei und zur Rechtssicherheit beitrage. Aus Sicht des Praktikers ergebe sich jedoch an einigen Stellen noch Optimierungsbedarf, der im Gesetzgebungsverfahren berücksichtigt werden sollte. Die Stuttgarter Rechtsanwältin Gabriele Roßkopf hält die Reform ebenfalls für erforderlich. Insbesondere im Hinblick auf die GbR klafften der Gesetzeswortlaut und die Rechtswirklichkeit seit Jahren auseinander und seien in Einklang zu bringen. Zu dem Regierungsentwurf hat die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen einen Entschließungsantrag vorgelegt. Der darin enthaltene Vorschlag, die Nachhaftung zu begrenzen, traf auf die Zustimmung mehrerer Sachverständiger.

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Verlag Dr. Otto Schmidt vom 22.04.2021 11:21
Quelle: Bundestag PM vom 21.4.2021

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