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Helder Schnittker / Dr. Michael Best
Verdeckte Gewinnausschüttung bei unüblicher Tantieme-Vereinbarung mit Gesellschafter-Geschäftsführer
Welche Rolle spielt die Höhe der Beteiligung? 565
Das BMF hat in einem neuen Erlaß (GmbHR 2002, 291) zu den Grundsätzen bei der Anerkennung von Tantiemezusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer Stellung genommen. In diesem Erlaß werden neben der Nur-Tantieme und der Nur-Rohgewinntantieme vor allem auch die 50 %-Grenze sowie das 75/25 %-Verhältnis zwischen fester und variabler Vergütung angesprochen. Weiterhin offen und auch in diesem Erlaß unbeantwortet bleibt die Frage der Anwendbarkeit dieser Grundsätze auf nicht beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer, obwohl gerade über dieses Problem seit den Entscheidungen des BFH v. 19.2.1999 -- I R 105--107/97, GmbHR 1999, 485 und v. 15.3.2000 -- I R 74/99, GmbHR 2000, 1158 in der Praxis intensiv diskutiert wird. Die Autoren erläutern in diesem Beitrag die vom BFH entwickelten Grundsätze, soweit sie im genannten Erlaß behandelt werden, und untersuchen inwieweit die Anwendbarkeit dieser Grundsätze von der Höhe der Beteiligung (Minderheits- oder Mehrheitsbeteiligung) eines Gesellschafter-Geschäftsführers abhängig ist. Grundlage dieser Untersuchung ist dabei neben der -- u.a. im neuen Erlaß zum Ausdruck kommenden -- Auffassung des BMF vor allem auch die jüngste BFH-Rechtsprechung zu diesem Thema.
Helder Schnittker ist Rechtsanwalt und Mitarbeiter, Dr.
Michael Best ist Steuerberater und Partner der Sozietät Pöllath +
Partner im Büro München bzw. Berlin.
Dr. Ulrich G. H. Brauer / Dr. Christian Levedag, LL.M.
Die Zusammenlegung eines verpfändeten GmbH-Geschäftsanteils mit einem pfandfreien GmbH-Geschäftsanteil ohne Zustimmung des Pfandgläubigers 572
Die Zusammenlegung von GmbH-Geschäftsanteilen gewinnt in der Rechtspraxis an Bedeutung. Insbesondere die Kapitalmaßnahmen, die im Rahmen von Euro-Umstellungen des Stammkapitals durchgeführt werden, erfordern häufig die Zusammenlegung von GmbH-Geschäftsanteilen. Soweit einer der betroffenen Geschäftsanteile verpfändet ist, stellt sich die Frage, ob die Zusammenlegung des pfandfreien mit dem pfandbelasteten Geschäftsanteils zulässig sowie die Zustimmung des betroffenen Pfandgläubigers notwendig ist. Dieser Beitrag setzt sich mit dieser -- in der bisherigen Literatur eher am Rande behandelten -- Problematik auseinander.
Dr. Ulrich G. H. Brauer ist Rechtsanwalt und Partner der
Sozietät Menold & Aulinger in Düsseldorf; Dr. Christian Levedag,
LL.M. (London) ist Rechtsanwalt und Mitarbeiter der Steuerabteilung von Deloitte
& Touche GmbH in Düsseldorf. Die Autoren danken Herrn Notar Dr. Armin
Hauschild, M.C.J. (Austin), Düsseldorf, für wertvolle Anregungen.
Dr. Andreas Schlüter
Die gemeinnützige GmbH
Gründungsverfahren, Satzungsgestaltung und steuerliche Anerkennung (II) 578
Der gemeinnützige Sektor in Deutschland entwickelt sich in der Bundesrepublik mit einer hohen Dynamik. Dies zeigt sein steigender Anteil am Bruttosozialprodukt, seine jährlichen Zuwachsraten und seine zunehmende arbeitsmarkpolitische Bedeutung. Zentrale gesellschaftsrechtliche Organisationsform dieses Sektors ist die Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Der die Struktur und Organisation dieser Unternehmen prägende Zweck liegt in der Verfolgung gemeinnütziger, kirchlicher oder mildtätiger Zwecke i.S.d. §§ 51 ff. AO. Das Recht der gemeinnützigen GmbH wird bestimmt durch ein Zusammenspiel von gesellschaftsrechtlicher Ordnung und steuerlichen Zweckvorgaben. In der Gestaltung der Satzungsbestimmungen sind beide Einflussgrößen miteinander zu verbinden. Dieser Beitrag analysiert in seinem ersten Teil (GmbHR 2002, 535) die Grundlagen der steuerrechtlichen Anforderungen im Hinblick auf die Gestaltung der Satzung und beschreibt zugleich das Verfahren zur Anerkennung als gemeinnützige Einrichtung. In seinem zweiten Teil (in diesem Heft) beschreibt die GmbH als Ersatzform der Stiftung. Hier sind weitere Satzungsanpassungen vorzunehmen, um in der Form der GmbH stiftungsartige Strukturen zu realisieren. Eine Abrundung findet er in der Mustersatzung einer gemeinnützigen GmbH
Dr. Andreas Schlüter ist Rechtsanwalt und Partner der Sozietät Brandi, Dröge, Piltz, Heuer & Gronemeyer in Gütersloh und gleichzeitig Mitarbeiter am Rechtszentrum für europäische und internationale Zusammenarbeit (R.I.Z.) an der Universität zu Köln.
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GmbH-Beratung
Ulrich Ackermann / Dr. Oliver Strnad,
Gewinnausschüttungen als "steuerfreie" Einlagenrückzahlung? 584
Centrale-Gutachtendienst
Pensionszusage:
Finanzierbarkeit im Zusagezeitpunkt und fortdauernde Finanzierung 586
Veräußerungsgewinn:
Beteiligung der Komplementär-GmbH am Kaufpreis und Änderung einer
Gewinnverteilungsabrede 587
Rechtsprechung -- Gesellschaftsrecht Zum Seitenstart
Haftung des Geschäftsführers:
Verantwortlichkeit des Geschäftsführers der Komplementärin auch
gegenüber der GmbH & Co. KG?
(BGH v. 25.2.2002 -- II ZR 236/00) 588
Haftung des Geschäftsführers:
Persönliches Einstehen für Gesellschaftsschulden bei unzutreffenden
Angaben gegenüber Geschäftspartner der GmbH
(OLG Zweibrücken v. 25.10.2001 -- 4 U 71/00 [LS]) 591
Haftung des Geschäftsführers:
Verantwortlichkeit des Geschäftsführers der herrschenden Gesellschaft
für nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge einer Tochtergesellschaft
(LG Braunschweig v. 21.2.2001 -- 5 O 5/00 [LS]) 591
Amtslöschung:
"Verfrühte" Löschung einer GmbH als vermögenslos
(OLG Zweibrücken v. 1.3.2002 -- 3 W 38/02) 591
Amtslöschung:
Keine Beschwerdebefugnis eines Gesellschafters gegen Ablehnung der Amtslöschung
eines im Handelsregister eingetragenen fehlerhaften Gesellschafterbeschlusses
(OLG Köln v. 12.12.2001 -- 2 Wx 62/01 [LS]) 593
Umwandlung:
Bewertung von Verzichtserklärungen in einem beurkundeten Umwandlungsvorgang
OLG Hamm v. 6.12.2001 -- 15 W 314/01 [LS]) 593
Rechtsprechung -- Steuerrecht Zum Seitenstart
Betriebsaufspaltung:
Sachliche Verflechtung auch bei Bestellung eines Erbbaurechts an zu bebauendem
Grundstück
(BFH v. 19.3.2002 -- VIII R 57/99) 593
Der GmbHR-Kommentar
von Dr. Horst Bitz 597
Betriebsaufspaltung:
Personelle Verflechtung auch bei mittelbarer Beteiligung am Besitzunternehmen
über einen Zwischenvermieter
(BFH v. 28.11.2001 -- X R 49/97) 598
Gewinnermittlung:
Keine Auflösungen der Rückstellung wegen eines gegen die GmbH geltend
gemachten Anspruchs vor rechtskräftiger Klageabweisung
(BFH v. 30.1.2002 -- I R 68/00) 601
Organschaft:
Minderung des Gewerbeertrags durch Teilwertabschreibungen aufgrund vororganschaftlicher
Gewinnausschüttungen
(BFH v. 30.1.2002 -- I R 73/01) 603
Verdeckte Gewinnausschüttung:
Angemessenheit von Geschäffsführergehältern und Wertzuwachs des
Unternehmens als Gehaltsbemessungskriterium
(FG Hessen v. 27.6.2001 -- 4 K 752/01 [LS]) 605
Verdeckte Gewinnausschüttung:
Angemessenheit einer Gewinntantieme bei Unternehmen in der Aufbauphase (FG Schleswig-Holstein
v. 16.1.2002 -- I 141/99 [LS]) 605
Verdeckte Gewinnausschüttung:
"Unter-Wert-Verkauf" einer Beteiligung an den eigenen Gesellschafter
(FG Hessen v. 7.1.2002 -- 4 V 5281/00 [LS]) 605
Verwaltungsanweisung
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Verdeckte Gewinnausschüttung:
Korrektur innerhalb oder außerhalb der Steuerbilanz?
(BMF v. 28.5.2002 -- IV A 2 - S 2742 - 32/02) 606
Gewinnermittlung:
Anwendungsschreiben zu der Steuerermäßigung bei Einkünften aus
Gewerbebetrieb nach §35 EStG
(BMF v. 15.5.2002 -- IV A 5 - S 2296 a - 16/02) 610
Volltext der Beispielsrechnung
GmbH-Bibliothek Zum Seitenstart
Buchbesprechungen
Kurzbesprechungen von Neuerscheinungen zum Gesellschafts-, Bilanz- und Steuerrecht der GmbH bzw. GmbH & Co. KG 614
GmbH-Report Zum Seitenstart
IM BLICKPUNKT
Prof. Dr. Peter Ries, Das Elektronische Handelsregister -- Schaffung der rechtlichen Voraussetzungen durch das "ERJuKoG" R 233
STEUERPRAXIS
von Reg.Dir. a. D. Willi Winter, Bonn
Verluste aus Warentermingeschäften als Betriebsausgaben eines Gewerbebetriebs? R 237
Halber durchschnittlicher Einkommensteuersatz für außerordentliche Einkünfte auch für 1999 und 2000? R 237
Pressemitteilung des BFH
Spekulationsgewinne, Maßnahmen der Steuerfahndung und Bankgeheimnis R 239
ARBEITSRECHT
von Ulrich Weber, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Köln
Haftungsobergrenze bei grober Fahrlässigkeit R 241
Betriebsverlagerung als betriebsbedingter Grund für eine Änderungskündigung R 241
Pressemitteilungen des BAG
Höherwertige Tätigkeit -- vorübergehend oder auf Dauer? (Änderung der Rechtsprechung) R 243
Volle Haftung nur bei Vorsatz bezüglich des Schadenseintritts R 245
Gleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten in der betrieblichen Altersversorgung R 245
SOZIALRECHT
von Gustav Figge, Bremen
Krankenversicherung
Beitragspflicht einer Sonderleistung für mehrere Jahre R 245
Beitrag für freiwillig versicherte Ehegatten ohne Einkommen R 247
Vorversicherungszeit für freiwillige Krankenversicherung R 247
Betriebskrankenkasse darf nur gesetzeskonforme Leistungen anbieten R 249
Rentenversicherung
Abstimmung der Rentenversicherungsbeiträge auch für geringfügig Beschäftigte R 249
Arbeitsförderung
Insolvenzgeld für Arbeitszeitguthaben R 251