Aufsätze und Beiträge | GmbH-International | |
GmbH-Beratung | GmbH-Dokumentation | |
Rechtsprechung - Gesellschaftsrecht | Rechtsprechung - Steuerrecht | |
Verwaltungsanweisungen | GmbHReport |
Raik Brete
Streitschrift gegen die Offenlegungspflicht von Jahresabschlüssen
§ 325 Abs. HGB ist unter Ansehung der Funktion des Jahresabschlusses verfassungswidrig 617
Lange vor Inkrafttreten des EHUG und der damit nun tatsächlich stattfindenden Sanktionierung der verspäteten bzw. unterbliebenen Offenlegung des Jahresabschlusses (JA) in Form eines (wiederholt festsetzbaren) Ordnungsgeldes äußerten Stimmen in der Literatur Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Offenlegungspflicht oder wiesen zumindest auf die -- nach erfolgter Offenlegung nicht mehr revidierbaren -- Nachteile hin, die sich daraus ergeben (können), dass unternehmensexterne Dritte Einblick in die Unternehmenszahlen erhalten. Auch wenn die Offenlegungsquote mittlerweile auf ca. 75 % von zuvor ca. 5 % gestiegen ist, bedeutet dies nicht, dass die Offenlegungspflicht auf breite Akzeptanz stößt. Viele Unternehmen fügen sich lediglich dem Sanktionsdruck, vor allem, weil das Ergebnis eines Gangs durch die Instanzen nicht vorhersehbar ist. Andererseits hilft bloßer Unmut nicht; allein eine anhaltende kritische Auseinandersetzung kann für ein Umdenken sorgen. Anschließend an die jüngst von Kuntze-Kaufhold (GmbHR 2009, 73) und Starck (DStR 2008, 2035) geäußerten verfassungsrechtlichen Zweifel will der Beitrag die Verfassungsmäßigkeit insbesondere unter Berücksichtigung der Funktion des JA beleuchten.
Raik Brete ist Rechtsanwalt in der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Thomsen & Partner in Hannover und dankt Herrn WP/StB/RB Dr. Karl Niehues und Herrn vBP/StB Michael Thomsen für die hilfreichen Anregungen.
Dr. Florian Herrmann
Der Umfang des notariellen Formerfordernisses bei GmbH-Geschäftsanteilsübertragungen am Beispiel von Finanzierungszusagen -- Keine Verbesserung durch das MoMiG 625
Nach jahrelangen Diskussionen ist das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen am 1.11.2008 in Kraft getreten. Dem Inkrafttreten war ein langer Prozess kontroverser Diskussionen vorausgegangen. Die Diskussionen gipfelten zuletzt in der Anhörung des Rechtsausschusses des Bundestages vom 23.1.2008. Der Regierungsentwurf des Gesetzes hat danach noch einmal gravierende Änderungen erfahren. Hier bestand durchaus Hoffnung, dass der Gesetzgeber auch hinsichtlich der Frage der Formvorschriften des § 15 GmbHG den Forderungen der Beratungspraxis folgen würde. Ein für die Verkehrsfähigkeit der GmbH-Geschäftsanteile sehr wichtiger Punkt hat bei den Änderungen in dem ursprünglichen Regierungsentwurf jedoch trotz umfangreicher Kritik keine Berücksichtigung gefunden: Die Abschaffung des notariellen Formerfordernisses bei GmbH-Geschäftsanteilsübertragungen nach § 15 Abs. 4 GmbHG. Dabei beschreibt das Bundesjustizministerium in seiner Pressemitteilung vom 26.6.2008 die Erleichterung der Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen als einen der "Schwerpunkte des Gesetzes". Dieser Beitrag befasst sich mit diesem Formerfordernis nach § 15 Abs. 4 GmbHG. Am Beispiel von Finanzierungszusagen im Rahmen von Unternehmenstransaktionen wird die erhebliche Relevanz dieser Formvorschrift aus rechtlicher, zeitlicher und vor allem finanzieller Sicht dargestellt. Der Beitrag wendet sich hierbei insbesondere an Berater von Unternehmenstransaktionen, denen Argumente für die Entscheidung über die Formbedürftigkeit einer Nebenabrede bei einem Anteilskaufvertrag an die Hand gegeben werden.
Dr. Florian Herrmann ist Rechtsanwalt bei der Zirngibl Langwieser Rechtsanwälte Partnerschaft in München.
Dr. Swen O. Bäuml
Gesellschafterdarlehen nach MoMiG: (Steuer-)Rechtliche Beratungsschwerpunkte in der Krise 632
Gesellschafterdarlehen sind häufig die einzig verbleibende Finanzierungsoption für GmbHs. Auch von der Wirtschaftskrise betroffene Gesellschafter benötigen ggf. Darlehen ihrer GmbH. Aufgrund der Reformdichte in 2008 mit der Unternehmensteuerreform 2008 und der gesellschafts-, insolvenz- und steuerrechtlichen Änderungen durch das MoMiG sind frühere Gestaltungskonzepte für Darlehensbeziehungen zwischen Gesellschafter und GmbH neu zu überdenken. Gestaltungsmöglichkeiten ergeben sich aus der Flexibilisierung der Kapitalaufbringungs- und Kapitalerhaltungsvorschriften, ebenso wie Ansätze zur Vermeidung der krisenverschärfenden Wirkung der Zinsschranke. Erweiterte Anfechtungsmöglichkeiten im Insolvenzfall sind ein zusätzliches Risiko für Unternehmensverkäufer.
Dr. iur. Swen O. Bäuml ist Steuerberater und in der Holding eines internationalen Konzerns in Ingelheim tätig sowie Lehrbeauftragter für Wirtschafts- und Steuerrecht an der FH Trier.
Thomas Kollruss, MBA (Univ.)
Vollständige Vermeidung der Zinsschranke: Das Interest-Pooling Modell (IPM) 637
Das Interest-Pooling Modell (IPM) stellt eine neue Fremdfinanzierungsstruktur dar, mit der sich die Zinsschranke vollumfänglich vermeiden lässt. Das Interest-Pooling Modell (IPM) ermöglicht eine unbegrenzte konzerninterne Fremdfinanzierung einer deutschen Kapitalgesellschaft der Höhe nach in Verbindung mit einer wesentlichen Absenkung der deutschen Ertragsteuerbelastung, ohne dass die Zinsschranke eingreift. In der Spitze kann die Ertragsteuerbelastung einer deutschen Kapitalgesellschaft via Interest-Pooling Modell (IPM) um ca. 35,20 % abgesenkt werden (Gewerbesteuereffekt). Die neue Fremdfinanzierungsstruktur eignet sich somit zur Absenkung der Konzernsteuerquote. Das Interest-Pooling Modell (IPM) kommt sowohl für deutsche Unternehmen und Konzerne als auch zur steueroptimalen Fremdfinanzierung von ausländischen Direktinvestitionen in Deutschland (Inbound-Investitionen) in Betracht.
Thomas Kollruss, MBA (Univ.), Dipl.-Betriebswirt (FH), ist tätig bei der Ernst & Young AG in Frankfurt a. M.
GmbH-International Zum
Seitenstart
Robert E. Tromp / Jürgen Nagler / Dr. Matthias Gehrke
Die Möglichkeit einer Befreiung von der Offenlegung von Jahresabschlüssen nach § 264 Abs. 3 HGB bei (un-)mittelbarer Konzernmutter im EU-/EWR-Ausland?
Eine Analyse im Lichte verschärfter Sanktionsmechanismen nach EHUG 641
Obwohl die Offenlegung des Jahresabschlusses von Kapitalgesellschaften seit 1.1.2007 mit verschärften Sanktionsmechanismen durchgesetzt wird, soll es immer noch bis zu 400.000 Unternehmen geben, die trotz empfindlicher Sanktionen die Offenlegung verweigern (Kuntze-Kaufhold, GmbHR 2009, 73 ff.). Mit den Gründen, weshalb im Einzelfall die Offenlegungspflichten nicht befolgt werden, und den großen Bedenken gegen die bisherige Regelungslage hat sich zwischenzeitlich das Schrifttum ausführlich auseinandergesetzt (Brete, GmbHR 2009, 617 ff. -- in diesem Heft). Dieser Beitrag zeigt als eine zu erwägende Alternative die aus europarechtlichen Gründen mögliche Erfüllung der Offenlegungspflicht durch eine ausländische Muttergesellschaft auf.
Robert E. Tromp ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Steuerberater, Jürgen Nagler ist Rechtsanwalt und Steuerberater, Dr. Matthias Gehrke ist Dipl.-Kaufmann; alle in der Niederlassung Frankfurt a. M. im Bereich "International Corporate Tax" der KPMG AG, einer Tochtergesellschaft der KPMG Europe LLP.
GmbH-Beratung Zum Seitenstart
Oliver Hubertus / Andreas Krenzin
Verlustnutzung im Rückwirkungszeitraum nach dem JStG 2009 647
Durch die aktuelle Finanz- und Wirtschaftskrise rückt die periodenübergreifende Verlustverrechnung wieder stärker ins Blickfeld des Steuerrechts. Vor diesem Hintergrund erfährt die im Rahmen des Jahressteuergesetzes 2009 (JStG 2009) eingeführte Beschränkung der Verlustnutzung bei rückwirkenden Umwandlungen besondere Bedeutung. Der Gesetzgeber beabsichtigt mit dieser Vorschrift, Umgehungen der Mantelkaufregelung unter Ausnutzung umwandlungssteuerlicher Rückwirkungsfiktionen zu vermeiden. Im Gesetzestext spiegelt sich diese Zielsetzung allerdings nur unzureichend wider. Unter den Wortlaut der Vorschrift können vielmehr auch andere Sachverhalte subsumiert werden, die von der eigentlichen Intention der Neuregelung nicht mehr gedeckt sind.
Oliver Hubertus ist Rechtsanwalt und Steuerberater sowie Partner, Andreas Krenzin ist Diplom-Kaufmann und Mitarbeiter, beide in der multidisziplinären Kanzlei RP Richter & Partner, München.
GmbH-Dokumentation Zum Seitenstart
---
kein Eintrag ---
Rechtsprechung
- Gesellschaftsrecht Zum
Seitenstar
Geschäftsführer:
Ablösung eines bestehenden Arbeitsverhältnisses bei Abschluss eines schriftlichen
Geschäftsführer-Dienstvertrags und Rechtsweg
(BAG v. 3.2.2009 -- 5 AZB 100/08)
651
Der GmbHR-Kommentar
von Dr. Marcel Grobys 652
Aufsichtsrat:
Ausschließliche Vertretung einer AG im Prozess mit einem Vorstandsmitglied
durch ihren Aufsichtsrat
(BGH v. 16.2.2009 -- II ZR 282/07) 653
Aufsichtsrat:
Haftung der Mitglieder eines Aufsichtsrats wegen unzureichender Überwachung
der Geschäftsführung
(BGH v. 16.3.2009 -- II ZR 280/07) 654
Aufsichtsrat:
Haftung der Mitglieder eines fakultativen GmbH-Aufsichtsrats wegen unzureichender
Überwachung der Geschäftsführung
(OLG Brandenburg v. 17.2.2009 -- 6 U 102/07)
657
Der GmbHR-Kommentar
von Dr. Michael Bormann
662
Anmeldung:
Beschwerdebefugnis
des anmeldenden Geschäftsführers und Umfang der Überprüfung seiner Bestellung
durch das Registergericht
(OLG München v. 30.3.2009 -- 31 Wx 21/09) 663
Anmeldung:
Anmeldung einer Satzungsänderung zum Handelsregister durch Körperschaft
des öffentlichen Rechts
(OLG Stuttgart v. 21.4.2009 -- 8 W 155/08 [LS]) 666
Ausländische
GmbH:
Rechtsscheinhaftung bei Zeichnung einer ausländischen Firma ohne
Formzusatz
(OLG Schleswig v. 24.10.2008 -- 14 U 4/08 [LS]) 666
Rechtsprechung - Steuerrecht Zum Seitenstart
Verwendbares
Eigenkapital:
Kein doppelter Abzug des Alt-EK 02 im Rahmen der Differenzrechnung
nach Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
(BFH v. 11.2.2009 -- I R 67/07)
667
Außensteuer:
Anwendung des sog.
Halbeinkünfteverfahrens auf den Hinzurechnungsbetrag im Veranlagungszeitraum 2001
(BFH v. 11.2.2009 -- I R 40/08) 669
Anteilsbewertung:
Ableitung des gemeinen Werts nicht notierter Anteile an einer Kapitalgesellschaft
aus einem nach dem Bewertungsstichtag geminderten Kaufpreis
(BFH v. 22.1.2009
-- II R 43/07) 670
Mitunternehmer:
Angemessene
Einlagerendite und Vertragsanpassung nach veränderter Gewinnprognose bei typisch
stiller Beteiligung an Familienpersonengesellschaft
(BFH v. 19.2.2009 -- IV
R 83/06 [LS]) 672
Volltext
Verwaltungsanweisungen Zum Seitenstart
Gewinnermittlung:
Teilwertabschreibung
gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002;
Vorliegen einer voraussichtlich dauernden Wertminderung bei börsennotierten Aktien,
die als Finanzanlage gehalten werden -- Anwendung des BFH-Urt. v. 26.9.2007 --
I R 58/06
(BMF v. 26.3.2009 -- IV C 6 - S 2171-b/0 -- DOK 2009/0195335) 672
GmbH-Report Zum Seitenstart
IM BLICKPUNKT
Dr. Klaus D. Höfner / Sandra Bäumler, München
Die Praxis der Offenlegungsverpflichtung im Spiegel aktueller Rechtsprechung R 177
Unternehmensrecht
Rechtliche Bedeutung der Feststellung des Jahresabschlusses bei der GmbH R 181
Einhaltung der Frist bei außerordentlicher Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers R 181
Wichtiger Grund für die außerordentliche Kündigung eines GmbH-Geschäftsführers R 181
Rechtsscheinhaftung bei Zeichnung einer ausländischen Firma ohne Formzusatz R 181
Zulässigkeit der Eintragung einer arbeitnehmerlosen SE ohne Nachweise der Arbeitnehmerbeteiligung R 182
Steuer- & Bilanzrecht
Mutmaßlich keine Verlängerung des Wahlrechts, das neue ErbSt.-Recht für Altfälle zu wählen R 182
Voraussetzungen für den Übergang eines Geschäftswerts von einem Einzelunternehmen auf eine GmbH bei Verlagerung der Gewinnchancen R 182
BMF-Schreiben zum Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG i.d.F. des UntStRefG 2008 R 183
Fortgang des Gesetzgebungsverfahrens zum Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz R 183
Arbeits- & Sozialrecht
Unzulässige Herabstufung einer Führungskraft R 183
Schadensersatz wegen nicht fristgemäßer Erteilung eines Zeugnisses R 184
Krankenkassenwahl für neue Auszubildende R 184
Ferienjobs für Schüler sind sozialversicherungsfrei R 184
Zuständigkeit der Sozialgerichte für Klagen auf Zahlung des Arbeitgeberzuschusses zur Kranken- und Pflegeversicherung R 186
Europa-Praxis
Europäische KMU-Woche und Förderung von Unternehmen in Krisenzeiten R 186
Sondergipfel über die Bekämpfung der Auswirkungen der Wirtschaftskrise R 187
Neuer Weg für europäische Satellitenmobilfunkdienste R 187
Einführung von RFID-Chips, Datenschutz und Auswirkungen für Unternehmen R 188
Beste Idee zum Bürokratieabbau ausgezeichnet: Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) R 188
Wirtschafts-Praxis
Wirtschaftslage im deutschen Handwerk R 189
Zeitschriftenspiegel R 190