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Dr. Jürgen Haun / Hagen Reiser
Ausgewählte Probleme des Anwendungsschreibens zum Außensteuergesetz aus der Sicht der GmbH
Anmerkungen zum BMF-Schr. v. 14.5.2004 -- IV B 4 - S 1340 - 11/04 841
Mit BMF-Schr. v. 14.5.2004 (Volltext (PDF)) hat sich die Finanzverwaltung bezüglich der zukünftigen Anwendung des Außensteuergesetzes geäußert. Das Schreiben v. 14.5.2004 ersetzt das inzwischen durch eine Vielzahl von Gesetzesänderungen überholte BMF-Schr. v. 2.12.1994 (BStBl. I 1995, Sonder-Nr. I/1995). Die Autoren analysieren die wesentlichen Regelungen zu § 1, § 6 sowie §§ 7 -- 14 AStG des insgesamt 82 Seiten starken Werks und zeigen darüber hinaus auf, welche ertragsteuerlichen Zweifelsfragen durch das Schreiben einer Lösung zugeführt wurden und welche Problemstellungen noch immer offen sind.
Dipl. Kfm. Dr. Jürgen Haun ist Steuerberater, Dipl.
Betriebsw. (FH) Hagen Reiser ist Rechtsanwalt und Steuerberaer, beide bei der
Ernst & Young AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Stuttgart.
Prof. Dr. Siegfried Grotherr
Auswirkungen des neuen § 8a KStG auf die Gesellschafter-Fremdfinanzierung von Auslandsgesellschaften 850
Im Zuge der europarechtskonformen Ausgestaltung des § 8a KStG werden sich die Steuerpflichtigen und die Finanzverwaltung daran gewöhnen müssen, daß diese Vorschrift auch bei der Gesellschafterfremdfinanzierung einer ausländischen Tochter-Kapitalgesellschaft oder einer ausländischen Tochter-Personengesellschaft unerwünschte oder erwünschte Rechtsfolgen entfalten kann. Ursprünglich war die Regelung zur unangemessenen Gesellschafter-Fremdfinanzierung auf Inbound- Fremdfinanzierungen zugeschnitten, um einer übermäßigen Aushöhlung des inländischen Körperschaftsteueraufkommens entgegen zu treten. Daß § 8a KStG nunmehr auch bei Outbound-Fremdfinanzierungen zu beachten ist, sollte schnell realisiert werden. Allerdings sind die diesbezüglichen Anwendungsgrundsätze noch weitgehend unklar. Der Autor befaßt sich deshalb mit den Konsequenzen der Regelung auf die Gesellschafter-Fremdfinanzierung von Auslandsgesellschaften und geht auf Zweifelsfragen ein.
Prof. Dr. Siegfried Grotherr ist Inhaber des Lehrstuhls
für Betriebswirtschaftliche Steuerlehre und Direktor am Institut für
Wirtschaftsprüfung und Steuerwesen der Universität Hamburg.
Britta Carstensen / Prof. Dr. Peter Leibfried, MBA, CPA
Auswirkungen von IAS/IFRS auf mittelständische GmbH und GmbH & Co. KG 864
Spätestens ab 2005 müssen börsennotierte Unternehmen ihre Konzernabschlüsse nach den neuen Regelungen der IAS/IFRS erstellen. Eine verpflichtende Übernahme für den Mittelstand ist nach den aktuellen Gesetzesentwürfen nicht vorgesehen. Dennoch stellt sich für immer mehr Unternehmen die Frage, ob eine freiwillige Umstellung auf internationale Standards vorgenommen werden sollte. Als Vorteile werden verbesserte Finanzierungschancen vermutet, darüber hinaus sind Effizienzsteigerungen und Kosteneinsparungen im Controlling möglich. Der Aufwand für eine Umstellung ist jedoch erheblich.
Britta Carstensen ist Dipl.-Betriebsw. (FH) und Mitglied
des Vorstands der auf Bilanzierung spezialisierten Beratungsgesellschaft FAS
AG in Stuttgart, Prof. Dr. Peter Leibfried, MBA, CPA leitet die Akademie für
Internationale Rechnungslegung in Stuttgart.
Dr. Bernd Mayer / Dr. Claus Elfring
Das zwangsweise Ausscheiden eines Gesellschafters -- Machtkämpfe in der GmbH 869
Die Gerichte müssen sich immer wieder mit Fällen beschäftigen, in denen ein Gesellschafter auf Betreiben seiner Mitgesellschafter zwangsweise aus einer GmbH ausscheiden soll. Dahinter verbirgt sich häufig ein Machtkampf zwischen verschiedenen Gesellschaftergruppen, von denen die eine versucht, den Gesellschafterbestand zu ihren Gunsten zu verändern, um dadurch ihren Einfluß auf die Gesellschaft zu erhöhen. Das Ausscheiden des Gesellschafters wird dabei entweder im Wege der Zwangseinziehung von Geschäftsanteilen nach § 34 Abs. 2 GmbHG oder im Wege des Zwangsausschlusses des Gesellschafters betrieben. Beide Rechtsinstitute werfen aufgrund ihrer unvollständigen oder fehlenden gesetzlichen Grundlage nach wie vor Probleme für die Praxis auf, die in diesem Beitrag näher beleuchtet werden. Er schließt mit praktischen Vorschlägen für die Gestaltung des Gesellschaftsvertrags einer GmbH.
Dr. Bernd Mayer ist Rechtsanwalt und Partner, Dr. Claus Elfring ist Rechtsanwalt, beide bei Baker & McKenzie im Büro München.
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GmbH-Beratung
Dr. Olaf Langner / Meike Gotham, LL.M.,
Unterliegt die Anmeldeerklärung gemäß § 16 GmbHG der Vorschrift
des § 174 BGB? 891
Centrale-Gutachtendienst
Einbringung:
Umgründung einer Besitz-GbR zur Erhaltung der Gewerblichkeit im Rahmen
einer Betriebsaufspaltung 894
GmbH & Co. KG:
Bildung von Kapitalkonten und Eigenkapitalausweis 894
Rechtsprechung -- Gesellschaftsrecht
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Stammeinlage:
Keine Erfüllung bei bloßem Hin- und Herzahlen oder bei Zahlung aus
Mitteln der GmbH
(BGH v. 22.3.2004 -- II ZR 7/02) 896
Der GmbHR-Kommentar
von Dr. Klaus J. Müller / Dr. Heinrich v. Bünau 897
Eigenkapitalersatz:
Umqualifizierung von Gesellschafter-Bürgschaften in Kapitalersatz und Feststellung
der Überschuldung der GmbH
(BGH v. 23.2.2004 -- II ZR 207/01) 898
Der GmbHR-Kommentar
von Dr. Michael Bormann 902
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Geschäftsanteil:
Übergang des wirtschaftlichen Eigentums bei formunwirksamem Kaufvertrag
(BFH v. 17.2.2004 -- VIII R 26/01) 904
Der GmbHR-Kommentar
von Dr. Jens Kleinert / Hans-Karsten Sedlaczek 908
Gesellschafter:
Beratungskosten bei gescheitertem Anteilserwerb als Anschaffungskosten
(BFH v. 20.4.2004 -- VIII R 4/02) 910
Gesellschafter: Überschuldung einer GmbH und Abzugsfähigkeit
der Schuldzinsen für Kredit zum Erwerb einer wesentlichen Beteiligung als
Werbungskosten; Folgen für Verlustabzug nach § 10d bei einem im falschen
Veranlagungszeitraum erfaßten Auflösungsverlust
(BFH v. 21.1.2004 -- VIII R 2/02) 911
Gesellschafter:
Veräußerungsverlust durch nachträgliche Anschaffungskosten der
Beteiligung bei einer nicht während der gesamten letzten fünf Jahre
gehaltenen wesentlichen Beteiligung
(BFH v. 20.4.2004 -- VIII R 52/02) 915
Verdeckte Gewinnausschüttung:
Keine Tarifbegünstigung bei Übergang der Beratungsverträge einer
Steuerberatungs-GmbH auf den Allein-Gesellschafter-Geschäftsführer
(BFH v. 18.3.2004 -- VIII B 105/03) 918
Verwaltungsanweisung
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Zeitschriftenspiegel
Hinweise auf Beiträge zum Gesellschafts- und Steuerrecht der GmbH bzw. GmbH & Co. KG in anderen Fachzeitschriften 919
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IM BLICKPUNKT
Johannes Weßling / Marco Romswinkel, § 8a KStG -- ein Musterbeispiel für verfehlte Gesetzgebung und ungeklärte Einzelfragen R 269
EUROPÄISCHE UNION
von Dr. Patricia Becker, LL.M., Berlin
Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Einführung der Europäischen Gesellschaft (SEEG) beschlossen R 273
Gründung der Prüfstelle zur Überwachung der Rechnungslegung R 273
STEUERPRAXIS
von Reg.Dir. a. D. Willi Winter, Bonn
Außergewöhnliche Belastungen durch Trinkgelder und Erpressungszahlungen? R 275
ARBEITSRECHT
von Claudia Kothe-Heggemann, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Köln
Arbeitgeber muß für die Einhaltung der in einer Betriebsvereinbarung vereinbarten Gleitzeit Sorge tragen R 277
Beschädigung eines Dienstwagens R 277
Pressemitteilungen des BAG
Keine Prämienlohnarbeit ohne Betriebsvereinbarung R 281
Kein Anspruch auf Wiedereinstellung des Arbeitnehmers gegen den Betriebserwerber nach Betriebsveräußerung im Insolvenzverfahren R 281
Anspruch auf Überstundenvergütung für entsandte Arbeitnehmer R 282
Nachhaftung des persönlich haftenden Gesellschafters einer KG R 282
Anspruch auf betriebliche Altersversorgung wegen Verletzung des Gleichbehandlungsgrundsatzes oder des Maßregelungsverbots R 282
Keine Geltung des Bundes-Angestelltentarifvertrags für Lektoren R 283
Mitbestimmung des Betriebsrats beim Gesundheitsschutz R 283
Urlaubsentgelt und Insolvenz R 283
SOZIALRECHT
von Gustav Figge, Bremen
Krankenversicherung
Krankenkassenwahl für neue Auszubildende R 283
Ferienjobs für Schüler sind sozialversicherungsfrei R 285
Übernahme der Kosten zum Erwerb des Führerscheins der Klasse 2 beitragspflichtiges Arbeitsentgelt? R 285
Keine Leistung der Krankenkasse für in Deutschland nicht zugelassenes Arzneimittel R 287
Arbeitsförderung
Rückzahlung eines Eingliederungszuschusses durch den Arbeitgeber R 287
Zuschuß zum Mutterschaftsgeld auch nach unbezahltem Urlaub R 288