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Prof. Dr. Ulrich Prinz / Dr. Christian Hick
Transfer gewerbesteuerlicher Verlustabzüge einer Personengesellschaft durch Anwachsung auf eine Organgesellschaft 841
Die Anwachsung ist ein hoch interessantes, außerhalb des Umwandlungsrechts geregeltes Gestaltungsinstrument zur Umstrukturierung bei Personengesellschaften. Gewerbesteuerlich lässt sich bei einer verlustführenden Mitunternehmerschaft und Austritt des vorletzten, nicht vermögensmäßig beteiligten Gesellschafters ein voller Verlusttransfer "nach oben" bewerkstelligen. Handelt es sich um eine übernehmende Mitunternehmerkapitalgesellschaft, die ihrerseits in einen ertragsteuerlichen Organkreis eingebunden ist, steht auch das seit Erhebungszeitraum 2004 eingeführte Verbot vororganschaftlicher Verlustabzüge (§ 10a S. 3 GewStG) einer gewerbesteuerlichen Nutzung der Verluste im Organkreis nicht entgegen. Auch lassen sich durch Anwachsung Negativwirkungen der Mindestbesteuerung zumindest abmildern. Der Beitrag analysiert die auftretenden gewerbesteuerlichen Verlustabzugsfragen.
Prof. Dr. Ulrich Prinz ist Wirtschaftsprüfer und
Steuerberater sowie Partner, Dipl.-Kfm. Dr. Christian Hick ist Steuerberater
und Mitarbeiter der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg in Bonn.
Dr. Alois Th. Nacke
Ermessensfehler beim Erlass von Haftungsbescheiden gegen die GmbH oder den Geschäftsführer
Zu häufigen Fehlern der Finanzbehörde und ihren Folgen im finanzgerichtlichen Verfahren 846
Der Beitrag beschäftigt sich mit den vielfältigen Problemen, die bei der Ermessensentscheidung durch die Finanzbehörde auftreten können. Dabei fällt auf, dass in der Praxis auf allen Ebenen der Ermessensentscheidung Fehler auftreten. Nicht zuletzt ist dies auf die Unkenntnis des Grundlagenwissens bei Ermessensentscheidungen zurückzuführen. Bei der Bescheiderteilung ist die Tatbestandsebene von der Ermessensebene zu unterscheiden. Weiterhin ist zu beachten, dass die Ermessensausübung in zwei Entscheidungsschritten erfolgt (Entschließungsermessen und Auswahlermessen). Nicht unwichtig ist dabei der erforderliche Zusammenhang zwischen tatbestandlicher Verwirklichung der Haftungsnorm und Ermessensausübung, der sich durch einen neu zugrunde liegenden Lebenssachverhalt lösen kann. Der Beitrag behandelt die wesentlichen Prüfungsfelder und Argumente, die im Haftungsverfahren vorgetragen werden, ohne jedoch abschließend alle Fragen zur Ermessensentscheidung zu beantworten.
Dr. Alois Th. Nacke ist Richter am FG in Hannover und
dort im Haftungssenat tätig.
Carsten Peetz
Anmeldung einer Anteilsabtretung -- eine eher unscheinbare Norm 852
Wenig beachtet sind die Regelungen über die Anmeldung der Veräußerung eines GmbH-Geschäftsanteil gemäß § 16 GmbHG. Zuletzt wurden Fragen der Anmeldung Gegenstand eines Rechtsstreits vor dem OLG Hamm v. 13.12.2005 -- 27 U 43/05, GmbHR 2006, 252, der das Verhältnis der Anfechtung einer Anmeldung und der Haftung gemäß § 16 Abs. 3 GmbHG zum Gegenstand hatte. Der Autor gibt einen Überblick über den allgemeinen Regelungsinhalt sowie die Rechtsfolgen einer wirksamen Anmeldung und setzt sich kritisch mit deren Voraussetzungen auseinander. Auch nimmt er Stellung zu geplanten Neuregelung dieser Vorschrift durch den Entwurf des "MoMiG".
Carsten Peetz ist Rechtsanwalt und Steuerberater sowie
Partner der Sozietät Brandt, Peetz & Partner in Berlin.
Dr. Gerd J. van Venrooy
Der Mehrfachgeschäftsführer (II) 860
Unter juristischem Aspekt begegnet man bisher schon dem Phänomen des Mehrfachgeschäftsführers in ständiger Rechtsprechung des BFH. Im Wege des Fremdvergleichs werden dort die Gehälter von Gesellschafter-Geschäftsführern auf ihre Angemessenheit hin geprüft. Unangemessen hohe Gehälter erkennt der BFH im Umfang der Unangemessenheit nicht als Kosten an. Er behandelt sie in diesem Maße als verdeckte Gewinnausschüttung, die das Einkommen der GmbH steuerlich nicht mindert. Verdeckte Gewinnausschüttung nimmt er jedoch nicht an, wenn die Mehrfachtätigkeit des Geschäftsführers für die zu beurteilende GmbH von Vorteil ist. Sichtlich wird judiziert auf der Basis eines Regel-Ausnahme-Verhältnisses, beruhend auf der These, dass GmbH ihren Geschäftsführern nur dann volle Gehälter zahlen, wenn sie sich nicht noch anderen Tätigkeiten widmen. GmbH-rechtlich findet sich der Grundsatz reflektiert in Geschäftsführer-Dienstverträgen, wo es erforderlichenfalls heißt, die Geschäftsführer hätten ihre gesamte Arbeitskraft für ihre dienstgebende GmbH einzusetzen. Zumindest kautelarjuristisch ist der Mehrfachgeschäftsführer also auch GmbH-rechtlich ein Sonderfall. In diesem Beitrag wird sich zeigen, dass das GmbH-Recht auch ohne Berührung mit der Gestaltung von Geschäftsführer-Dienstverträgen den Mehrfachgeschäftsführer nicht schlechthin akzeptiert, ohne ihn aber letztlich auszuschließen; das Regel-Ausnahme-Verhältnis kehrt wieder.
Inhaltsübersicht
Teil I (GmbHR 2006, 785)
A. Rechtstatsachen
B. Allgemeine Position des GmbH-Gesetzes zur Mehrfachgeschäftsführung
C. GmbH-rechtliche Anforderungen an die Mehrfachgeschäftsführung
I. Einleitung
II. GmbH-rechtliche Aufgaben im Hinblick auf die Mehrfachgeschäftsführung
III. GmbH-rechtliche Kontrolle der Mehrfachgeschäftsführung
Teil II (im nächsten Heft)
D. Die Mehrfachgeschäftsführung in ihrem Themenkreis
I. Beschränkte Bedeutung der Zustimmungsbeschlüsse
II. Umgang des Mehrfachgeschäftsführers mit dem bleibenden Rechtskonflikt
III. Konzernierung durch Mehrfachgeschäftsführung
IV. Zusammenschlußkontrolle vor Mehrfachgeschäftsführung
V. Kartellierung durch Mehrfachgeschäftsführung
VI. Arbeitsrechtliche Implikationen
VII. Vertragslage des Mehrfachgeschäftsführers
E. Zusammenfassung
Dr. Gerd J. van Venrooy, Meerbusch, ist Justitiar.
GmbH-International Zum
Seitenstart
Oliver Dörfler / Christian Birker,
Die Abkommensberechtigung von Kapitalgesellschaften im Doppelbesteuerungsabkommen
mit den USA 867
Durch das Änderungsprotokoll v. 1.6.2006 hat das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den USA (DBA-USA) einige bedeutsame Änderungen erfahren. Betroffen davon sind insbesondere die Regelungen über die Beschränkung der Abkommensberechtigung (Limitation of Benefits) in Art. 28 DBA-USA, die neu gefasst und erweitert wurden. Die Änderungen treten mit Ratifizierung des Änderungsprotokolls durch die Mitgliedstaaten in Kraft.
Oliver Dörfler ist Steuerberater und Partner, Christian Birker ist Rechtsanwalt, Steuerberater und Mitarbeiter im Bereich National Tax der KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft in Frankfurt a. M.
GmbH-Praxis Zum Seitenstart
Dr. Rüdiger Werner,
Präsenz anwaltlicher Berater in der Gesellschafterversammlung der GmbH 871
Die Frage, inwieweit auf Seiten streitender Gesellschafter Rechtsanwälte an der Gesellschafterversammlung partizipieren dürfen. ist bei Gesellschafterstreitigkeiten regelmäßig von Bedeutung, da angesichts der Konfliktsituation, aus Beweisgründen und zur rechtlichen Unterstützung kein Gesellschafter gerne alleine bzw. ohne Rechtsanwalt oder sonstigen Beistand an der Gesellschafterversammlung teilnehmen möchte. Bei ihrer Beantwortung wird in Rechtsprechung und Literatur danach differenziert, ob der anwaltliche Berater an Stelle des Gesellschafters oder als dessen Begleiter an der Versammlung partizipiert.
Dr. Rüdiger Werner ist Rechtsanwalt in Gerlingen.
GmbH-Dokumentation Zum Seitenstart
Rechtsprechung -- Gesellschaftsrecht
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Geschäftsanteil:
Konkludente Zustimmung zu einem Treuhandvertrag
(BGH v. 10.5.2006 -- II ZR 209/04) 875
Geschäftsanteil:
Kein Beurkundungszwang nur bei treuhänderischem Erwerb noch nicht existenter
Anteile
(BGH v. 12.12.2005 -- II ZR 330/04) 875
Geschäftsanteil:
Ausschluss des Anfechtungsrechts in Kaufvertrag über GmbH-Geschäftsanteile
(OLG Hamm v. 19.1.2006 -- 27 U 101/05 [LS]) 876
Vertretung der GmbH:
Beschränkung der Vertretungsbefugnis bei Erkennbarkeit für den Vertragspartner
(BGH v. 19.6.2006 -- II ZR 337/05) 876
Vertretung der GmbH:
Eintragung einer "Einzelvertretungsbefugnis" des Geschäftsführers
im Handelsregister -- Vorlage an den BGH
(OLG Brandenburg v. 28.6.2006 -- 7 Wx 3/06) 877
Haftung des Geschäftsführers:
Keine Verantwortlichkeit für unterlassene Insolvenzsicherung von Altersteilzeit-Guthaben
(BAG v. 13.12.2005 -- 9 AZR 436/04) 878
Gesellschafter:
Bemessung des Abfindungsentgelts nach Einziehung des Geschäftsanteils und
Aufrechnung wegen Verletzung eines angeblichen Wettbewerbsverbots
(OLG Karlsruhe v. 10.1.2006 -- 8 U 27/05 [LS]) 883
Ausländische GmbH:
Eintragung der Aufhebung der Zweigniederlassung einer Limited ohne Liquidation
(LG Krefeld v. 26.4.2006 -- 11 T 4/06) 884
Rechtsprechung -- Steuerrecht Zum Seitenstart
Verdeckte Gewinnausschüttung:
Fehlbeträge bei der von einer GmbH betriebenen Gaststätte und Gewinnrealisierung
bei Veräußerung eines Grundstücks
(BFH v. 18.5.2006 -- III R 25/05) 884
Betriebsaufspaltung:
Betriebsaufspaltung im Anschluss an die steuerbegünstigte Aufgabe eines
land- und forstwirtschaftlichen Betriebs
(BFH v. 30.3.2006 -- IV R 31/03) 888
Organschaft:
Keine steuerliche Anerkennung bei Ergebnisabführungsvertrag ohne Verlustübernahmeverpflichtung
(BFH v. 22.2.2006 -- I R 73/05) 890
Geschäftsanteil:
Beteiligungserwerb gegen Zuzahlung
(BFH v. 26.4.2006 -- I R 49, 50/04) 891
Steuerliches Einlagekonto:
Gesonderte Feststellung nach Sonderausweis für Betriebe gewerblicher Art
(FG Baden-Württemberg v. 16.3.2006 -- 6 K 177/03 [LS]) 894
Steuerhaftung:
Keine Haftungsbegrenzung eines Geschäftsführers bei drohender Insolvenz
(BFH v. 20.4.2006 -- VII B 280/05) 894
Verwaltungsanweisung
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Geschäftsführer:
Begrenzung der Anwendung der 1%-Regelung auf Fahrzeuge, die zu mehr als 50%
betrieblich genutzt werden und Nachweispflichten
(BMF v. 7.7.2006 -- IV B 2 - S 2177 - 44/06 / IV A 5 - S 7206 - 7/06) 895
GmbH-Bibliothek Zum Seitenstart
Buch des Monats
Besprechung von Gosch/Schwedhelm/Spiegelberger, GmbH-Beratung
(Dr. Götz T. Wiese) 896
GmbH-Report Zum Seitenstart
Ingmar Dörr / Florian Machleidt, Auch steuerlich gut gefahren?! Neuerungen in Rechtsprechung und Gesetzgebung rund um Fahrtenbuch und 1 %-Regelung R 293
EUROPÄISCHE UNION
von Dr. Patricia Becker, LL.M., Berlin
Bericht über die Ergebnisse der Konsultation zu den künftigen Prioritäten des Aktionsplans "Modernisierung des Gesellschaftsrechts und Verbesserung der Corporate Governance in der Europäischen Union" R 297
Bildung einer Sachverständigengruppe für Standardübernahmeempfehlungen im Bereich der Rechnungslegung R 297
GMBH-AKTUELL
Mitteilung der Pressestelle des BGH
Aufrechnung gegen Verlustausgleichsanspruch nicht generell unzulässig R 298
AKTUELLE STEUERGESETZE
von Dipl.-Fw. Frank Schönherr, Steuerberater, und Dipl.-Kfm. Claus Lemaitre, Steuerberater, München
Bundesrat stimmt Steueränderungsgesetz (StÄndG) 2007 zu R 298
STEUERPRAXIS
von Reg.Dir. a. D. Willi Winter, Bonn
Neue Entscheidungen des BFH über Fragen des Ausweises von Verbindlichkeiten in der Steuerbilanz R 299
Pressemitteilungen des BFH
Aufwendungen für das Einrichten eines Telearbeitsplatzes können vollständig abziehbar sein R 303
Die verbilligte Überlassung hochwertiger Markenkleidung ist regelmäßig Arbeitslohn R 303
Teilwertabschreibung auf abnutzbare Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens R 304
Keine umsatzsteuerrechtlichen Lieferungen beim "sale-and-lease-back"-Verfahren R 304
Für gewerblich betriebenes Altenheim bestimmte Erbschaft führt zu Betriebseinnahmen R 304
BFH verneint Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlaggesetzes R 306
Keine berufsbezogene Ausbildung beim Besuch allgemein bildender Schulen R 306
ARBEITSRECHT
von Claudia Kothe-Heggemann, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Köln
Karenzentschädigung auch bei Probezeitkündigung R 306
Krankheitsbedingte Kündigung ist keine Diskriminierung R 309
Pressemitteilungen des BAG
Tarifzuständigkeit und OT-Mitgliedschaft R 309
Befristung des Arbeitsvertrags und Schriftform R 309
SOZIALRECHT
von Gustav Figge, Bremen
Krankenversicherung
Änderungen des Sozialversicherungsrechts mit dem Haushaltsbegleitgesetz 2006 R 311
Übernahme von Verwarnungsgeldern durch den Arbeitgeber R 312
Rentenversicherung
Mitteilung der Rentenversicherungsträger an die Rentner über veränderte Beitragshöhe bei Beitragssatzänderungen der Krankenkassen R 314
Arbeitsförderung
Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige eingeschränkt R 315
Eingliederungszuschuss nur für förderungsbedürftige Arbeitnehmer R 315