GmbHRundschau
Ausgabe 16/2008


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 Aufsätze und Beiträge

Dr. Eckhard Wälzholz

Das MoMiG kommt: Ein Überblick über die neuen Regelungen

Mehr Mobilität, Flexibilität und Gestaltungsfreiheit bei gleichzeitigem Gläubigerschutz      841

Nach langem Gesetzgebungsverfahren tritt das Gesetz zur Modernisierung und Mißbrauchsbekämpfung (MoMiG) nunmehr in Kraft. Diese GmbH-Reform wird zu einer wesentlichen Flexibilisierung und Liberalisierung des GmbH-Rechts führen und damit das erstrebte Ziel erreichen, nämlich die Attraktivität der GmbH zu steigern und die Limited deutlich zurückdrängen. Im letzten gesetzgeberischen Durchgang sind durch den Rechtsausschuss des Bundestags noch entscheidende Veränderungen und Maßnahmen zur Stärkung von Gläubigerrechten beschlossen worden. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über das neue Recht und setzt die Schwerpunkte auf den Neuerungen, die der Rechtsausschuss des Bundestages zur 2. und abschließenden 3. Lesung eingebracht hat.

Dr. Eckhard Wälzholz ist Notar in Füssen.

 

Jörg-Dieter Battke

Der Ausschluss von Gesellschaftern aus der GmbH  850

Der Beitrag beschäftigt sich mit den Voraussetzungen des zwangsweisen Ausschlusses von Gesellschaftern aus der GmbH. Unter Abgrenzung zum Anwendungsbereich des konkurrierenden Rechtsinstituts der Einziehung stellt er zum einen die Voraussetzungen des Ausschlusses beim Fehlen einschlägiger gesellschaftsvertraglicher Regelungen dar. Zum anderen gibt er Empfehlungen zur vorsorglichen Gestaltung des Gesellschaftsvertrags und unterbreitet insbesondere einen Formulierungsvorschlag.

Jörg-Dieter Battke ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht in der Sozietät Battke Grünberg Rechtsanwälte, Dresden.

 

Dr. Torsten Altrichter-Herzberg

Untergang der steuerlichen Verlustvorträge nach § 8c KStG

Auch unter Berücksichtigung des BMF-Schreibens zur Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften (§ 8c KStG) vom 4.7.2008  857

Durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 ist die Nutzung eines steuerlichen Verlustvortrags (und anderer nicht genutzter Verluste) bei einer Kapitalgesellschaft in § 8c KStG neu geregelt worden. § 8 Abs. 4 KStG wurde aufgehoben und gilt nur für eine Übergangsfrist weiter. Die Neuregelung des § 8c KStG knüpft für die Frage der Nutzung eines steuerlichen Verlustvortrags nur noch an die Übertragung der Anteile an; die Zuführung überwiegend neuen Betriebsvermögens ist nicht mehr von Bedeutung. Die Gefahr, dass Kapitalgesellschaften in den Anwendungsbereich der neuen Norm gelangen, obwohl nach einer Verlustphase lediglich kleinste Anteilsverschiebungen stattgefunden haben, ist erheblich. Diese Gefahr wird durch eine schematische Anwendung der Neuregelung durch die Finanzverwaltung gesteigert. Dieser Beitrag zeigt, dass nur eine Auslegung, die sich an der Historie und dem Zweck der Vorschrift des § 8c KStG orientiert, zu sachgerechten Lösungen führt. Auch die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen und die bereits entwickelten Grundsätze zu § 8 Abs. 4 KStG sprechen dafür, dass § 8c KStG differenzierter auszulegen ist, als es nach der gesetzlichen "Vereinfachung" den Anschein hat.

Dr. Torsten Altrichter-Herzberg ist Rechtsanwalt und Steuerberater sowie Partner der KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Hamburg.

 

Markus Suchanek / Christian Herbst

Erweiterte Verlustabzugsmöglichkeiten für Investitionen in „junge“ Unternehmen

§ 8c Abs. 2 KStG i.d.F. des Gesetzes zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG)      861

§ 8c KStG ist durch das sog. MoRaKG, welchem der Bundesrat am 4.7.2008 zugestimmt hat, um einen Abs. 2 erweitert worden und § 8c KStG i.d.F. des UntStRefG 2008 wird zu § 8c Abs. 1 KStG. Dieser Beitrag erläutert die Tatbestandsmerkmale und die Rechtsfolgen des § 8c Abs. 2 KStG und unterzieht sie einer kritischen Würdigung.

Dipl.-Finanzw. Markus Suchanek ist Steuerberater und Geschäftsführer der Warth & Klein GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf; Dipl.-Finanzw. Christian Herbst ist derzeit Rechtsreferendar am LG Düsseldorf.



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Folker Bittmann / Prof. Dr. Urs Peter Gruber

Limited -- Insolvenzantragspflicht gemäß § 15a InsO i.d.F. des MoMiG: Europarechtlich unwirksam? 867

Gegenwärtig kann der director einer englischen Limited in Deutschland nicht wegen Insolvenzverschleppung strafrechtlich belangt werden. Das im Deutschen Bundestag am 26.6.2008 verabschiedete "MoMiG" schafft in § 15a InsO Strafnormen, die auch auf den director Anwendung finden. Es bestehen aber europarechtliche Zweifel, ob hierdurch die entsprechende Strafbarkeitslücke geschlossen werden kann.

Folker Bittmann ist LOStA und Leiter der Staatsanwaltschaft in Dessau-Roßlau; Prof. Dr. Urs Peter Gruber, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Der zukünftige § 15a InsO i.d.F. des am am 26.6.2008 im Deutschen Bundestag verabschiedeten "MoMiG" wird im Folgenden wie bereits geltendes Recht angesehen.



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GmbH-Beratung

Georg Harle / Annette Geiger

Gestaltungsmöglichkeiten innerhalb des Verlustabzugs bei Körperschaften nach dem BMF-Schreiben v. 4.7.2008 zu § 8c KStG   873

Durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 wurde die bisherige Mantelkaufregelung des § 8 Abs. 4 KStG a.F. durch die Neuregelung des Verlustabzugs bei Körperschaften gem. § 8c KStG ersetzt. Die einfach gehaltene Grundstruktur des § 8c KStG räumt diverse Gestaltungsmöglichkeiten zur Erreichung eines höchstmöglichen Verlustabzugs bei Anteilsübertragungen ein, die bislang in dem BMF-Schr. v. 4.7.2008 (GmbHR 2008, 887 -- in diesem Heft) nicht aufgegriffen wurden.

Regierungsoberrat Georg Harle ist Hauptsachgebietsleiter Betriebsprüfung, Dipl.-Finanzwirtin Annette Geiger ist Großbetriebsprüferin beim Finanzamt Frankfurt a. M. I.



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Rechtsprechung - Gesellschaftsrecht    Zum Seitenstar


Eigenkapitalersatz:
Inanspruchnahme aus Bürgschaft zur Sicherung von Darlehens-Ansprüchen im Rahmen eines Cash-Clearing-Verfahrens
(BGH v. 10.6.2008 -- XI ZR 331/07)   877

Der GmbHR-Kommentar                                                 
von Dr. Michael Bormann  880



Rechtsprechung - Steuerrecht    Zum Seitenstart


Gesellschafter:
Keine nachträglichen Anschaffungskosten bei Finanzierungsmaßnahmen eines Aktionärs ohne unternehmerische Beteiligung
(BFH v. 2.4.2008 -- IX R 76/06)   881

Der GmbHR-Kommentar                                                 
von Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann  882



 Verwaltungsanweisung   Zum Seitenstart


Geschäftsanteil:
Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften (§ 8c KStG)
(BMF v. 4.7.2008 -- IV C 7 - S 2745-a/08/10001 -- DOK 2008/0349554)    883

Gesellschafter:
Anwendung der Zinsschranke (§ 4h EStG; § 8a KStG)
(BMF v. 4.7.2008 -- IV C 7 - S 2742-a/07/10001 -- DOK 2008/0336202)    887



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IM BLICKPUNKT

Dr. Volker Römermann, Hamburg/Hannover

MoMiG nimmt erste Hürde im Bundestag -- Rückbesinnungen und "last-minute"-Verschärfungen   R 241

 

Unternehmensrecht

Rechtsausschuss unterbreitet Beschlussvorschlag für Forderungssicherungsgesetz (FoSiG)  R 245

Fehlende Kenntnis des Bürgen von der eigenkapitalersetzenden Eigenschaft des gesicherten Darlehens     R 245

Vertragsschluss mit GbR bei Unstimmigkeiten zwischen Gesellschaftern    R 245

Keine Mithaftung von Kapitalanlegern als Gesellschaft wegen Bereicherungsanspruch der finanzierenden Bank gegen GbR    R 245

Verpflichtung eines Vereinsmitglieds zur Darlehensgewährung bei Aufnahme ist korporative Pflicht  R 246

 

Steuer- & Bilanzrecht

Koordinierte Ländererlasse zu der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsvorschrift gemäß § 8 Nr. 1 GewStG nach dem UntStRefG 2008    R 246

Referentenentwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung v. 25.6.2008 R 246

BMF-Schreiben zur Behandlung von Kleinstbeträgen bei der Auszahlung des Körperschaftsteuer-Guthabens   R 247

BFH zur Inanspruchnahme des Mitunternehmers für die Einkommensteuer bei Insolvenz der Personengesellschaft R 247

 

Arbeits- & Sozialrecht

Herausgabe von Schmiergeld an den Arbeitgeber    R 247

Mitbestimmung des Betriebsrats bei "Ethik-Richtlinien"   R 248

 

Europapraxis

Verbesserung des EU-Rahmens für Investmentfonds  R 248

Start des Projekts "T2S" -- TARGET2-Securities       R 250

Gewerbliche Schutzrechte: Neue Strategie zur Beförderung von Innovationen "vom Labor zum Markt"    R 250

Schutzdauer des Urheberrechts und ein Grünbuch von der EU-Kommission      R 251

Mehrwertsteuer-Überprüfung bestehender Rechtsvorschriften zur Fakturierung     R 251

Jährlicher Tätigkeitsbericht des Europäischen Rechnungshofs    R 251

 

Wirtschaftspraxis

Eigenkapitalausstattung kleiner und mittlerer Unternehmen 2002 bis 2005     R 252

Branchenzugehörigkeit von Mittelständlern  R 252

 

Zeitschriftenspiegel   R 253

 

Buch des Monats

Ulrich Prinz / Michael Wendt (Hrsg.), Herrmann/Heuer/Raupach, Jahresband 2008.
Kurzkommentar Unternehmensteuerreform 2008 (Dr. Götz Tobias Wiese)      R 255