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Dr. Eckhard Wälzholz
Das MoMiG kommt: Ein Überblick über die neuen Regelungen
Mehr Mobilität, Flexibilität und Gestaltungsfreiheit bei gleichzeitigem Gläubigerschutz 841
Nach langem Gesetzgebungsverfahren tritt das Gesetz zur Modernisierung und Mißbrauchsbekämpfung (MoMiG) nunmehr in Kraft. Diese GmbH-Reform wird zu einer wesentlichen Flexibilisierung und Liberalisierung des GmbH-Rechts führen und damit das erstrebte Ziel erreichen, nämlich die Attraktivität der GmbH zu steigern und die Limited deutlich zurückdrängen. Im letzten gesetzgeberischen Durchgang sind durch den Rechtsausschuss des Bundestags noch entscheidende Veränderungen und Maßnahmen zur Stärkung von Gläubigerrechten beschlossen worden. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über das neue Recht und setzt die Schwerpunkte auf den Neuerungen, die der Rechtsausschuss des Bundestages zur 2. und abschließenden 3. Lesung eingebracht hat.
Dr. Eckhard Wälzholz ist Notar in Füssen.
Jörg-Dieter Battke
Der Ausschluss von Gesellschaftern aus der GmbH 850
Der Beitrag beschäftigt sich mit den Voraussetzungen des zwangsweisen Ausschlusses von Gesellschaftern aus der GmbH. Unter Abgrenzung zum Anwendungsbereich des konkurrierenden Rechtsinstituts der Einziehung stellt er zum einen die Voraussetzungen des Ausschlusses beim Fehlen einschlägiger gesellschaftsvertraglicher Regelungen dar. Zum anderen gibt er Empfehlungen zur vorsorglichen Gestaltung des Gesellschaftsvertrags und unterbreitet insbesondere einen Formulierungsvorschlag.
Jörg-Dieter Battke ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht in der Sozietät Battke Grünberg Rechtsanwälte, Dresden.
Dr. Torsten Altrichter-Herzberg
Untergang der steuerlichen Verlustvorträge nach § 8c KStG
Auch unter Berücksichtigung des BMF-Schreibens zur Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften (§ 8c KStG) vom 4.7.2008 857
Durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 ist die Nutzung eines steuerlichen Verlustvortrags (und anderer nicht genutzter Verluste) bei einer Kapitalgesellschaft in § 8c KStG neu geregelt worden. § 8 Abs. 4 KStG wurde aufgehoben und gilt nur für eine Übergangsfrist weiter. Die Neuregelung des § 8c KStG knüpft für die Frage der Nutzung eines steuerlichen Verlustvortrags nur noch an die Übertragung der Anteile an; die Zuführung überwiegend neuen Betriebsvermögens ist nicht mehr von Bedeutung. Die Gefahr, dass Kapitalgesellschaften in den Anwendungsbereich der neuen Norm gelangen, obwohl nach einer Verlustphase lediglich kleinste Anteilsverschiebungen stattgefunden haben, ist erheblich. Diese Gefahr wird durch eine schematische Anwendung der Neuregelung durch die Finanzverwaltung gesteigert. Dieser Beitrag zeigt, dass nur eine Auslegung, die sich an der Historie und dem Zweck der Vorschrift des § 8c KStG orientiert, zu sachgerechten Lösungen führt. Auch die verfassungsrechtlichen Rahmenbedingungen und die bereits entwickelten Grundsätze zu § 8 Abs. 4 KStG sprechen dafür, dass § 8c KStG differenzierter auszulegen ist, als es nach der gesetzlichen "Vereinfachung" den Anschein hat.
Dr. Torsten Altrichter-Herzberg ist Rechtsanwalt und Steuerberater sowie Partner der KPMG Deutsche Treuhand-Gesellschaft Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Hamburg.
Markus Suchanek / Christian Herbst
Erweiterte Verlustabzugsmöglichkeiten für Investitionen in „junge“ Unternehmen
§ 8c Abs. 2 KStG i.d.F. des Gesetzes zur Modernisierung der Rahmenbedingungen für Kapitalbeteiligungen (MoRaKG) 861
§ 8c KStG ist durch das sog. MoRaKG, welchem der Bundesrat am 4.7.2008 zugestimmt hat, um einen Abs. 2 erweitert worden und § 8c KStG i.d.F. des UntStRefG 2008 wird zu § 8c Abs. 1 KStG. Dieser Beitrag erläutert die Tatbestandsmerkmale und die Rechtsfolgen des § 8c Abs. 2 KStG und unterzieht sie einer kritischen Würdigung.
Dipl.-Finanzw. Markus Suchanek ist Steuerberater und Geschäftsführer der Warth & Klein GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf; Dipl.-Finanzw. Christian Herbst ist derzeit Rechtsreferendar am LG Düsseldorf.
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Folker Bittmann / Prof. Dr. Urs Peter Gruber
Limited -- Insolvenzantragspflicht gemäß § 15a InsO i.d.F. des MoMiG: Europarechtlich unwirksam? 867
Gegenwärtig kann der director einer englischen Limited in Deutschland nicht wegen Insolvenzverschleppung strafrechtlich belangt werden. Das im Deutschen Bundestag am 26.6.2008 verabschiedete "MoMiG" schafft in § 15a InsO Strafnormen, die auch auf den director Anwendung finden. Es bestehen aber europarechtliche Zweifel, ob hierdurch die entsprechende Strafbarkeitslücke geschlossen werden kann.
Folker Bittmann ist LOStA und Leiter der Staatsanwaltschaft in Dessau-Roßlau; Prof. Dr. Urs Peter Gruber, Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Der zukünftige § 15a InsO i.d.F. des am am 26.6.2008 im Deutschen Bundestag verabschiedeten "MoMiG" wird im Folgenden wie bereits geltendes Recht angesehen.
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GmbH-Beratung
Georg Harle / Annette Geiger
Gestaltungsmöglichkeiten innerhalb des Verlustabzugs bei Körperschaften nach dem BMF-Schreiben v. 4.7.2008 zu § 8c KStG 873
Durch das Unternehmensteuerreformgesetz 2008 wurde die bisherige Mantelkaufregelung des § 8 Abs. 4 KStG a.F. durch die Neuregelung des Verlustabzugs bei Körperschaften gem. § 8c KStG ersetzt. Die einfach gehaltene Grundstruktur des § 8c KStG räumt diverse Gestaltungsmöglichkeiten zur Erreichung eines höchstmöglichen Verlustabzugs bei Anteilsübertragungen ein, die bislang in dem BMF-Schr. v. 4.7.2008 (GmbHR 2008, 887 -- in diesem Heft) nicht aufgegriffen wurden.
Regierungsoberrat Georg Harle ist Hauptsachgebietsleiter Betriebsprüfung, Dipl.-Finanzwirtin Annette Geiger ist Großbetriebsprüferin beim Finanzamt Frankfurt a. M. I.
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kein Eintrag ---
Rechtsprechung
- Gesellschaftsrecht Zum
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Eigenkapitalersatz:
Inanspruchnahme aus Bürgschaft zur Sicherung von Darlehens-Ansprüchen
im Rahmen eines Cash-Clearing-Verfahrens
(BGH v. 10.6.2008 -- XI ZR 331/07)
877
Der GmbHR-Kommentar
von Dr. Michael Bormann 880
Rechtsprechung - Steuerrecht Zum Seitenstart
Gesellschafter:
Keine nachträglichen Anschaffungskosten bei Finanzierungsmaßnahmen eines
Aktionärs ohne unternehmerische Beteiligung
(BFH v. 2.4.2008 -- IX R 76/06)
881
Der GmbHR-Kommentar
von Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann 882
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Geschäftsanteil:
Verlustabzugsbeschränkung für Körperschaften (§ 8c KStG)
(BMF
v. 4.7.2008 -- IV C 7 - S 2745-a/08/10001 -- DOK 2008/0349554) 883
Gesellschafter:
Anwendung der Zinsschranke (§ 4h EStG; § 8a KStG)
(BMF v.
4.7.2008 -- IV C 7 - S 2742-a/07/10001 -- DOK 2008/0336202) 887
GmbH-Report Zum Seitenstart
IM BLICKPUNKT
Dr. Volker Römermann, Hamburg/Hannover
MoMiG nimmt erste Hürde im Bundestag -- Rückbesinnungen und "last-minute"-Verschärfungen R 241
Unternehmensrecht
Rechtsausschuss unterbreitet Beschlussvorschlag für Forderungssicherungsgesetz (FoSiG) R 245
Fehlende Kenntnis des Bürgen von der eigenkapitalersetzenden Eigenschaft des gesicherten Darlehens R 245
Vertragsschluss mit GbR bei Unstimmigkeiten zwischen Gesellschaftern R 245
Keine Mithaftung von Kapitalanlegern als Gesellschaft wegen Bereicherungsanspruch der finanzierenden Bank gegen GbR R 245
Verpflichtung eines Vereinsmitglieds zur Darlehensgewährung bei Aufnahme ist korporative Pflicht R 246
Steuer- & Bilanzrecht
Koordinierte Ländererlasse zu der gewerbesteuerlichen Hinzurechnungsvorschrift gemäß § 8 Nr. 1 GewStG nach dem UntStRefG 2008 R 246
Referentenentwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung der Mitarbeiterkapitalbeteiligung v. 25.6.2008 R 246
BMF-Schreiben zur Behandlung von Kleinstbeträgen bei der Auszahlung des Körperschaftsteuer-Guthabens R 247
BFH zur Inanspruchnahme des Mitunternehmers für die Einkommensteuer bei Insolvenz der Personengesellschaft R 247
Arbeits- & Sozialrecht
Herausgabe von Schmiergeld an den Arbeitgeber R 247
Mitbestimmung des Betriebsrats bei "Ethik-Richtlinien" R 248
Europapraxis
Verbesserung des EU-Rahmens für Investmentfonds R 248
Start des Projekts "T2S" -- TARGET2-Securities R 250
Gewerbliche Schutzrechte: Neue Strategie zur Beförderung von Innovationen "vom Labor zum Markt" R 250
Schutzdauer des Urheberrechts und ein Grünbuch von der EU-Kommission R 251
Mehrwertsteuer-Überprüfung bestehender Rechtsvorschriften zur Fakturierung R 251
Jährlicher Tätigkeitsbericht des Europäischen Rechnungshofs R 251
Wirtschaftspraxis
Eigenkapitalausstattung kleiner und mittlerer Unternehmen 2002 bis 2005 R 252
Branchenzugehörigkeit von Mittelständlern R 252
Zeitschriftenspiegel R 253
Buch des Monats
Ulrich Prinz / Michael
Wendt (Hrsg.), Herrmann/Heuer/Raupach, Jahresband 2008.
Kurzkommentar Unternehmensteuerreform
2008 (Dr. Götz Tobias Wiese) R 255