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Dr.
Klaus Kamlah, LL.M.
Optionen, Gesellschafterlisten und Guter Glaube 841
Optionen auf GmbH-Geschäftsanteile können unterschiedlich ausgestaltet sein. In allen Fällen droht dem Optionsberechtigten eine Vereitelung des Erwerbs der an ihn veroptionierten Geschäftsanteile durch einen Zwischenerwerb eines Dritten. Dieser Beitrag geht der Frage nach, ob und wie ein Optionsberechtigter davor geschützt werden kann und ob hierfür das durch das "Gesetz über die Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen" (MoMiG) eingeführte Institut des Widerspruchs zur Gesellschafterliste ein geeignetes Instrument ist.
Dr. Klaus Kamlah, LL.M. ist Rechtsanwalt und Partner der Sozietät Esche/Schümann/Commichau in Hamburg.
Dr.
Uwe Grohmann, LL.M.oec.int. / Dr. Nancy Gruschinske, LL.M.oec.
Kein
Wettbewerbsverbot des Vorstands einer AG & Co. KG zugunsten der KG
Zugleich Besprechung des Urteils des BGH v. 9.3.2009 -- II ZR 170/07 846
Der persönlich haftende Gesellschafter einer KG unterliegt gemäß § 112 Abs. 1, § 161 Abs. 2 HGB einem Wettbewerbsverbot gegenüber der KG. Das gilt uneingeschränkt auch bei der gesellschaftsrechtlichen Sonderform der AG & Co. KG. Inwieweit auch die Vorstandsmitglieder der Komplementär-AG einem Wettbewerbsverbot zugunsten der KG unterliegen, war höchstrichterlich bislang nicht geklärt. In der Literatur wird mit zum Teil unterschiedlichen Begründungen eine Erstreckung des Wettbewerbsverbots zugunsten der KG auch auf die Vorstandsmitglieder der Komplementär-AG bejaht. Dieser Ansicht ist der BGH in seinem Urt. v. 9.3.2009 (GmbHR 2009, ??? -- in diesem Heft) entgegen getreten. Danach hat der Minderheitskommanditist einer AG & Co. KG keinen Anspruch darauf, bei der Besetzung des Vorstands der Komplementär-AG mitzubestimmen, selbst wenn auf Veranlassung des herrschenden Kommanditisten ein Doppelmandatsträger im Vorstand der Komplementär-AG und des Mehrheitskommanditisten wirken soll. Sog. Vorstandsdoppelmandate müssen gemäß § 88 AktG lediglich vom Aufsichtsrat der betroffenen AG genehmigt werden.
Dr. Uwe Grohmann ist Richter in Hamburg, Dr. Nancy Gruschinske ist Rechtsanwältin bei CMS Hasche Sigle in Hamburg.
Dr.
Jens Kleinert / Dr. Felix Podewils
Neues zu Teilwertabschreibungen auf Gesellschafterdarlehen 849
Nach § 8b Abs. 1 u. 2 KStG sind laufende Einkünfte und Veräußerungsgewinne, die ein dem KStG unterfallender Gesellschafter aus von ihm gehaltenen Anteilen an einer anderen Körperschaft, etwa einer Kapitalgesellschaft, vereinnahmt, grundsätzlich steuerfrei, wenngleich unter Berücksichtigung von 5 % pauschal nicht abziehbarer Betriebsausgaben gemäß § 8b Abs. 3 u. 5 KStG. Für natürliche Personen als Gesellschafter einer Körperschaft gilt das Teileinkünfteverfahren nach § 3 Nr. 40a) u. b) EStG und damit eine 40 %ige Steuerbefreiung für entsprechende laufende Einkünfte und Veräußerungsgewinne aus Anteilen an einer Körperschaft. Vor dem Hintergrund der korrespondierenden Abzugsverbote in § 8b Abs. 3 KStG bzw. § 3c Abs. 2 EStG (dort anteilig zu 40 %) geht dieser Beitrag der Problematik von Teilwertabschreibungen auf Gesellschafterdarlehen nach.
Dr. Jens Kleinert und Dr. Felix Podewils sind Rechtsanwälte in Frankfurt a. M.
Prof.
Dr. Dieter Schulze zur Wiesche
Erbschaftsteuer -- Die Vererbung von GmbH-Anteilen 854
Der Beitrag behandelt die erbschaftsteuerlichen Folgen des Übergangs von GmbH-Anteilen durch Erbanfall und Schenkung. Schwerpunkte sind die Bewertung, die Verschonung, die Nachversteuerung bei schädlichen Verfügungen, der Anteilstausch und Umstrukturierungsmaßnahmen der Erben innerhalb der 7-Jahresfrist.
Prof. Dr. Dieter Schulze zur Wiesche ist Rechtsanwalt in Nordkirchen.
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Dr.
Gottfried E. Breuninger / Dr. Markus Ernst, LL.M.
Center of Main Interest -- Rechtliche und steuerliche Überlegungen bei Verlegung des insolvenzrechtlichen Anknüpfungspunkts ins Ausland 861
Droht einem grenzüberschreitend agierenden Unternehmen die Insolvenz, stellt sich u.a. die Frage, welchem Recht ein entsprechendes Insolvenzverfahren unterliegen würde. Grundsätzlich ist dies bezogen auf den jeweiligen Rechtsträger zu entscheiden und richtet sich danach, wo diese Gesellschaft ihren insolvenzrechtlichen Anknüpfungspunkt (Center of Main Interest) hat. Im Vorfeld einer drohenden Insolvenz kann durch Verlagerung des Center of Main Interest die Anwendung eines im Einzelfall vorteilhaften Insolvenzstatuts erreicht werden. Hierfür sind in aller Regel umfangreiche Restrukturierungsmaßnahmen mit gesellschaftsrechtlichen und steuerlichen Implikationen durchzuführen.
Dr. Gottfried E. Breuninger ist Rechtsanwalt und Partner, Dr. Markus Ernst, LL.M. (NYU) ist Rechtsanwalt und Associate bei der Allen & Overy LLP im Büro München.
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Sebastian
Müller-Potthoff / Marc O. Lippke / Wolfgang Müller, LL.M.
Angemessenheit von Tantiemen für Minderheits-Gesellschafter-Geschäftsführer 867
Trotz der aktuellen Rechtsprechungsentwicklung zugunsten der Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer ist Vorsicht bei der Bemessung und Auszahlung von Tantiemen geboten. Eine höchstrichterliche Klärung der Rechtsfragen in Bezug auf die Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer ist bislang nicht erfolgt. Nachfolgend wird die Angemessenheit von entsprechenden Tantiemen behandelt sowie analysiert, wie eine variable Vergütung ausgestaltet sein kann und an welchen Punkten Variationsmöglichkeiten bestehen.
Dipl.-Kfm.
Sebastian Müller-Potthoff ist Prüfungsassistent bei der Daum Treuhand GmbH WPG
StBG in Remscheid, Dipl.-Kfm. Marc O. Lippke ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater
sowie Niederlassungsleiter der Daum Treuhand GmbH in Köln; Wolfgang Müller, LL.M.
ist Rechtsanwalt und in der Kanzlei Küpper Rechtsanwälte in Wermelskirchen tätig.
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kein Eintrag ---
Rechtsprechung
- Gesellschaftsrecht Zum
Seitenstar
Geschäftsführer:
Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Bankrott -- Aufgabe der Interessentheorie
durch den BGH?
(BGH v. 10.2.2009 -- 3 StR 372/08)
871
Der GmbHR-Kommentar
von Prof.
Dr. Henning Radtke 875
Eigenkapitalersatz:
Keine Indizwirkung aufgrund ehelicher Verbundenheit zwischen dem Kreditgeber
einer GmbH und deren Gesellschafterin
(BGH v. 6.4.2009 -- II ZR 277/07) 876
Der
GmbHR-Kommentar
von Dr.
Michael Bormann / Markus Hösler 879
Eigenkapitalersatz:
Untergang des Kapitalersatzrechts im Falle der Umwandlung einer GmbH in
eine KG
(OLG Dresden v. 7.8.2008 -- 1 U 1317/07 [LS]) 881
AG & Co. AG:
Kein
Wettbewerbsverbot der Vorstandsmitglieder zugunsten der KG -- kein Verbot sog.
Vorstandsdoppelmandate
(BGH v. 9.3.2009 -- II ZR 170/07 -- "Vorstandsdoppelmandat")
881
GmbH &
Co. KG:
Zulässigkeit und Reichweite eines Wettbewerbsverbots im Gesellschaftsvertrag
einer GmbH & Co. KG
(OLG Frankfurt a. M. v. 17.3.2009 -- 11 U 61/08
[Kart]) 884
Der
GmbHR-Kommentar
von Dr.
Rüdiger Werner 886
Rechtsprechung - Steuerrecht Zum Seitenstart
Geschäftsanteil:
Unentgeltlicher Erwerb auch von nach Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln
dem unentgeltlichen Erwerber der Altaktien zugeteilten neuen Aktien
(BFH v.
25.2.2009 -- IX R 26/08) 887
Geschäftsanteil:
Keine nachträglichen Anschaffungskosten bei unmittelbarer wesentlichen Beteiligung
für Verlust eines Darlehens zugunsten mittelbarer Beteiligung
(BFH v. 25.2.2009
-- IX R 28/08) 889
Umwandlung:
Verlustverrechnung bei Verschmelzung von Kapitalgesellschaften
(BFH
v. 27.5.2009 -- I R 94/08) 891
Gewerbesteuer:
Keine erweiterte Gewerbeertrags-Kürzung bei Beteiligung der Komplementär-GmbH
an einer den Grundbesitz der KG gewerblich nutzenden anderen Personengesellschaft
sowie bei Betriebsaufspaltung
(BFH v. 22.1.2009 -- IV R 80/06) 893
Grunderwerbsteuer:
Mögliche Verfassungswidrigkeit der Grundbesitzwerte als Bemessungsgrundlage
-- Beitrittsaufforderung an BMF
(BFH v. 27.5.2009 -- II R 64/08) 894
Verwaltungsanweisungen Zum Seitenstart
Gesellschafter-Geschäftsführer:
Bildung von Pensionsrückstellungen für beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer
von Kapitalgesellschaften; maßgebendes Pensionsalter nach R 6a Abs. 8
EStR i.d.F. EStÄR 2008
(BMF v. 3.7.2009 -- IV C 6 - S 2176/07/10004 -- DOK
2009/0439435) 896
Grunderwerbsteuer:
Anwendung des § 6 Abs. 3 S. 1 GrEStG in den Fällen des § 1
Abs. 2a GrEStG bei mittelbarer Beteiligung über eine Kapitalgesellschaft
(FinMin. Nordrhein-Westfalen, Erl. v. 17.6.2009 -- S 4514 - 4 - V A 6) 896
Grunderwerbsteuer:
Anwendung des § 5 Abs. 3 GrEStG und des § 6 Abs. 3 S. 2 GrEStG
bei Verminderung eines Anteils an Gesamthand
(FinMin. Nordrhein-Westfalen,
Erl. v. 17.6.2009 -- S 4514 - 10 - V A 6) 896
GmbH-Report Zum Seitenstart
IM BLICKPUNKT
Dr. Franz Bielefeld / Jennifer Semer, München
Steuerhinterziehungsbekämpfungsgesetz -- Ein wirksames Instrument im Kampf gegen "Steueroasen"? R 241
Unternehmensrecht
Zahlung von Arbeitgeberbeiträgen zur Sozialversicherung nach Insolvenzreife ist sorgfaltswidrig R 245
Darlegungs- und Beweislast bei Geschäftsführerhaftung wegen Leistung auf nicht bestehende Forderung R 245
Beraterhaftung bei empfohlener verdeckter Sacheinlage für Kapitalerhöhung einer GmbH R 245
Beschluss über die Erhöhung der Pflichteinlage in einer Personengesellschaft R 245
Keine Anmeldung der Erbenkommanditisten durch Abwicklungstestamentsvollstrecker R 245
Darlehensnehmereigenschaft des Anlegers einer Fondsgesellschaft R 246
Steuer-
& Bilanzrecht
Entwurf der Verwaltungsgrundsätze zur Funktionsverlagerung R 246
Kapitalertragsteuererstattung für an eine schweizerische Muttergesellschaft ausgeschüttete Dividenden R 247
Vorsteuerabzug in der umsatzsteuerlichen Organschaft bei Veräußerung der Anteile an der Organgesellschaft R 247
Kein Schutz des Glaubens an Rechnungsangaben im Steuerfestsetzungsverfahren R 248
Arbeits-
& Sozialrecht
Gleichbehandlung der Arbeitnehmer bei Lohnerhöhungen R 248
Verwirkung des Widerspruchsrechts bei einem Betriebsübergang R 249
Krankengeldanspruch für Selbständige und Mitglieder ohne Entgeltfortzahlungsanspruch R 249
Künstlersozialabgabe soll für das Jahr 2010 auf 3,9 Prozent sinken R 250
Europa-Praxis
Notwendigkeit der Beseitigung der Hindernisse für den Markteintritt im Bereich der internationalen Rechnungsprüfungen R 250
Vorschlag der Kommission im Bereich der Eigenkapital‑ und Vergütungsvorschriften für Banken R 250
Unterstützung von Kleinunternehmern durch Kleinstkredite R 251
Veröffentlichung der Studie über Preise, Kosten und Volumen von Wertpapierhandel und Nachhandel R 251
Einleitung einer Konsultation zu OGAW-Verwahrstellen R 252
Durchführung eines zweiten EU-Referendums in Irland R 252
Ausrichtung der europäischen Normungspolitik im IKT-Bereich auf die Erfordernisse des 21. Jahrhunderts R 253
Wirtschafts-Praxis
Perspektiven für den deutschen Mittelstand in Russland R 253
Zeitschriftenspiegel R 254