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Dr. Sebastian Hofert, LL.M./RSA / Dr. Volker Arends
Mezzanine-Finanzierung der GmbH 1381
Die Stärkung der relativ geringen Eigenkapitalbasis des deutschen Mittelstands gehört zu den derzeit wohl wichtigsten gesamtwirtschaftlichen Zielen. Im Rahmen der Basel II-konformen, auf Credit-Ratings gestützten Kreditvergabe durch die deutschen Kreditinstitute kommt der Eigenkapitalausstattung der Unternehmen eine ständig wachsende Bedeutung zu. Die Höhe der Eigenmittel bestimmt daher noch mehr als in der Vergangenheit auch die Möglichkeiten und Kosten der Fremdfinanzierung. Die neuen Rahmenbedingungen erfordern auch und gerade bei der Finanzierung der GmbH, als der wohl wichtigsten Gesellschaftsform des deutschen Mittelstands, ein Umdenken. Dieser Beitrag zeigt auf, wie Mezzanine-Finanzierungsformen durch die für sie typische Verbindung von Eigen- und Fremdkapitalmerkmalen einen wertvollen Beitrag zur Erhöhung der wirtschaftlichen und sogar bilanziellen Eigenkapitalausstattung leisten können. Neben der Darstellung der klassischen Mezzanine-Finanzierungsformen geben die Autoren praktische Hinweise für den Einsatz mezzaniner Finanzierung bei der GmbH.
Dr. iur. Sebastian Hofert, LL.M./RSA
und Dr. iur. Volker Arends sind Rechtsanwälte sowie Partner für Finanzierungsrecht
und Gesellschaftsrecht/M&A der Sozietät KAHB Rechtsanwälte, Hamburg.
Dr. Harald Knies
Das Patt in der Gesellschafterversammlung als wichtiger Grund für die Auflösungsklage bei späterer Erwerbsabsicht des Auflösungsklägers 1386
Das OLG München hat mit Urt. v. 2.3.2005 -- 7 U 4795/04, GmbHR 2005, 428 entschieden, daß ein tief greifendes Zerwürfnis von gegeneinander stehenden Gesellschafterblöcken einen wichtigen Grund für die Auflösung einer GmbH darstellt, sofern dadurch eine "Verständigung über wesentliche, für die Abklärung des Gesellschaftsvermögens grundlegende Fragen nicht mehr möglich" ist. Da ein mit einem solchen Zerwürfnis typischerweise eine Lähmung der Gesellschaft verbunden ist, wirft das Urteil die Frage auf, ob die Auflösung in dieser Situation ein geeignetes Mittel zur Beendigung den Blockade der Gesellschaft sein kann. Hierzu müßte die Auflösung den Gesellschaftern die Chance bieten, das Gesellschaftsunternehmen im Rahmen der Liquidation zu erwerben, um es im neuen Rechtskleid fortzuführen. Ob ein solcher Unternehmenserwerb zulässig ist und welchen Grenzen das Recht zur Auflösung in diesem Fall unterliegt, ist Gegenstand dieser Untersuchung.
Dr. Harald Knies ist Rechtsanwalt in
der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Büro Stuttgart.
Dr. Carsten A. Heinz / Frank Wessinger
Organschaftsbesteuerung -- "Fremdkörper" in einem System der Halbeinkünftebesteuerung? 1390
Aufgrund des internationalen Steuerwettbewerbs und zunehmender Harmonisierungstendenzen auf europäischer Ebene -- angetrieben durch Entscheidungen des EuGH wie z.B. durch den Rechtstreit "Marks & Spencer" -- dürfte sich der deutsche Gesetzgeber dazu veranlaßt sehen, die gegenwärtige Organschaftsbesteuerung grundlegend zu überarbeiten. Als Vorbild einer modernen Gruppenbesteuerung wird hierbei häufig die in Österreich seit 2005 geltende Gruppenbesteuerung mit grenzüberschreitender Verlustverrechnungsmöglichkeit diskutiert. Aber auch andere europäische Nachbarländer wie Italien haben ihre Gruppenbesteuerung inzwischen modernisiert. Unabhängig von einem internationalen Wettbewerbsdruck zur Modernisierung der deutschen Organschaftsbesteuerung, stellt sich in einem ersten Schritt die grundlegende Frage nach einer steuersystematischen Würdigung der gegenwärtigen Organschaftsbesteuerung im Rahmen des Halbeinkünfteverfahrens. Dieser Beitrag zeigt daher auf der Grundlage einer ökonomischen Wirkungsanalyse die Folgen der gegenwärtigen Organschaftsbesteuerung auf und mißt diese am allgemein anerkannten Beurteilungsgrundsatz der Besteuerung nach der individuellen Einmalbesteuerung. Die Autoren kommen zu dem Ergebnis, daß gerade die Organschaft in Kombinantion mit einer Mutterpersonenunternehmung ein Instrument darstellt, die steuersystematisch wenig überzeugenden Wirkungen des Halbeinkünfteverfahrens zu "korrigieren".
Dipl.-Kfm. Dr. Carsten Heinz ist Steuerberater
und Sozius bei Schmidt Schuran & Partner in Düsseldorf, Dipl.-Kfm.
Frank Wessinger ist Mitarbeiter bei Ernst & Young in Frankfurt.
Anja Hörnschemeyer / Michael Lühn
Gestaltungsüberlegungen zur internationalen Rechtsformwahl in der EU nach der Änderung der Mutter-Tochter-Richtlinie 1397
Durch die Richtlinie 2003/123/EG wurde der Anwendungsbereich der Mutter-Tochter-Richtlinie, der bislang nur Kapitalgesellschaften umfaßte, zum 1.1.2005 auf intransparente Personengesellschaften ausgedehnt. Da diese Gesellschaften im ausländischen Steuerrecht wie eine Kapitalgesellschaft behandelt werden, im inländischen Steuerrecht hingegen den Regelungen für Personengesellschaften unterliegen, ergeben sich für Konzerne mit deutscher Muttergesellschaft neue Gestaltungsmöglichkeiten bzgl. der Rechtsformwahl ihrer Konzerngesellschaften. Dieser Beitrag untersucht ausgewählte grenzüberschreitende Rechtsstrukturen und kommt zu dem Ergebnis, daß die intransparente ausländische Personengesellschaft ein interessantes Gestaltungsinstrument insbesondere hinsichtlich der Reduzierung der Steuerbelastung in Gewinnsituationen sein kann.
Dipl.-Kffr. Anja Hörnschemeyer ist Mitarbeiterin bei Mönning & Partner Wirtschaftsprüfer/Steuerberater/Rechtsanwälte, Hamburg; Dipl.-Kfm. Michael Lühn ist wiss. Mitarbeiter am Institut für Unternehmensrechnung und -besteuerung (Direktor: Prof. Dr. Christoph Watrin) der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster.
GmbH-Dokumentation Zum
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GmbH-International Zum
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GmbH-Praxis Zum Seitenstart
GmbH-Beratung
Dr. Rüdiger Werner, Prävention und Lösung von Gesellschafterkonflikten in der GmbH 1415
Rechtsprechung -- Gesellschaftsrecht
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Geschäftsführer:
Kein Schutz vor Strafbarkeit bei Nichtabführen der Arbeitnehmerbeiträge
zur Sozialversicherung bei Insolvenzreife aufgrund des Grundsatzes der Massesicherung
(BGH v. 9.8.2005 -- 5 StR 67/05) 1419
Der GmbHR-Kommentar
von Prof. Dr. Christian Schröder / Annett Faust 1422
Haftung des Geschäftsführers:
Verantwortlichkeit auch des Teilnehmers an einer Insolvenzverschleppung
(BGH v. 25.7.2005 -- II ZR 390/03) 1425
Der GmbHR-Kommentar
von Prof. Dr. Ulrich Wackerbarth 1429
Liquidation:
Keine Erstreckung des Aufgabenkreises bei Bestellung eines Notliquidators auf
die Einberufung einer Gesellschafterversammlung
(OLG München v. 14.7.2005 -- 31 Wx 12/05) 1431
Liquidation:
Unbefristete Beschwerde gegen Bestellung des Nachtragsliquidators einer GmbH
(OLG München v. 26.7.2005 -- 31 Wx 38/05) 1433
Insolvenz:
Keine Befreiung von der Prüfungspflicht für den Jahresabschluß
für den Zeitraum vor Insolvenzeröffnung
(OLG München v. 10.8.2005 -- 31 Wx 61/05) 1434
Rechtsprechung -- Steuerrecht Zum Seitenstart
Verdeckte Einlage:
Übertragung einer 100%igen Beteiligung an einer GmbH aus dem Betriebsvermögen
und patentierte Erfindung als wesentliche Betriebsgrundlage im Rahmen einer
Betriebsaufspaltung
(BFH v. 20.7.2005 -- X R 22/02) 1436
Der GmbHR-Kommentar
von Prof. Dr. Wolf-Dieter Hoffmann 1439
Verdeckte Gewinnausschüttung:
Vermittlungsprovision an den Gesellschafter-Geschäftsführer einer
Immobilien-GmbH
(BFH v. 6.4.2005 -- I R 10/04) 1442
Verdeckte Gewinnausschüttung:
Vermietung von Gesellschafter-Grundstücken an die GmbH und Ermittlung der
Fremdüblichkeit der Mietzahlungen
(BFH v. 20.6.2005 -- I B 181/04) 1444
Verwendbares Eigenkapital:
Körperschaftsteuerrechtliche Umgliederungsvorschriften sind verfassungsgemäß
(BFH v. 31.5.2005 -- I R 107/04) 1446
Der GmbHR-Kommentar
von Dr. Burkhard Binnewies 1450
Verwaltungsanweisung
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GmbH-Bibliothek Zum Seitenstart
Zeitschriftenspiegel
Hinweise auf Beiträge zum Gesellschafts- und Steuerrecht der GmbH bzw. GmbH & Co. KG in anderen Fachzeitschriften 1551
GmbH-Report Zum Seitenstart
Dr. Oliver Vossius, Zum Entwurf eines ganzheitlichen GmbH-Reformgesetzes aus der Praxis R 373
Volltext
"GmbHRG-Entwurf" (PDF-Dokument)
Volltext "Begründung" (PDF-Dokument)
EUROPÄISCHE UNION
von Dr. Patricia Becker, LL.M., Berlin
Baldige Verabschiedung der Zweiten EU-Richtlinie -- endlich? R 377
Kapitalerhaltung: Keine fristgerechte Bewerbung für die Studie der Kommission R 377
Neuigkeiten betreffend die Vierte und Siebte EU-Richtlinie R 377
Verabschiedung der ersehnten Verschmelzungsrichtlinie R 379
STEUERPRAXIS
von Reg.Dir. a. D. Willi Winter, Bonn
Werbungskostenabzug für Verpflegungsmehraufwendungen von Arbeitnehmern mit Auswärtstätigkeit R 380
WIRTSCHAFTSPRAXIS
Mitteilung der Pressestelle des BGH
Rechtsschutz der Aktionäre gegen unrechtmäßiges, kompetenzüberschreitendes Handeln der Organe der Aktiengesellschaft bei der Ausübung des genehmigten Kapitals (Mangusta/Commerzbank I und II) R 384
ARBEITSRECHT
von Claudia Kothe-Heggemann, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Köln
Vergütungsabrede unterhalb des Tariflohns R 385
Altersgruppen bei betriebsbedingter Kündigung R 386
Pressemitteilungen des BAG
Kein Schadensersatz wegen unterlassenen Hinweises des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer über dessen Pflicht zur unverzüglichen Meldung als Arbeitssuchender R 387
Betriebsbedingte Kündigung des Insolvenzverwalters wegen beabsichtigter Betriebsstillegung R 387
Arbeitszeugnis -- Unterschrift durch veratwortlichen Vorgesetzen R 387
Annahmeverzug und Schadensersatz bei Schwerbehinderung R 388
Gleichbehandlung von Angestellten und Arbeitern bei der Zahlung von Weihnachtsgratifikation R 388
SOZIALRECHT
von Gustav Figge, Bremen
Krankenversicherung
Voraussichtliche Bemessungsgrenzen 2006 R 389
Voraussichtliche Sachbezugswerte für das Jahr 2006 R 389
Zuständige Einzugsstelle für die Erstattung zu Unrecht entrichteter Sozialversicherungsbeiträge R 389
Beendigung des sozialversicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnisses bei unwiderruflicher Freistellung von der Arbeitsleistung R 390
Volle Krankenversicherungsbeiträge für Versorgungsbezüge und Betriebsrenten sind verfassungsgemäß R 390
Sozialversicherungsrechtliche Beurteilung von ausländischen Saisonarbeitern R 391
Keine Säumniszuschläge und Mahngebühren für Bundesagentur für Arbeit R 391
Künstlersozialversicherung
Künstlersozialabgabe sinkt auf 5,5 v.H. für 2006 R 391
Rentenversicherung
Betriebliche Altersversorgung ist mit dem Zahlbetrag zur Beitragsberechnung heranzuziehen R 392