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Prof. Dr. Roman Seer / Dr. Klaus Dieter Drüen
Vertrauensschutz bei steuerfreien Anteilsveräußerungen
Verfassungskonformes Übergangsrecht nach § 8b Abs. 4 S. 2 Nr. 2, § 34 Abs. 4 S. 7 KStG 1093
Die Steuerfreiheit der Veräußerungsgewinne aus Anteilen an (inländischen) Kapitalgesellschaften wurde durch § 8b Abs. 2 KStG i.d.F. des StSenkG eingeführt und für Einbringungsvorgänge bereits durch das UntStFG wieder eingeschränkt. Nach der Neufassung des § 8b Abs. 4 S. 2 Nr. 2 letzter Halbsatz KStG unterliegen nunmehr auch Anteile, die mittelbar auf einer Einbringung durch eine nicht von § 8b Abs. 2 KStG begünstigte Person beruhen, der Sperrfrist von sieben Jahren. Die neue Bundesregierung will laut ihrem steuerlichen Maßnahmenkatalog des Koalitionsvertrags die Veräußerung einbringungsgeborener Anteile nach dem für den 20.11.2002 erwarteten Kabinettsbeschluß "ohne zeitliches Limit" besteuern. Ein regelhaftes Konzept ist hinter dieser sog. permanenten Unternehmenssteuerreform mit ihren Teil-, Korrektur- und Rückschritten kaum mehr zu erkennen und das Gebot der Planungssicherheit bleibt auf der Strecke. Dieser Beitrag untersucht am Maßstab des dispositionsbezogenen Vertrauensschutzes, welche Veräußerungen aufgrund der Übergangsregel des § 34 Abs. 4 S. 7 KStG noch in den Genuß der Steuerfreiheit kommen.
Prof. Dr. Roman Seer ist Inhaber des Lehrstuhls für
Steuerrecht an der Ruhr-Universität Bochum; Dr. Klaus-Dieter Drüen
ist dort wissenschaftlicher Assistent.
Dr. Wolfgang Walter / Dr. Franz-Peter Stümper
Letzte Chance für die Realisierung von Körperschaftsteuer-Guthaben durch Leg-ein-Hol-zurück bei Organschaft? 1103
Der Regierungsentwurf des Steuervergünstigungsabbaugesetzes -- SteVAG enthält zahlreiche Vorschläge, die jahrzehntelange Grundsätze der Unternehmensbesteuerung spätestens ab 2003 ins Wanken bringen. Klassiker der Gestaltung wie das Leg-ein-Hol-zurück-Verfahren, das erst jüngst durch den BFH für die Organschaft eine interessante Aktualität bekommen hatten, kommen unter ganz neuen Gesichtspunkten auf den Prüfstand. Sofortige Ausschüttung noch vor dem für den 20.11.2002 erwarteten Kabinettsbeschluß ist geboten, soll nicht sozusagen über Nacht körperschaftsteuerliches Altguthaben dem faktischen Verfall preisgegeben werden; außerhalb von Organschaftsfällen ist die Situation nur wenig besser.
Dr. Wolfgang Walter ist Rechtsanwalt, Steuerberater und
Fachanwalt für Steuerrecht, Dr. Franz-Peter Stümper ist Rechtsanwalt,
beide bei der BDO Deutsche Warentreuhand AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
in Stuttgart/Leonberg.
Dr. Jochen Blöse
Der Umfang der Ausfallhaftung nach § 31 Abs. 3 GmbHG 1007
Nach § 31 Abs. 3 GmbHG haften die übrigen Gesellschafter, wenn entgegen dem Auszahlungsverbot des § 30 GmbHG Zahlungen geleistet worden sind, eine Erstattung dieser Zahlungen von dem Zahlungsempfänger nicht zu erlangen ist und der Erstattungsbetrag zur Befriedigung der Gläubiger erforderlich ist. Streitig ist der Umfang dieser Ausfallhaftung. Der BGH hat in seiner Entscheidung v. 25.2.2002 (GmbHR 2002, 549 mit Komm. Bender) zu diesem Haftungsumfang Stellung genommen und sich gegen eine unbegrenzte Haftung ausgesprochen. Die Frage, wie weit eine Haftungsbegrenzung letztlich gehen soll und welcher der dazu in der Literatur vertretenen Auffassungen gefolgt wird, beantwortet der Gerichtshof jedoch nicht. Im vorliegenden Beitrag wird der Versuch unternommen, den Haftungsumfang des § 31 Abs. 3 GmbHG durch eine Einordnung der Vorschrift in das Gesamtsystem der Aufbringung und Erhaltung des Stammkapitals zu bestimmen.
Dr. Jochen Blöse ist Rechtsanwalt bei der KPMG Deutsche
Treuhand-Gesellschaft AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft in Köln.
Roman Bärwaldt / Dr. Florian Günzel, LL.M.
Der GmbH-Gesellschafterbeschluß und die Form der Stimmrechtsvollmacht 1112
GmbH-Gesellschafterversammlungen leiden oft darunter, daß nicht alle eingeladenen Gesellschafter persönlich erscheinen, sondern letztere sich -- oftmals in letzter Minute -- dafür entscheiden, sich entweder von einem anwesenden Mitgesellschafter oder einem eigens dafür angereisten gesellschaftsfremden Dritten vertreten zu lassen. Kann die Bevollmächtigung des Stimmvertreters nicht in der vorgeschriebenen Form nachgewiesen werden, führt dies im Einzelfall dazu, daß der betroffene Gesellschafterbeschluß schwebend unwirksam, wenn nicht sogar nichtig ist. Vor diesem Hintergrund beschreibt der Beitrag die Formerfordernisse für Stimmrechtsvollmachten und macht dabei zugleich deutlich, welche Änderungen sich für die Praxis aus der Neufassung des § 47 Abs. 3 GmbHG (Textform der Stimmrechtsvollmacht) ergeben.
Roman Bärwaldt ist Rechtsanwalt und Notar sowie Partner der Sozietät Clifford Chance Pünder im Büro Berlin; Dr. Florian Günzel, LL.M. ist Rechtsanwalt in Berlin.
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GmbH-Beratung
Dr. Michael Brauer / Dr. Tillmann Pyszka,
Veräußerung von Anteilen an Projekt- oder Objektgesellschaften nach
§ 8b Abs. 7 KStG steuerpflichtig? 1116
Centrale-Gutachtendienst
Pensionszusage:
Abfindung des Pensionsanspruchs zugunsten eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers 1118
Vorweggenommene Erbfolge:
Teilweise Übertragung eines Kommanditanteils an GmbH & Co. KG 1119
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Vertragskonzern:
Keine Anrechnung empfangener Ausgleichszahlungen nach Ausübung des Wahlrechts
auf Barabfindung (BGH v. 16.9.2002 -- II ZR 284/01) 1120
Der GmbHR-Kommentar
von Dr. Harald Kallmeyer 1122
Verdeckte Sacheinlage:
Hin- und Herzahlen einer Bareinlage und Geltendmachung des Anspruchs auf Einlageleistung
durch Prozeßstandschafter auch im Falle eines Abtretungsverbots
(OLG Stuttgart v. 2.5.2002 -- 20 U 13/01) 1123
Der GmbHR-Kommentar
von Dr. Raimond Emde 1132
Anmeldung:
Beschränkte Anwendung der Gründungsvorschriften bei Mantelkauf
(OLG Schleswig-Holstein v. 27.6.2002 -- 2 W 87/02) 1135
Ausländische GmbH:
Anerkennung der Rechts- und Parteifähigkeit einer nach dem Recht eines
Mitgliedstaats gegründeten GmbH auch nach Sitzverlegung in einen anderen
Mitgliedstaat aufgrund EU-Niederlassungsfreiheit
(EuGH v. 5.11.2002 -- Rs. C-208/00 -- Überseering BV--) 1137
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Rechtsprechung -- Steuerrecht Zum Seitenstart
Verdeckte Gewinnausschüttung:
Erdienbarkeit einer Pensionszusage an den beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführer
einer GmbH
(BFH v. 24.4.2002 -- I R 43/01) 1145
Der GmbHR-Kommentar
von Dr. Wolf-Dieter Hoffmann 1147
Verdeckte Gewinnausschüttung:
Zahlung einer weiteren Festvergütung an GmbH-Gesellschafter-Geschäftsführer
bei Erreichen einer bestimmten Umsatzgrenze
(BFH v. 5.6.2002 -- I R 69/01) 1148
GmbH & Still:
Zurechnung des Verlustanteils eines stillen Gesellschafters bis in Höhe
seines negativen Einlagekontos
(BFH v. 23.7.2002 -- VIII R 36/01) 1150
Verwaltungsanweisung
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Verdeckte Gewinnausschüttung: Angemessenheit der Gesamtbezüge
eines Gesellschafter-Geschäftsführers
(BMF v. 14.10.2002 -- IV A 2 - S 2742 - 62/02) 1152
Organschaft:
Rechtsfolgen bei Beendigung einer umsatzsteuerlichen Organschaft
(OFD Hannover v. 3.7.2002 -- S 7105 - 101 - StH 442 / S 7105 - 49 - StO 351) 1154
GmbH-Bibliothek Zum Seitenstart
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Vorstellung neuer Bücher zum Internationalen Wirtschafts- und Steuerrecht R 447
GmbH-Report Zum Seitenstart
IM BLICKPUNKT
Dr. Wolfgang Lingemann, Das Unternehmenssteuer-Zurückentwicklungs-Paket R 429
STEUERPRAXIS
von Reg.Dir. a. D. Willi Winter, Bonn
Interessante steuerliche Hinweise für Gebäude und Wohnungseigentümer R 433
ARBEITSRECHT
von Ulrich Weber, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Köln
Abmahnung bei Nebentätigkeit R 435
Befristung des Arbeitsverhältnisses wegen Betriebsratstätigkeit R 436
Pressemitteilungen des BAG
Betriebsrente nach dem Hamburger Ruhegeldgesetz bei rückwirkend festgestellter Erwerbsunfähigkeit R 437
Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats für den Abschluß eines Sozialplans bei betriebsübergreifenden Betriebsänderungen R 437
Ausbildungsvergütung im staatlich geförderten Ausbildungsverhältnis R 439
SOZIALRECHT
von Gustav Figge, Bremen
Krankenversicherung
Kurzuschüsse der Krankenkassen erhöht R 439
Krankengeld für Pflege schwerstkranker Kinder R 439
Vorsorge für Mutter/Vater-Kind-Kuren verbessert R 439
Mehr Nebenbeschäftigungen für ausländische Studenten möglich R 443
Rentenversicherung
Gesetzliche Rente muß keine vergleichbare Rendite erreichen R 443
Keine Anrechnungszeit für Schwangerschaft nach Erstattung der Pflichtbeiträge R 443
Unfallversicherung
Neue Unfallkasse des Bundes R 444
Verletztengeld neben dem Bezug von Altersrente R 444
Arbeitsförderung
Rückzahlung von Eingliederungszuschüssen wegen Kündigung R 444
Ausgleichsgeld für Buchhalterin einer landwirtschaftlichen Verwaltungs-GmbH? R 445
Sperrzeit für Arbeitslosengeld bei Auflösungsvertrag R 445
Bei Umzug zum Lebenspartner keine Sperrzeit für Arbeitslosengeld R 445
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Vorstellung neuer Bücher zum Internationalen Wirtschafts- und Steuerrecht R 447