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Thomas Wachter
Amtsniederlegung von GmbH-Geschäftsführern
Zugleich Anmerkungen zu OLG Naumburg vom 28.2.2001 – 7 Wx 5/00, GmbHR 2001, 569 1129
Die Beendigung der organschaftlichen Stellung eines GmbH-Geschäftsführers erfolgt im Normalfall aufgrund eines Gesellschafterbeschlusses über seine Abberufung. Daneben kann der Geschäftsführer aber auch von sich aus sein Amt niederlegen. In der Praxis erfolgt eine Amtsniederlegung zumeist dann, wenn sich die Gesellschaft in einer wirtschaftlichen Krise befindet (und dadurch die Vergütung des Geschäftsführers nicht mehr sichergestellt ist) oder das Vertrauensverhältnis zwischen dem Geschäftsführer und den (weisungsbefugten) Gesellschaftern gestört ist. Im GmbH-Gesetz ist die Amtsniederlegung eines Geschäftsführers nicht geregelt. Zulässigkeit und Voraussetzungen einer wirksamen Amtsniederlegung sind daher immer wieder Gegenstand kontroverser Diskussion. Eine jüngst ergangene Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg gibt Anlaß, die mit einer Amtsniederlegung verbundenen Rechtsfragen näher zu beleuchten und praktische Gestaltungsmöglichkeiten aufzuzeigen.
Thomas Wachter ist Notar in Osterhofen (Bayern).
Dr. Hans Martin Schmidt
RA Dr. Heinz Winter 1926 – 2001. Ein dankbarer Nachruf 1131
Dr. Helmut Hörger / Rudolf Pauli
Betriebsaufspaltung durch Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern 1139
Der Gesetzgeber hat mit dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 (StEntlG) die steuerneutrale Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern weitgehend eingeschränkt. Die steuerneutrale Begründung einer Betriebsaufspaltung scheint unmöglich zu sein. Insoweit ist man gezwungen, auf Umwegmodelle auszuweichen. Mit dem Steuersenkungsgesetz (StSenkG) ist der mit dem StEntlG abgeschaffte Mitunternehmererlaß zumindest partiell wieder eingeführt worden. Der Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Unternehmenssteuerrechts (UntStFGE) sieht weitere Klarstellungen vor. In diesem Beitrag wird die in der Vergangenheit einem raschen Wandel unterliegende Steuergesetzgebung dargestellt, die Gestaltungen im Zusammenhang mit Betriebsaufspaltungen beeinflußt. Es werden Gestaltungsinstrumente aufgezeigt, welche die Errichtung von Betriebsaufspaltungen ermöglichen. Dabei wird besonders auf das sog. Schrumpfungsmodell eingegangen.
Dr. Helmut Hörger ist Rechtsanwalt, Rudolf Pauli Rechtsanwalt,
Steuerberater und Fachanwalt für Steuerrecht bei Deloitte & Touche
in München.
Klaus Altendorf / Martin Vosen
Anteilskauf im Lichte der Unternehmenssteuerreform 2001 unter Berücksichtigung der Änderungen des UntStFG 1146
Im Zuge der Unternehmenssteuerreform 2001 wurden auch im Umwandlungssteuerrecht Veränderungen vorgenommen, die zur Beschreitung neuer Umwandlungswege zwingen. Mit der Neufassung des UmwStG ist der beim Erwerb von Anteilen an Kapitalgesellschaften bisher übliche Weg des Umwandlungsmodells verbaut. Fraglich ist daher, wie aus Anschaffungskosten von Anteilen an Kapitalgesellschaften gleichwohl Abschreibungsvolumen gewonnen werden kann. In diesem Beitrag wird gezeigt, daß in geeigneten Fällen eine Umwandlung durch den Veräußerer – also noch vor dem Verkauf – sinnvoll sein kann.
Dipl-Finw. Klaus Altendorf ist als Steuerberater in der
WPG / StBG, Dr. Harzem & Partner, Bornheim/Rhld. tätig; Dipl.-Kfm.
/ Dipl.-Finw. Martin Vosen, Köln, ist Betriebsprüfer bei dem Finanzamt
für Großbetriebsprüfung in Bergheim.
Dieter Carlé / Dr. Peter Bauschatz
Die Autoren behandeln die Frage der Zulässigkeit der Bildung eines aktivischen Ausgleichspostens im Hinblick auf die Umwandlung einer Personengesellschaft in eine Kapitalgesellschaft bei einer handelsrechtlichen Unterbilanz bei Fortführung der steuerlichen Buchwerte und Beibehaltung bzw. Auflösung durch Aufdeckung stiller Reserven im Zusammenhang mit der Veräußerung von vor der Umwandlung angeschafften bzw. hergestellten Wirtschaftsgütern.
Dieter Carlé ist Rechtsanwalt, Fachanwalt für Steuerrecht und Partner, Dr. Peter Bauschatz, M.B.L.-HSG, ist Rechtsanwalt und Mitarbeiter der Sozietät Carlé, Korn, Stahl, Strahl in Köln.
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GmbH-Beratung
Dr. Frank Roser,
Weitere Unklarheiten beim Mantelkauf. Folgerungen und Beratungshinweise aus
der Entscheidung des BFH v. 8.8.2001 – I R 29/00 1153
Centrale-Gutachtendienst
Mitunternehmer:
Steuerliche Behandlung der Einbringung eines Gesellschafter-Grundstücks
in eine GmbH & Co. KG 1155
Mitunternehmer:
Veräußerungsgewinn bei Verkauf wesentlicher Betriebsgrundlagen im
Zuge der Liquidation einer GmbH & Co. KG 1157
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Geschäftsführer: Geschäftsführer:
Kündigung des Dienstvertrags aus wichtigem Grund ohne vorherige Abmahnung
(BGH v. 10.9.2001 – II ZR 14/00) 1159
Der GmbHR-Kommentar
von Volker Teigelkötter 1160
Geschäftsführer:
Keine Zuständigkeit der Arbeitsgerichte für Klage gegen Kündigung
des Anstellungsvertrags ohne Wiederaufleben eines früheren Arbeitsverhältnisses
(LAG Schleswig-Holstein v. 5.10.2001 – 5 Ta 72/01) 1162
Geschäftsführer:
Befreiung vom Selbstkontrahierungsverbot durch Gesellschafterbeschluß
(LG Köln v. 12.2.2001 – 89 T 2/01 [LS]) 1163
Haftung des Geschäftsführers:
Bevorzugung einzelner Gläubiger nach Eintritt der Insolvenzreife
(OLG Oldenburg v. 31.5.2001 – 1 U 140/99 [LS]) 1163
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Verdeckte Gewinnausschüttung:
Prüfung der Angemessenheit einer Rohgewinnmarge an Muttergesellschaft anhand
geschätzter Fremdvergleichspreise
(BFH v. 17.10.2001 – I R 103/00) 1163
Der GmbHR-Kommentar
von Dr. Wolf-Dieter Hoffmann 1169
Verdeckte Gewinnausschüttung:
Keine Anerkennung einer Überstundenvergütung an GmbH-Geschäftsführer
(FG Hamburg v. 29.6.2001 – II 202/00 [LS]) 1173
Verdeckte Gewinnausschüttung:
Steuerliche Behandlung von Vergütungen für Fremdkapital an nahe Angehörige
(FG Sachsen v. 18.5.2001 – 5 V 2302/00 [LS]) 1173
Gewinnausschüttung:
Mittelbare Quellenbesteuerung nur bei Ausschüttungen von Tochtergesellschaften
ins EU-Ausland als Verstoß gegen die Mutter-Tochter-Richtlinie
(EuGH v. 4.10.2001 – Rs. C-294/99 [LS]) 1173
Volltext
Betriebsaufspaltung:
Vermietung eines Gebäudeteils aus dem Betriebsvermögen eines gewerblichen
Grundstückshandels als wesentliche Betriebsgrundlage
(BFH v. 21.6.2001 – III R 27/98) 1174
GmbH & Co. KG:
Prämien für Rückdeckungsversicherung für Pensionszusage
zugunsten eines Gesellschafter-Geschäftsführers als Entnahme
(BFH v. 28.6.2001 – IV R 41/00) 1181
Gesellschafter:
Aufnahme neuer Gesellschafter in GmbH im Wege der Kapitalerhöhung zum Nennwert
bzw. in Besitz-KG zum Buchwert als Schenkungen
(BFH v. 30.5.2001 – II R 6/98) 1183
Gesellschafter:
Veräußerungsverlust bei Eigenkapitalersatz und Zahlungsunfähigkeit
(FG Hamburg v. 3.8.2001 – II 447/00) 1185
Verwaltungsanweisung
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Körperschaftsteuer-Anrechnung:
Abkürzung von Angaben in Steuerbescheinigungen
(Abschn. 99 Abs. 3 KStR) (BMF v. 18.10.2001 – IV A 2 - S 2830 - 7/01) 1188
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Im Blickpunkt
Dr. Wolfgang Lingemann, Verdachtsmomente eines "Umsatzsteuerkrimis" – Aus der "schwarzen Liste" der Finanzbehörden R 457
EUROPÄISCHE UNION
Peter M. Wiesner, Europa-AG: Steuerneutralität der Fusionsgründung soll erst in der nächsten Legislaturperiode angegangen werden – wird der EuGH die Rechtsform für nichtig erklären? R 461
WIRTSCHAFTSPRAXIS
Dr. Volker Jahr, Ab 1.1.2002 grundlegende Neufassung des BGB R 461
Schuldrechtsreform – Verlag Dr. Otto Schmidt stellt Überblick
und Linksammlung ins Netz R 463
"http://www.otto-schmidt.de/schuldrechtsreform.htm"
STEUERPRAXIS
von Reg.Dir. a. D. Willi Winter, Bonn
Abzug von Kosten eines Erststudiums als Fortbildungs- oder als Ausbildungskosten R 463
Aufwendungen eines Körperbehinderten für hauswirtschaftliche
Arbeiten einer Lebensgefährtin als außergewöhnliche Belastung R 464
ARBEITSRECHT
von Ulrich Weber, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Köln
Direktionsrecht des Arbeitgebers R 464
Fristwahrung trotz falscher Telefaxnummer R 465
SOZIALRECHT
von Gustav Figge, Bremen
Krankenversicherung
Währungsumstellung auf den Euro und Beitragszahlung für Dezember 2001 R 467
Geringfügigkeits-Richtlinien neu gefaßt R 476
Gemeinsame Verlautbarung zum Krankenkassenwahlrecht R 469
Kostenübernahme für Krankenhausbehandlung nach Krankenkassenwechsel R 469
Kostenübernahme für Zahnersatz nach Krankenkassenwechsel R 469
Rentenversicherung
Verzicht auf Rentenversicherungsfreiheit der geringfügig entlohnten Beschäftigten R 471
Sozialgerichtsprozeß
Verändertes Sozialgerichtsgesetz ab 2002 R 471
BUCHANZEIGEN
Vorstellung neuer Bücher zum Gesellschafts- und Bilanz- sowie Arbeitsrecht R 472