GmbHRundschau
Ausgabe 24/2004


Aufsätze und Beiträge GmbH-Dokumentation
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 Aufsätze und Beiträge

Dr. Frank Maurer

Untreue bei der juristischen Person unter besonderer Berücksichtigung des Eigenkapital(ersatz)rechts 1549

Der Beitrag gibt eine zusammenfassende Übersicht der Grundlagen der strafrechtlichen Untreue gemäß § 266 Abs. 1 StGB, begangen durch den Geschäftsführer einer GmbH, unter besonderer Berücksichtigung des Kapitalerhaltungsrechts und Rückzahlungsverbots gemäß § 30 GmbHG bzw. des Eigenkapitalersatzrechts des § 32a GmbHG.

Dr. Frank Maurer ist Staatsanwalt in Stuttgart.


Dr. Ulrich Temme / Dr. Edgar Küperkoch

Heilung und "Reparatur" fehlerhafter Kapitalerhöhungsbeschlüsse 1556

Bei dem Begriff der fehlerhaften Kapitalerhöhung denkt der Praktiker zunächst an die "Klassiker" der verdeckten Sachkapitalerhöhung oder die nicht ordnungsgemäße Erbringung der übernommen Stammeinlagen, etwa die Voreinzahlung auf eine noch nicht entstandene Einlageverpflichtung. Dies sind aber nicht die einzigen Fehlerquellen, die im Rahmen einer Kapitalerhöhung bei einer GmbH auftreten können. Vielmehr kann auch der Kapitalerhöhungsbeschluß als solcher fehlerhaft sein. Zu nennen sind z.B. Ladungsmängel, Verstöße gegen § 55 Abs. 4, § 5 Abs. 1 u. 3 GmbHG bei der Bildung neuer oder der Aufstockung alter Geschäftsanteile. Bemerkt der Registerrichter bei der Anmeldung der Kapitalerhöhung derartige Mängel, so hat er -- wenn sie behebbar sind -- zu ihrer Beseitigung aufzufordern. Übersieht er hingegen die Mängel und trägt er die Kapitalerhöhung ein, so stellt sich regelmäßig die Frage nach den Rechtsfolgen für die Kapitalerhöhung und Möglichkeiten der "Reparatur" des Fehlers.

Dr. Ulrich Temme und Dr. Edgar Küperkoch waren im Referat für Gesellschafts- und Steuerrecht beim Deutschen Notarinstitut in Würzburg tätig und sind seit dem 1.10.2004 Notare in Düsseldorf.


Dr. Hermann-Josef Tries / Dr. Lars Kloster

Finanzierung durch Kapitalgeber mit Rückgriffsrecht

Zur Reichweite des § 8a Abs. 1 S. 2 KStG in seiner Auslegung durch das BMF-Schreiben vom 15.7.2004 1561

Das BMF-Schr. v. 15.7.2004 -- IV A 2 - S 2742a - 20/04, GmbHR 2004, 1106 hat die Unruhe, die die Neufassung des § 8a KStG in Kreisen der Banken und der um ihre Finanzierungsstrukturen besorgten Konzernunternehmen auslöste, nicht beseitigen können. Insbesondere Fremdfinanzierungen durch einen rückgriffsberechtigten Dritten, welche in Tz. 18 ff. behandelt werden, werfen weiter viele Fragen auf. Für zusätzliche Irritationen sorgen Beiträge in Literatur und Tagespresse, in denen Mutmaßungen über eine allzu restriktive Handhabung seitens der Finanzverwaltung geäußert werden. Dieser Beitrag zeigt auf, daß sich die Unsicherheiten deutlich eingrenzen lassen, wenn man den vom BMF gewählten, in der Sache überzeugenden Ansatz für die systematische Einordnung der Rückgriffsfälle ernst nimmt.

Dr. Hermann-Josef Tries ist Rechtsanwalt und Steuerberater sowie Partner, Dipl.-Finw. Dr. Lars Kloster ist Rechtsreferendar und Mitarbeiter bei Hengeler Mueller, Partnerschaft von Rechtsanwälten, Frankfurt a. M.


Bernhard Paus

Forderungsverzicht gegen Besserungsschein, insbesondere bei späterem Verkauf der GmbH-Anteile 1568

Der Forderungsverzicht gegen Besserungsschein ist in der Praxis ein wichtiges Gestaltungsinstrument, weil er einerseits die GmbH während finanzieller Schwierigkeiten entlastet und ihr Bilanzbild verbessert, andererseits dem Gesellschafter aber nicht zumutet, endgültig auf seine Ansprüche zu verzichten. Die steuerlichen Auswirkungen sind zwar in den Grundzügen, aber noch nicht in allen Details geklärt. Überraschend mag erscheinen, daß der Forderungsverzicht gegen Besserungsschein bei späterem Verkauf der GmbH-Anteile zu steuerlichen Vorteilen verhelfen kann. Damit stellt sich zugleich die Frage, ob und ggf. in welchen Fällen die Verwaltung befugt ist, einer entsprechenden Gestaltung die steuerliche Anerkennung zu versagen. Auf schwerwiegende rechtliche Bedenken stößt die Verwaltungsauffassung, bei Eintritt des Besserungfalls im Anschluß an einen Mantelkauf dürfe die GmbH die Verbindlichkeit nicht, wie in anderen Fällen, gewinnmindernd einbuchen. Für diese Einschränkung ist keine gesetzliche Grundlage zu erkennen, auch wenn der Forderungsverzicht gegen Besserungsschein im Ergebnis den Anwendungsbereich des § 8 Abs. 4 KStG einschränkt. Eine andere offene Frage liegt darin, in welchen Fällen Zahlungen aufgrund eines Besserungsscheins als verdeckte Gewinnausschüttung zu werten sind. Sonderfragen treten auf bei Forderungen auf Arbeitslohn oder Mieten.

Dipl.-Finanzw. Bernhard Paus, Malterdingen, ist in der Steuerabteilung der OFD Karlsruhe beschäftigt.



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Dr. Bettina Lieber / Dr. Stephan Rasch,
Mögliche Konsequenzen der Rechtssache "Cadbury Schweppes" für die deutsche Hinzurechnungsbesteuerung 1572



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GmbH-Beratung

Ludwig Ammon,
Nochmals: Handelsregistereintragung einer Handwerks-GmbH. Anmerkungen zu Robrecht, GmbHR 2004, 946 1578



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Anmeldung:
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Vertretungsbefugnis bei Anmeldung zum Registergericht
(LG München I v. 19.2.2004 -- 17 HK T 1615/04) 1580

Der GmbHR-Kommentar
von Roman Bärwaldt / Arno Glöckner 1581

Gesellschafter:
Nachweis der Gesellschafterstellung gegenüber der GmbH nach Anteilsübertragung
(OLG Schleswig v. 30.9.2004 -- 5 U 146/03) 1583

Der GmbHR-Kommentar
von Dr. Thorsten Reinhard 1586

Gesellschafter:
Ausfallhaftung für einen Mitgesellschafter nach dessen Zahlungsunfähigkeit auch bei Möglichkeit der Lohnpfändung über längeren Zeitraum
(OLG Köln v. 19.8.2004 -- 18 W 29/04 [LS]) 1587

Gesellschafter-Geschäftsführer:
Ersatz des Verdienstausfalls nach unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit
(OLG Saarbrücken v. 20.7.2004 -- 4 U 644/03-116) 1587

Gesellschafter-Geschäftsführer: Regelinsolvenz- statt Verbraucherinsolvenzverfahren für geschäftsführenden Alleingesellschafter einer GmbH (LG Köln v. 30.6.2004 -- 19 T 115/04 [LS]) 1588

Geschäftsführer:
Kein Arbeitnehmerstatus bei Abschluß des Anstellungsvertrags mit der Muttergesellschaft
(LAG Hamm v. 18.8.2004 -- 2 Ta 172/04 [LS]) 1588

Informationsrechte:
Rechtsmißbräuchliche Ausübung des Auskunftsrechts des Gesellschafters bei ständig neuen Auskunftsverlangen nach Verzicht auf Teilnahme an Gesellschafterversammlung
(OLG Thüringen v. 14.9.2004 -- 6 W 417/04) 1588

Vor-GmbH: Keine Änderung des Status einer echten in unechte Vorgesellschaft durch 50 %-Gesellschafter (OLG Frankfurt a. M. v. 26.11.2003 -- 25 W 69/03 [LS]) 1590

Formwechsel:
Kein Eingreifen der Gesellschaftssteuerrichtlinie bei Beurkundung durch badischen Amtsnotar
(OLG Karlsruhe v. 5.8.2004 -- 14 Wx 33/03 [LS]) 1590

Insolvenz:
Ausländisches Hauptinsolvenzverfahren über das Vermögen einer inländischen GmbH
(AmtsG Düsseldorf v. 23.3.2004 -- 502 IN 126/03 [LS]) 1590



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Geschäftsanteil:
Ermittlung des erzielbaren Nettoertrags bei Übertragung einer wesentlichen Beteiligung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge
(BFH v. 21.7.2004 -- X R 44/01) 1591

Betriebsaufspaltung:
Übertragung des originären Geschäftswerts eines Einzelunternehmens auf Betriebs-GmbH als verdeckte Einlage
(BFH v. 16.6.2004 -- X R 34/03) 1592

Auslandsbeteiligung:
Abzugsfähigkeit von Beteiligungsaufwendungen bei steuerfreien Einnahmen aus der mittelbaren Beteiligung einer inländischen an einer ausländischen Kapitalgesellschaft mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat -- Vorlage an den EuGH
(BFH v. 14.7.2004 -- I R 17/03) 1597

Der GmbHR-Kommentar
von Dr. Frank Roser 1600

Kommunale GmbH:
Eigengesellschaften öffentlich-rechtlicher Körperschaften in der Organisationsform einer GmbH
(BFH v. 14.7.2004 -- I R 9/03) 1601

Gewerbesteuer:
Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags trotz Veräußerung des einzigen Grundstücks eine Minute vor Ablauf des Erhebungszeitraums
(BFH v. 11.8.2004 -- I R 89/03) 1603



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Verdeckte Gewinnausschüttung:
Auswirkungen der Aufdeckung bei der Kapitalgesellschaft und ihren Anteilseignern (OFD Magdeburg v. 10.9.2004 -- S 0350 - 8 - St 251) 1604

Mitunternehmer:
§ 6 Abs. 5 S. 3 ff. EStG i.d.F. des UntStFG v. 20.12.2001, BStBl. I 2002, 35; Begründung oder Erhöhung eines Anteils einer Körperschaft an einem Wirtschaftsgut i.S.d. § 6 Abs. 5 S. 5 und 6 EStG
(OFD Düsseldorf/Münster v. 25.10.2004 -- S 2241 A - St 112 - D / S 2241 - 62 - St 134 - K / S 2177 - 124 - St 12 - 33 MS) 1605

Umsatzsteuer:
Umsatzsteuerliche Behandlung der Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen der Gesellschafter an die Gesellschaft; BMF v. 23.12.2003 -- IV B 7 - S 7100 - 246/03, BStBI. I 2004, 240 = GmbHR 2004, 208
(OFD Nürnberg v. 28.10.2004 -- S 7100 - 626/St 43) 1607

Grunderwerbsteuer:
Gesonderte Feststellung von Grundbesitzwerten beim Erwerb von Beteiligungen an gewerblich tätigen oder gewerblich geprägten Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften (Stuttgarter Verfahren); Folgerungen aus BFH v. 2.12.2003 -- II B 76/03, BStBl. II 2004, 204 (Gleichl. Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder)
(FinMin. Nordrhein-Westfalen v. 24.9.2004 -- S 3014b - 25 - V A 6 1608



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IM BLICKPUNKT

Thomas Wachter, Der deutsche Steuerberater -- ein Prophet? R 501


EUROPÄISCHE UNION

von Dr. Patricia Becker, LL.M., Berlin

Grenzüberschreitende Fusion: Politische Einigung unter niederländischem Vorsitz? R 505

Rechnungslegungsstandards: EU-Kommission übernimmt IAS 39 R 505

Jahresabschlüsse: EU-Kommission schlägt gemeinsame Verantwortung des Vorstands und verstärkte Offenlegung von Geschäften, außerbilanziellen Zweckgesellschaften und zur "Corporate Governance" vor R 507


STEUERPRAXIS

von Reg.Dir. a. D. Willi Winter, Bonn

Fragen der Einkommensbesteuerung bei unbebauten Grundstücken R 508


WIRTSCHAFTSPRAXIS

Ein obligatorisches Schlichtungsverfahren muß vor Klageerhebung durchgeführt werden R 510


ARBEITSRECHT

von Claudia Kothe-Heggemann, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Köln

Betriebsbedingte Kündigung und Weiterbeschäftigung auf einem anderen freien Arbeitsplatz R 511

Mängel im Anhörungsverfahren nach § 102 Abs. 1 BetrVG / Zugang der Kündigung bei Urlaub R$$511

Pressemitteilungen des BAG

Vergütung aus einem erschlichenen Arbeitsverhältnis als Arzt R 514

Anspruch eines Betriebsratsmitglieds auf Freizeitausgleich für Reisezeiten R 514

Befristung und Anschlußverbot nach § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG R 515

Wählbarkeit gekündigter Arbeitnehmer in den Betriebsrat R 515

Widerspruch gegen Einstellung wegen Störung des Betriebsfriedens R 515

Teilzeitanspruch -- Verteilung der Arbeitszeit R 515


SOZIALRECHT

von Gustav Figge, Bremen

Krankenversicherung

Kein Krankengeld für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung R 516

Kein Anspruch auf Krankengeld nach Aufgabe der selbständigen Tätigkeit R 516

Haftung von Steuerberatern für unterbliebenen Abzug des Arbeitnehmeranteils der Sozialversicherungsbeiträge R 518

Rentenversicherung

Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bleibt 2005 unverändert R 519

BUCHANZEIGEN

Vorstellung neuer Bücher zum Handels-, Gesellschafts-, Wirtschafts-, Bilanz- und Steuerrecht R 519