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Dr. Frank Maurer
Untreue bei der juristischen Person unter besonderer Berücksichtigung des Eigenkapital(ersatz)rechts 1549
Der Beitrag gibt eine zusammenfassende Übersicht der Grundlagen der strafrechtlichen Untreue gemäß § 266 Abs. 1 StGB, begangen durch den Geschäftsführer einer GmbH, unter besonderer Berücksichtigung des Kapitalerhaltungsrechts und Rückzahlungsverbots gemäß § 30 GmbHG bzw. des Eigenkapitalersatzrechts des § 32a GmbHG.
Dr. Frank Maurer ist Staatsanwalt in Stuttgart.
Dr. Ulrich Temme / Dr. Edgar Küperkoch
Heilung und "Reparatur" fehlerhafter Kapitalerhöhungsbeschlüsse 1556
Bei dem Begriff der fehlerhaften Kapitalerhöhung denkt der Praktiker zunächst an die "Klassiker" der verdeckten Sachkapitalerhöhung oder die nicht ordnungsgemäße Erbringung der übernommen Stammeinlagen, etwa die Voreinzahlung auf eine noch nicht entstandene Einlageverpflichtung. Dies sind aber nicht die einzigen Fehlerquellen, die im Rahmen einer Kapitalerhöhung bei einer GmbH auftreten können. Vielmehr kann auch der Kapitalerhöhungsbeschluß als solcher fehlerhaft sein. Zu nennen sind z.B. Ladungsmängel, Verstöße gegen § 55 Abs. 4, § 5 Abs. 1 u. 3 GmbHG bei der Bildung neuer oder der Aufstockung alter Geschäftsanteile. Bemerkt der Registerrichter bei der Anmeldung der Kapitalerhöhung derartige Mängel, so hat er -- wenn sie behebbar sind -- zu ihrer Beseitigung aufzufordern. Übersieht er hingegen die Mängel und trägt er die Kapitalerhöhung ein, so stellt sich regelmäßig die Frage nach den Rechtsfolgen für die Kapitalerhöhung und Möglichkeiten der "Reparatur" des Fehlers.
Dr. Ulrich Temme und Dr. Edgar Küperkoch waren im Referat
für Gesellschafts- und Steuerrecht beim Deutschen Notarinstitut in Würzburg
tätig und sind seit dem 1.10.2004 Notare in Düsseldorf.
Dr. Hermann-Josef Tries / Dr. Lars Kloster
Finanzierung durch Kapitalgeber mit Rückgriffsrecht
Zur Reichweite des § 8a Abs. 1 S. 2 KStG in seiner Auslegung durch das BMF-Schreiben vom 15.7.2004 1561
Das BMF-Schr. v. 15.7.2004 -- IV A 2 - S 2742a - 20/04, GmbHR 2004, 1106 hat die Unruhe, die die Neufassung des § 8a KStG in Kreisen der Banken und der um ihre Finanzierungsstrukturen besorgten Konzernunternehmen auslöste, nicht beseitigen können. Insbesondere Fremdfinanzierungen durch einen rückgriffsberechtigten Dritten, welche in Tz. 18 ff. behandelt werden, werfen weiter viele Fragen auf. Für zusätzliche Irritationen sorgen Beiträge in Literatur und Tagespresse, in denen Mutmaßungen über eine allzu restriktive Handhabung seitens der Finanzverwaltung geäußert werden. Dieser Beitrag zeigt auf, daß sich die Unsicherheiten deutlich eingrenzen lassen, wenn man den vom BMF gewählten, in der Sache überzeugenden Ansatz für die systematische Einordnung der Rückgriffsfälle ernst nimmt.
Dr. Hermann-Josef Tries ist Rechtsanwalt und Steuerberater
sowie Partner, Dipl.-Finw. Dr. Lars Kloster ist Rechtsreferendar und Mitarbeiter
bei Hengeler Mueller, Partnerschaft von Rechtsanwälten, Frankfurt a. M.
Bernhard Paus
Forderungsverzicht gegen Besserungsschein, insbesondere bei späterem Verkauf der GmbH-Anteile 1568
Der Forderungsverzicht gegen Besserungsschein ist in der Praxis ein wichtiges Gestaltungsinstrument, weil er einerseits die GmbH während finanzieller Schwierigkeiten entlastet und ihr Bilanzbild verbessert, andererseits dem Gesellschafter aber nicht zumutet, endgültig auf seine Ansprüche zu verzichten. Die steuerlichen Auswirkungen sind zwar in den Grundzügen, aber noch nicht in allen Details geklärt. Überraschend mag erscheinen, daß der Forderungsverzicht gegen Besserungsschein bei späterem Verkauf der GmbH-Anteile zu steuerlichen Vorteilen verhelfen kann. Damit stellt sich zugleich die Frage, ob und ggf. in welchen Fällen die Verwaltung befugt ist, einer entsprechenden Gestaltung die steuerliche Anerkennung zu versagen. Auf schwerwiegende rechtliche Bedenken stößt die Verwaltungsauffassung, bei Eintritt des Besserungfalls im Anschluß an einen Mantelkauf dürfe die GmbH die Verbindlichkeit nicht, wie in anderen Fällen, gewinnmindernd einbuchen. Für diese Einschränkung ist keine gesetzliche Grundlage zu erkennen, auch wenn der Forderungsverzicht gegen Besserungsschein im Ergebnis den Anwendungsbereich des § 8 Abs. 4 KStG einschränkt. Eine andere offene Frage liegt darin, in welchen Fällen Zahlungen aufgrund eines Besserungsscheins als verdeckte Gewinnausschüttung zu werten sind. Sonderfragen treten auf bei Forderungen auf Arbeitslohn oder Mieten.
Dipl.-Finanzw. Bernhard Paus, Malterdingen, ist in der Steuerabteilung der OFD Karlsruhe beschäftigt.
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Dr. Bettina Lieber / Dr. Stephan Rasch,
Mögliche Konsequenzen der Rechtssache "Cadbury Schweppes" für die
deutsche Hinzurechnungsbesteuerung 1572
GmbH-Praxis Zum Seitenstart
GmbH-Beratung
Ludwig Ammon,
Nochmals: Handelsregistereintragung einer Handwerks-GmbH. Anmerkungen zu Robrecht,
GmbHR 2004, 946 1578
Rechtsprechung -- Gesellschaftsrecht
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Anmeldung:
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Vertretungsbefugnis bei Anmeldung
zum Registergericht
(LG München I v. 19.2.2004 -- 17 HK T 1615/04) 1580
Der GmbHR-Kommentar
von Roman Bärwaldt / Arno Glöckner 1581
Gesellschafter:
Nachweis der Gesellschafterstellung gegenüber der GmbH nach Anteilsübertragung
(OLG Schleswig v. 30.9.2004 -- 5 U 146/03) 1583
Der GmbHR-Kommentar
von Dr. Thorsten Reinhard 1586
Gesellschafter:
Ausfallhaftung für einen Mitgesellschafter nach dessen Zahlungsunfähigkeit
auch bei Möglichkeit der Lohnpfändung über längeren Zeitraum
(OLG Köln v. 19.8.2004 -- 18 W 29/04 [LS]) 1587
Gesellschafter-Geschäftsführer:
Ersatz des Verdienstausfalls nach unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit
(OLG Saarbrücken v. 20.7.2004 -- 4 U 644/03-116) 1587
Gesellschafter-Geschäftsführer: Regelinsolvenz- statt Verbraucherinsolvenzverfahren für geschäftsführenden Alleingesellschafter einer GmbH (LG Köln v. 30.6.2004 -- 19 T 115/04 [LS]) 1588
Geschäftsführer:
Kein Arbeitnehmerstatus bei Abschluß des Anstellungsvertrags mit der Muttergesellschaft
(LAG Hamm v. 18.8.2004 -- 2 Ta 172/04 [LS]) 1588
Informationsrechte:
Rechtsmißbräuchliche Ausübung des Auskunftsrechts des Gesellschafters
bei ständig neuen Auskunftsverlangen nach Verzicht auf Teilnahme an Gesellschafterversammlung
(OLG Thüringen v. 14.9.2004 -- 6 W 417/04) 1588
Vor-GmbH: Keine Änderung des Status einer echten in unechte Vorgesellschaft durch 50 %-Gesellschafter (OLG Frankfurt a. M. v. 26.11.2003 -- 25 W 69/03 [LS]) 1590
Formwechsel:
Kein Eingreifen der Gesellschaftssteuerrichtlinie bei Beurkundung durch badischen
Amtsnotar
(OLG Karlsruhe v. 5.8.2004 -- 14 Wx 33/03 [LS]) 1590
Insolvenz:
Ausländisches Hauptinsolvenzverfahren über das Vermögen einer
inländischen GmbH
(AmtsG Düsseldorf v. 23.3.2004 -- 502 IN 126/03 [LS]) 1590
Rechtsprechung -- Steuerrecht Zum Seitenstart
Geschäftsanteil:
Ermittlung des erzielbaren Nettoertrags bei Übertragung einer wesentlichen
Beteiligung im Wege der vorweggenommenen Erbfolge
(BFH v. 21.7.2004 -- X R 44/01) 1591
Betriebsaufspaltung:
Übertragung des originären Geschäftswerts eines Einzelunternehmens
auf Betriebs-GmbH als verdeckte Einlage
(BFH v. 16.6.2004 -- X R 34/03) 1592
Auslandsbeteiligung:
Abzugsfähigkeit von Beteiligungsaufwendungen bei steuerfreien Einnahmen
aus der mittelbaren Beteiligung einer inländischen an einer ausländischen
Kapitalgesellschaft mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat -- Vorlage an
den EuGH
(BFH v. 14.7.2004 -- I R 17/03) 1597
Der GmbHR-Kommentar
von Dr. Frank Roser 1600
Kommunale GmbH:
Eigengesellschaften öffentlich-rechtlicher Körperschaften in der Organisationsform
einer GmbH
(BFH v. 14.7.2004 -- I R 9/03) 1601
Gewerbesteuer:
Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags trotz Veräußerung des
einzigen Grundstücks eine Minute vor Ablauf des Erhebungszeitraums
(BFH v. 11.8.2004 -- I R 89/03) 1603
Verwaltungsanweisung
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Verdeckte Gewinnausschüttung:
Auswirkungen der Aufdeckung bei der Kapitalgesellschaft und ihren Anteilseignern
(OFD Magdeburg v. 10.9.2004 -- S 0350 - 8 - St 251) 1604
Mitunternehmer:
§ 6 Abs. 5 S. 3 ff. EStG i.d.F. des UntStFG v. 20.12.2001, BStBl.
I 2002, 35; Begründung oder Erhöhung eines Anteils einer Körperschaft
an einem Wirtschaftsgut i.S.d. § 6 Abs. 5 S. 5 und 6 EStG
(OFD Düsseldorf/Münster v. 25.10.2004 -- S 2241 A - St 112 - D / S
2241 - 62 - St 134 - K / S 2177 - 124 - St 12 - 33 MS) 1605
Umsatzsteuer:
Umsatzsteuerliche Behandlung der Geschäftsführungs- und Vertretungsleistungen
der Gesellschafter an die Gesellschaft; BMF v. 23.12.2003 -- IV B 7 - S 7100
- 246/03, BStBI. I 2004, 240 = GmbHR 2004, 208
(OFD Nürnberg v. 28.10.2004 -- S 7100 - 626/St 43) 1607
Grunderwerbsteuer:
Gesonderte Feststellung von Grundbesitzwerten beim Erwerb von Beteiligungen
an gewerblich tätigen oder gewerblich geprägten Personengesellschaften
und Kapitalgesellschaften (Stuttgarter Verfahren); Folgerungen aus BFH v. 2.12.2003
-- II B 76/03, BStBl. II 2004, 204 (Gleichl. Erlasse der obersten Finanzbehörden
der Länder)
(FinMin. Nordrhein-Westfalen v. 24.9.2004 -- S 3014b - 25 - V A 6 1608
GmbH-Bibliothek Zum Seitenstart
--- kein Eintrag ---
GmbH-Report Zum Seitenstart
IM BLICKPUNKT
Thomas Wachter, Der deutsche Steuerberater -- ein Prophet? R 501
EUROPÄISCHE UNION
von Dr. Patricia Becker, LL.M., Berlin
Grenzüberschreitende Fusion: Politische Einigung unter niederländischem Vorsitz? R 505
Rechnungslegungsstandards: EU-Kommission übernimmt IAS 39 R 505
Jahresabschlüsse: EU-Kommission schlägt gemeinsame Verantwortung des Vorstands und verstärkte Offenlegung von Geschäften, außerbilanziellen Zweckgesellschaften und zur "Corporate Governance" vor R 507
STEUERPRAXIS
von Reg.Dir. a. D. Willi Winter, Bonn
Fragen der Einkommensbesteuerung bei unbebauten Grundstücken R 508
WIRTSCHAFTSPRAXIS
Ein obligatorisches Schlichtungsverfahren muß vor Klageerhebung durchgeführt werden R 510
ARBEITSRECHT
von Claudia Kothe-Heggemann, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Köln
Betriebsbedingte Kündigung und Weiterbeschäftigung auf einem anderen freien Arbeitsplatz R 511
Mängel im Anhörungsverfahren nach § 102 Abs. 1 BetrVG / Zugang der Kündigung bei Urlaub R$$511
Pressemitteilungen des BAG
Vergütung aus einem erschlichenen Arbeitsverhältnis als Arzt R 514
Anspruch eines Betriebsratsmitglieds auf Freizeitausgleich für Reisezeiten R 514
Befristung und Anschlußverbot nach § 14 Abs. 2 S. 2 TzBfG R 515
Wählbarkeit gekündigter Arbeitnehmer in den Betriebsrat R 515
Widerspruch gegen Einstellung wegen Störung des Betriebsfriedens R 515
Teilzeitanspruch -- Verteilung der Arbeitszeit R 515
SOZIALRECHT
von Gustav Figge, Bremen
Krankenversicherung
Kein Krankengeld für Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung R 516
Kein Anspruch auf Krankengeld nach Aufgabe der selbständigen Tätigkeit R 516
Haftung von Steuerberatern für unterbliebenen Abzug des Arbeitnehmeranteils der Sozialversicherungsbeiträge R 518
Rentenversicherung
Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung bleibt 2005 unverändert R 519
BUCHANZEIGEN
Vorstellung neuer Bücher zum Handels-, Gesellschafts-, Wirtschafts-, Bilanz- und Steuerrecht R 519