GmbH-Dokumentation

Referentenentwurf zur Neuregelung der Rechnungslegungspflicht von GmbH & Co. KG ergänzt: Befreiende Wirkung "internationaler" Konzernabschlüsse

BMJ, Schr. v. 14.5.1999 -- III A 3 - 3507/20 - 321069/99

Sehr geehrte Damen und Herren,

anbei übersende ich Ihnen den bereits in der Anhörung zum Kapitalgesellschaften- und Co-Richtlinie-Gesetz (KapCoRiLiG) am 10.5.1999 angesprochenen Änderungsentwurf zu § 292 a Abs. 1 HGB mit der Bitte um Kenntnisnahme. ...

Mit dem Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz v. 20.4.1998 (BGBI. I 1998, 707--709) wurde u.a. § 292 a in das HGB eingefügt. Nach dieser Regelung kann ein börsennotiertes Unternehmen, das Mutterunternehmen eines Konzerns ist, einen Konzernabschluß mit befreiender Wirkung nach international anerkannten Grundsätzen aufstellen und offenlegen.

Zwischenzeitlich ist von verschiedenen Seiten geltend gemacht worden, die Beschränkung des Anwendungsbereichs auf börsennotierte Unternehmen sei zu eng. Auch für nicht börsennotierte Unternehmen seien bei der Inanspruchnahme internationaler Kapitalmärkte entsprechende Voraussetzungen gegeben. Ich beabsichtige, diesem Anliegen nunmehr Rechnung zu tragen und die Möglichkeiten des § 292 a HGB denjenigen (Mutter-) Unternehmen einzuräumen, die einen organisierten Markt i.S.d. § 2 Abs. 5 des Wertpapierhandelsgesetzes durch von ihnen oder einem ihrer Tochterunternehmen ausgegebene Wertpapiere i.s.d. § 2 Abs. 1 S. 1 WpHG in Anspruch nehmen (siehe Anlage). Wertpapiere gem. § 2 Abs. 1 S. 1 WpHG sind Aktien, Zertifikate, die Aktien vertreten, Schuldverschreibungen, Genußscheine, Optionsscheine und andere Wertpapiere, die mit Aktien oder Schuldverschreibungen vergleichbar sind, wenn sie an einem Markt gehandelt werden können. Dies soll sowohl für die gem. § 290 ff. HGB konzernabschlußpflichtigen Kapitalgesellschaften als auch für die nach § 11 PublG konzernabschlußpflichtigen sonstigen Unternehmen gelten.

Anm. der Redaktion: Der Gesetzestext nebst Begründung hier auf der Internetseite der GmbH-Rundschau abgerufen werden. Zum Referentenentwurf s. bereits BMJ v. 30.3.1999, GmbHR 1999, 535, ferner die Eingabe der Centrale für GmbH Dr. Otto Schmidt, GmbHR 1999, 603.
 

Tischvorlage für die Anhörung am 10.5.1999 im BMJ

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