GmbHRundschau
Ausgabe 01/2003


Aufsätze und Beiträge GmbH-Dokumentation
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 Aufsätze und Beiträge

Prof. Dr. Uwe H. Schneider

Abmahnung des Geschäftsführers vor Kündigung des Anstellungsvertrags aus wichtigem Grund? 1

Nach § 314 Abs. 2 BGB berechtigt ein wichtiger Grund, der in der Verletzung einer Pflicht aus dem Vertrag besteht, zur Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses nur nach erfolglosem Ablauf einer zur Abhilfe bestimmten Frist oder nach erfolgloser Abmahnung. Dieser Beitrag untersucht die Bedeutung dieser durch die Schuldrechtsreform eingeführten Vorschrift für die Kündigung des Anstellungsvertrags eines Geschäftsführers. Berechtigen grobe oder schwere Pflichtverletzungen eines Geschäftsführers zur fristlosen Kündigung des Anstellungsvertrags oder bedarf es zunächst der Abmahnung?

Univ.Prof. Dr. Uwe H. Schneider ist Inhaber des Lehrstuhls für Zivilrecht, deutsches und internationales Wirtschaftsrecht und Arbeitsrecht an der Technischen Universität Darmstadt und Geschäftsführender Direktor des Instituts für deutsches und internationales Recht des Spar-, Giro- und Kreditwesens an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.



Dr. Björn Gaul / Dr. Björn Otto

Auswirkungen des TransPuG auf das Verhältnis zwischen GmbH-Geschäftsführung und Aufsichtsrat 6

Das im wesentlichen am 26.7.2002 in Kraft getretene Transparenz- und Publizitätsgesetz (TransPuG) führt zu erheblichen Veränderungen im Verhältnis zwischen Aufsichtsrat und Geschäftsführung von AG und mitbestimmter GmbH. Die Anforderungen an die Überwachungspflichten des Aufsichtsrats werden präzisiert und der Aufsichtsrat durch eine Änderung von § 111 Abs. 4 S. 2 AktG gezwungen, einen Katalog von zustimmungsbedürftigen Geschäften aufzustellen. Während sich die bisherigen Veröffentlichungen im Schrifttum im wesentlichen mit den aktienrechtlichen Vorschriften des TransPuG beschäftigen, stehen für die Autoren dieses Beitrags die Auswirkungen des Gesetzeswerks auf die tägliche Arbeit von Aufsichtsrat und Geschäftsführung in der mitbestimmten GmbH im Vordergrund.

Dr. Björn Gaul ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht sowie Partner, Dr. Björn Otto ist Rechtsanwalt sowie Mitarbeiter der Sozietät Norton Rose Vieregge im Büro Köln. Der Schwerpunkt ihrer Tätigkeit liegt in der arbeits- und mitbestimmungsrechtlichen Beratung bei der Restrukturierung von Unternehmen.



Andreas Rischar

Geschäftsführerentgelte und verdeckte Gewinnausschüttungen 15

Der Beitrag gibt zunächst einen Überblick über die steuerlichen Voraussetzungen für die wirksame Vergütungsvereinbarung eines beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH. Insbesondere wird die Wirksamkeit einer Vergütungsabrede unter dem Blickwinkel der sog. verdeckten Gewinnausschüttung untersucht, die der Finanzverwaltung einen breiten Überprüfungsrahmen für die Bezüge eines Gesellschafter-Geschäftsführer gibt. Da es leider keine allgemeinen Regeln gibt, wird anhand von Rechtsprechungsbeispielen versucht, die Grenzen der Vergütungsabrede darzustellen, ohne allerdings die Vielzahl der dazu ergangenen Entscheidungen zu berücksichtigen.

Andreas Rischar ist Rechtsanwalt in Hamburg.



Herbert Hansen

Die Rechtsformen deutscher Unternehmen und ihr wirtschaftliches Gewicht

Die GmbH ist nach wie vor die umsatzstärkste Unternehmensform 22

Das Unternehmens- und Gesellschaftsrecht gewinnt innerhalb der Europäischen Union eine immer größere Bedeutung, die sich nach der vorgesehenen Erweiterung auf 25 Staaten noch verstärken dürfte. Eine Bestandaufnahme bei deutschen Unternehmen ist daher notwendig. Bei den Rechtsformen der deutschen Unternehmen verschoben sich in der längerfristigen Entwicklung die Gewichte deutlich zugunsten der Kapitalgesellschaften, insbesondere zur GmbH. Gleichzeitig gilt ein wachsendes Interesse den zusammengesetzten Rechtsformen, vor allem der GmbH & Co. KG. Neben einer Veränderungen in der Zusammensetzung der deutschen Unternehmen nach Rechtsformen befaßt sich der Autor außerdem mit der Insolvenzhäufigkeit und der Ausstattung der Unternehmen mit Eigenkapital. Nach den Feststellungen der Deutschen Bundesbank sind Kapitalgesellschaften, und zwar auch kleinere und mittlere, mit Eigenkapital durchweg günstiger als Einzelfirmen und echte Personengesellschaften ausgestattet.

Herbert Hansen ist Wirtschaftsberater in Wiesbaden.



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Nadja Vietz, Die neue "Blitz-GmbH" in Spanien 26



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GmbH-Beratung

Dr. Harmut A. Grams,
Anspruch auf Insolvenzgeld und Arbeitnehmereigenschaft des GmbH-Fremdgeschäftsführers 29

Centrale-Gutachtendienst

Verschmelzung:
Zuordnung des KSt.-Guthabens von Tochter-GmbHs bei Verschmelzung zweier Mutter-GmbHs 32

Einbringung:
Umstrukturierung einer GbR in eine GmbH & Co. KG 32


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Geschäftsführer:
Fristlose Kündigung des Dienstvertrags aus wichtigem Grund
(BGH v. 28.10.2002 -- II ZR 353/00) 33

Der GmbHR-Kommentar
von Michael Schmid 36

Geschäftsführer:
Kein Nachschieben von Gründen ohne zeitlichen und sachlichen Zusammenhang bei außerordentlicher Kündigung
(OLG Naumburg v. 16.4.2002 -- 9 U 206/01 [LS]) 38

Geschäftsführer:
Keine Erstattung von Aufwendungen eines Notgeschäftsführers für allgemeine Prozeßvorbereitung
(OLG Karlsruhe v. 21.8.2002 -- 3A W 44/02) 39

Vertretung der GmbH:
Darlehen zur Sanierung einer Einpersonen-GmbH als persönliche Darlehensschuld des Gesellschafter-Geschäftsführers
(OLG Köln v. 28.11.2001 -- 26 U 11/01 [LS]) 39

Stammeinlage:
Anwendung der Vorschriften des gutgläubigen Erwerbs auf Erbringung einer Stammeinlage
(BGH v. 21.10.2002 -- II ZR 118/02) 39

Stammeinlage:
Wirksamkeit einer Sachübernahmevereinbarung auch ohne Aufnahme in Kapitalerhöhungsbeschluß bei fehlendem Schutzbedürftigkeit der Gesellschaftsgläubiger
(OLG Dresden v. 7.8.2002 -- 12 U 2600/01 [LS]) 41

Publizitätspflicht:
Rechtsmittelausschluß des Geschäftsführers der Komplementär-GmbH im Ordungsgeldverfahren gegen GmbH & Co. KG nach dem "KapCoRiLiG"
(OLG Hamm v. 21.10.2002 -- 15 W 331/02) 41


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Steuerrecht

Gesellschafter-Fremdfinanzierung:
Verstoß der Regelung in §8a Abs.1 Nr.2 KStG gegen die EU-Niederlassungsfreiheit
(EuGH v. 12.12.2002 -- Rs. C-324/00) 44

Gesellschafter-Fremdfinanzierung:
Mittelaufnahme zur Finanzierung banküblicher Geschäfte
(BFH v. 15.5.2002 -- I R 53/00) 47

Der GmbHR-Kommentar
von Dr. Ulrich Prinz 49

Umwandlung:
Einlage und Abschreibung eines Firmenwerts nach Ausgliederung eines öffentlichen Unternehmens in GmbH
(BFH v. 5.6.2002 -- I R 6/01) 50

GmbH & Co. KG:
Keine Kürzung des Gewerbeertrags für an gewerblich geprägter Grundstücksverwaltungs-KG beteiligter Komplementär-GmbH
(BFH v. 17.10.2002 -- I R 24/01) 51

 



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Aufsichtsrat:
Besteuerung von Aufsichtsratsvergütungen 52

Ausländische GmbH:
Anwendung des gewerbesteuerlichen Schachtelprivilegs auf Dividendenzahlungen (OFD Frankfurt a. M. v. 14.10.2002 -- G 1425 A - 12 - St II 22 / G 1425 A - 15 - St II 22) 53

Ausländische GmbH:
Kürzung um Gewinne aus Anteilen an bestimmten Körperschaften nach §9 Nr.2a GewStG (nationales Schachtelprivileg) (OFD Frankfurt a. M. v. 16.10.2002 -- G 1425 A - 8 - St II 22) 54




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Zeitschriftenspiegel

Verzeichnis der verwendeten Zeitschriftenabkürzungen 54

Hinweise auf Beiträge zum Gesellschafts- und Steuerrecht der GmbH bzw. GmbH & Co. KG in anderen Fachzeitschriften 56

 


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Robin Melchior / Dr. Christian Schulte, FELIZ AÑO NUEVO oder: Glückliches Spanien -- Armes Deutschland?
Die Blitz-GmbH bald auch in Deutschland? R 1

STEUERPRAXIS

von Reg.Dir. a. D. Willi Winter, Bonn

Strafverteidigungskosten steuerlich abziehbar? R 5

Pressemitteilungen des BFH

Vermögen volljähriger behinderter Kinder beeinträchtigt Kindergeld nicht R 6

WIRTSCHAFTSPRAXIS

BGH zu Preiserhöhungsklauseln in Geschäftsbedingungen von Reiseveranstaltern R 6

BGH zur Anrechenbarkeit einer vom Unternehmer finanzierten Altersversorgung auf den Ausgleichsanspruch des Handelsvertreters R 7

ARBEITSRECHT

von Ulrich Weber, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Köln

Streichung einer Zulage durch Änderungskündigung R 7

Vertragsgemäße Abrechnung eines Dienstwagens R 9

Pressemitteilungen des BAG

Geschlechtsdiskriminierung beim Entgelt durch Pensionskasse? R 10

Abbau einer Überversorgung durch den Rentenversicherungsträger R 11

SOZIALRECHT

von Gustav Figge, Bremen

Änderungen im Sozialversicherungsrecht ab 2003 R 11

Familienversicherung für Ehegatten und Kinder im Jahre 2003 R 21

Befreiung von Zuzahlung für Arznei-, Verband- und Heilmittel im Jahr 2003 R 21

Sachbezugswerte für das Jahr 2003 R 23

Wert der Kantinenmahlzeit im Jahre 2003 R 23

BUCHBESPRECHUNG

Jens-Peter Lachmann, Handbuch für die Schiedsgerichtspraxis (Prof. Dr. Otto Sandrock) R 23