GmbHRundschau
Ausgabe 15/2004


Aufsätze und Beiträge GmbH-Dokumentation
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 Aufsätze und Beiträge

Frank Lederle

Die Begründung der echten Betriebsaufspaltung durch Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern 985

Das Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung hat sich in den letzten Jahrzehnten vor allem in mittelständischen Unternehmen zu einer vorrangig genutzten Unternehmensform entwickelt. Die Hauptgründe für diese Entwicklung sind nicht nur in der steuerlichen Belastung zu suchen. Zu nennen wären die Haftungsbeschränkung, die Umgehung von Rechnungslegungs- und Publizitätspflichten und die Aushebelung des Betriebsverfassungsrechts und des Mitbestimmungsgesetzes im Arbeitsrecht, die die Betriebsaufspaltung zu einer attraktiven Unternehmensform machen. Teilt man die Betriebsaufspaltung nach der Art ihrer Entstehung ein, zeichnet sich eine echte bzw. eigentliche Betriebsaufspaltung dadurch aus, daß ein bereits bestehendes Personen- oder Einzelunternehmen Wirtschaftsgüter auf eine Kapitalgesellschaft überträgt und diese das operative Geschäft übernimmt. Der Beitrag wird die Möglichkeiten aufzeigen, in welcher Form der Unternehmer -- ab dem 1.1.1999 -- die einzelnen Wirtschaftsgüter auf die neue Betriebskapitalgesellschaft übertragen kann, wobei grundsätzlich zwischen entgeltlicher und unentgeltlicher Übertragung unterschieden wird. Das sog. Schrumpfungsmodell wird nicht Gegenstand der Betrachtung sein.

Dipl.-Kfm. Frank Lederle ist Steuerberater und geschäftsführender Gesellschafter bei der Steuerberatungs- und Treuhandgesellschaft UNIGARANT GMBH in Frankfurt a. M.



Bernhard Paus

Inkrafttreten des Halbabzugsverbots bei Veräußerungsverlusten an GmbH-Anteilen 992

Das Gesetz beschränkt den Abzug von Aufwendungen auf 50 %, wenn sie mit Einnahmen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, die unter das Halbeinkünfteverfahren fallen. Diese Regelung erscheint schon dem Grundsatz nach verfehlt, weil die entsprechenden Einnahmen nicht nur zur Hälfte, sondern im Ergebnis 1 1/2fach mit Ertragsteuern belastet werden. Geht es um Veräußerungsverluste und Teilwertabschreibungen, wirft die gesetzliche Regelung die weitere Frage auf, mit welchen Einnahmen diese Vermögensverlust in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Damit gewinnt für Veräußerungsverluste und Teilwertabschreibungen auch die zeitliche Übergangsregelung besondere Bedeutung: Werden GmbH-Anteile z.B. im Jahr 2003 mit Verlust veräußert, ist die Wertminderung der Anteile im Regelfall in den Jahren vor Inkrafttreten des Halbeinkünfteverfahrens eingetreten. Deshalb läßt sich argumentieren, das Halbabzugsverbot dürfe hier gar nicht oder allenfalls für einen geringen Teil des Verlusts greifen. Entsprechendes würde für Teilwertabschreibungen auf GmbH-Anteile gelten. Ein weiterer gewichtiger Einwand gegen die Anwendung des Halbabzugsverbots kann im Einzelfall darin liegen, daß es dem Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH bei seinem finanziellen Engagement in erster Linie nicht um Gewinnausschüttungen und Wertsteigerungen der GmbH-Anteile ging, sondern um seinen Arbeitslohn, also um Einnahmen, die nicht unter das Halbeinkünfteverfahren fallen. In Einzelfällen kann der Berater deshalb eine ganze Reihe rechtlicher Einwendungen gegen die Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens geltend machen.

Dipl.-Finanzw. Bernhard Paus, Malterdingen, ist in der Steuerabteilung der OFD Karlsruhe beschäftigt.



Axel Wahl

Die Haftung für "existenzvernichtende Eingriffe" in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung 994

Nach der Anerkennung der Existenzvernichtungshaftung durch den BGH sind mittlerweile auch diesbezügliche Urteile der Instanzgerichte ergangen. Dieser Beitrag befaßt sich mit diesen Entscheidungen. Die in den relevanten Urteilen der Instanzgerichte erfolgte Auslegung einzelner Tatbestandsmerkmale wird dargestellt und im Hinblick auf die Rechtsprechung des BGH einer Überprüfung unterzogen. Anhand der gewonnen Ergebnisse werden mögliche Fortentwicklungen und Unterschiede in der Judikatur aufgezeigt. Dabei zeigt sich, daß die Instanzgerichte die Rechtsprechung des BGH in ihren groben Umrissen adaptiert haben, hinsichtlich einzelner Tatbestandsmerkmale aber noch Klärungsbedarf besteht.

Axel Wahl ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht und Wirtschaftsrecht an der Universität zu Köln.



Dr. Stephan Ulrich, Maître en Droit

Gewinnabführungsverträge im GmbH-Konzern

Abschluß und Beendigung, insbesondere in Veräußerungsfall 1000

Der Abschluß von Gewinnabführungsverträgen ist gängige Praxis in Konzernstrukturen in Deutschland und Bedingung für die Herstellung der körperschaft- und gewerbesteuerlichen Organschaft mit einer anderen Gesellschaft. Während die Voraussetzungen für den wirksamen Abschluß eines Gewinnabführungsvertrags aufgrund einer hierzu ergangenen Entscheidung des BGH weitgehend geklärt sind, besteht in der Literatur vehementer Streit über die Möglichkeiten, einen solchen Vertrag zu beenden. Für den Rechtsanwender führt dies zu erheblicher Unsicherheit über die geltende Rechtslage. Allein die Orientierung an der geltenden Rechtsprechung kann hier Klarheit bieten. Dieser Beitrag stellt anhand der bekannten Rechtsprechung, die durch eigene Praxiserfahrung bestätigt wird, die Voraussetzungen für die Beendigung von Gewinnabführungsverträgen dar. Hieraus ergeben sich auch beim Abschluß solcher Verträge zu beachtende Grundsätze.

Dr. Stephan Ulrich, Maître en Droit (Paris X), ist Rechtsanwalt im Kölner Büro der Sozietät Linklaters Oppenhoff & Rädler.



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GmbH-Beratung

Dr. Jörg Kupjetz,
Die Formbedürftigkeit der Verpfändung von Beteiligungen an einer GmbH & Co. KG im Rahmen von Finanzierungen 1006

Centrale-Gutachtendienst

Einbringung:
Gewerbesteuer bei Veräußerung von Anteilen nach Formwechsel und Einbringung in Holding 1008

Personelle Verflechtung:
Aufnahme von Angehörigen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge 1009



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Gesellschaftsrecht

Geschäftsführer:
Strafbarkeit wegen Untreue nach existenzgefährdendem Eingriff in Tochter-GmbH
(BGH v. 13.5.2004 -- 5 StR 73/03) 1010

Haftung des Geschäftsführers:
Verantwortlichkeit wegen Insolvenzverschleppung neben Leistungsempfängerin nach Insolvenzanfechtung
(OLG Oldenburg v. 10.5.2004 -- 15 U 13/04) 1014

Haftung des Geschäftsführers:
Verantwortlichkeit für die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen auch bei Vorhandensein mehrerer Geschäftsführer
(OLG Frankfurt a. M. v. 23.1.2004 -- 24 U 135/03 [LS]) 1016

Vertretung der GmbH:
Haftung nach Rechtsscheingrundsätzen bei Auftreten wie eine unbeschränkt haftende Person
(OLG Karlsruhe v. 7.4.2004 -- 7 U 189/03) 1016

Vertretung der GmbH:
Haftung wegen Vortäuschens der weiteren Existenz nach Erlöschen der GmbH
(KG Berlin v. 27.5.2004 -- 8 U 4/04) 1017

Gesellschafter:
Keine Haftungsbeschränkung der Gesellschafter einer GbR durch "mbH"-Zusatz
(KG Berlin v. 3.6.2004 -- 12 U 51/03) 1018

Gesellschafter:
Keine Erstreckung einer Rückzahlungsbeschränkungen für kapitalergänzendes Darlehen auf mithaftende Gesellschafter
(BGH v. 27.4.2004 -- XI ZR 49/03) 1018

Gesellschafter-Geschäftsführer:
Fortbestehende Bürgenhaftung trotz Löschung der Hauptschuldner-GmbH nach Schluß der Liquidation
(OLG Köln v. 20.4.2003 -- 13 U 124/02) 1020

Stammeinlage:
Erfüllung einer Bareinlageverpflichtung durch Aufrechnung gegen mehrere einzelne Forderungen des Gesellschafters in unterschiedlicher Höhe aus unterschiedlichen Leistungen
(OLG Celle v. 12.5.2004 -- 9 U 189/03) 1022

Firma:
Verbot der Führung des Zusatzes "Partners" für andere Gesellschaften als Partnerschaften
(KG Berlin v. 27.4.2004 -- 1 W 180/02) 1024

Verschmelzung:
Berücksichtigungsfähigkeit von Notaranteilen beim Gebührenansatz für unter die Gesellschaftssteuerrichtlinie fallende Beurkundungen durch badische Amtsnotare
(OLG Karlsruhe v. 13.4.2004 -- 14 Wx 79/03 [LS]) 1026

 

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Betriebsaufspaltung:
Erstreckung der Gewerbesteuerbefreiung der Betriebskapitalgesellschaft auf das Besitzpersonenunternehmen?
(BFH v. 12.5.2004 -- X R 59/00) 1026

Der GmbHR-Kommentar
von Dr. Horst Bitz 1033

Betriebsaufspaltung:
Ermittlung des Teilwerts einer Betriebs-GmbH nach Übertragung aus Einzelunternehmen
(FG Köln v. 5.3.2004 -- 15 K 3293/98 [LS]) 1034

Organschaft:
Vorausleistung auf die Verlustausgleichsverpflichung bei Organschaft -- Anwendungsregelung des DBA Österreich und abweichendes Wirtschaftsjahr
(FG Münster v. 12.3.2004 -- 9 K 2134/00 K, F [LS]) 1034

Verdeckte Gewinnausschüttung:
Finanzierbarkeit einer teilkongruent rückgedeckten Pensionszusage an den Gesellschafter-Geschäftsführer
(BFH v. 31.3.2004 -- I R 65/03) 1034

Geschäftsführer:
Keine Steuerbegünstigung der Entschädigung bei umfassenden Zusatzleistungen nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses
(BFH v. 21.1.2004 -- XI R 23/03) 1036

Geschäftsanteil:
Wegfall des wirtschaftlichen Eigentums an einem GmbH-Geschäftsanteil
(BFH v. 17.2.2004 -- VIII R 28/02) 1038

Der GmbHR-Kommentar
von Martin Mildner 1041

Geschäftsanteil:
Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen auf deren Geschäftsführer zum Nennwert
(FG Rheinland-Pfalz v. 24.11.2003 -- 5 K 1229/00 [LS]) 1043

Geschäftsanteil:
Keine ergebniswirksame Rückstellung bei der Zwangseinziehung gegen Abfindung
(FG Hessen v. 21.1.2004 -- 4 V 4114/03 [LS]) 1043

GmbH & Co. KG:
Abgrenzung von Kapital- und Darlehenskonto
(FG Düsseldorf v. 11.2.2004 -- 7 K 5737/01 F [LS]) 1043



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Zeitschriftenspiegel

Hinweise auf Beiträge zum Gesellschafts- und Steuerrecht der GmbH bzw. GmbH & Co. KG in anderen Fachzeitschriften 1043



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Thomas Wachter, Erhöhung der Erbschaftsteuer zum Jahreswechsel? R 313

EUROPÄISCHE UNION

von Dr. Patricia Becker, LL.M., Berlin

Kritik an der Art der Konsultation hinsichtlich der Corporate Governance R 317

Organvergütung gleich individuelle Vergütungstransparenz? R 317

Einen vollen Mitbestimmungsexport für die grenzüberschreitende Fusion wird es wohl nicht geben R 318

STEUERPRAXIS

von Reg.Dir. a. D. Willi Winter, Bonn

Arbeitnehmerbesteuerung R 318

WIRTSCHAFTSPRAXIS

Klausel in AGB eines Anbieters von Telekommunikationsleistungen unwirksam R 321

Zulässigkeit eines Fernseh-Werbeblockers R 322

Haftung von Banken beim Absatz von Anteilen an Investmentfonds, die nur in selbständige Optionsscheine investieren R 322

ARBEITSRECHT

von Claudia Kothe-Heggemann, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Köln

Kündigung wegen privater Emails während der Arbeitszeit R 323

Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall R 323

SOZIALRECHT

von Gustav Figge, Bremen

Krankenversicherung

Dreizehn Krankenkassen haben Beitragssatz erhöht R 327

Krankenkasse muß nach Zusammenschluß und höherem Beitragssatz Kündigungen bestätigen R 327

Versicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung von beurlaubten Beamten in der Privatwirtschaft R 328

Zahnersatzversicherung muß unbürokratisch und preiswert sein R 328

Gemeinsame Verlautbarung zum Zahnersatzbeitrag für Arbeitnehmer R 329

Ohne Krankenschein ins Ausland R 329

Rentenversicherung

Vertrauensschutzregelung bei Unterbrechung der Arbeitslosigkeit durch kurzfristige selbständige Tätigkeit R 331

Mindestbemessungsgrundlage bei Verzicht auf Rentenversicherungsfreiheit in erster geringfügig entlohnten Beschäftigung neben Hauptbeschäftigung R 331

Unfallversicherung

Keine Herabsetzung der Gefahrklasse bei Arbeitnehmerüberlassung R 332

Für Arbeitnehmerüberlassungsunternehmen darf die Berufsgenossenschaft zwei Gefahrtarife bilden R 332

Voraussetzungen für den Unfallversicherungsschutz einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung R 332

Kein Unfallversicherungsschutz bei Unterbrechung Heimwegs für einen Einkauf R 333

Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung bei Schadstoff-Belastungen am Arbeitsplatz R 336