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Frank Lederle
Die Begründung der echten Betriebsaufspaltung durch Übertragung von Einzelwirtschaftsgütern 985
Das Rechtsinstitut der Betriebsaufspaltung hat sich in den letzten Jahrzehnten vor allem in mittelständischen Unternehmen zu einer vorrangig genutzten Unternehmensform entwickelt. Die Hauptgründe für diese Entwicklung sind nicht nur in der steuerlichen Belastung zu suchen. Zu nennen wären die Haftungsbeschränkung, die Umgehung von Rechnungslegungs- und Publizitätspflichten und die Aushebelung des Betriebsverfassungsrechts und des Mitbestimmungsgesetzes im Arbeitsrecht, die die Betriebsaufspaltung zu einer attraktiven Unternehmensform machen. Teilt man die Betriebsaufspaltung nach der Art ihrer Entstehung ein, zeichnet sich eine echte bzw. eigentliche Betriebsaufspaltung dadurch aus, daß ein bereits bestehendes Personen- oder Einzelunternehmen Wirtschaftsgüter auf eine Kapitalgesellschaft überträgt und diese das operative Geschäft übernimmt. Der Beitrag wird die Möglichkeiten aufzeigen, in welcher Form der Unternehmer -- ab dem 1.1.1999 -- die einzelnen Wirtschaftsgüter auf die neue Betriebskapitalgesellschaft übertragen kann, wobei grundsätzlich zwischen entgeltlicher und unentgeltlicher Übertragung unterschieden wird. Das sog. Schrumpfungsmodell wird nicht Gegenstand der Betrachtung sein.
Dipl.-Kfm. Frank Lederle ist Steuerberater und geschäftsführender Gesellschafter bei der Steuerberatungs- und Treuhandgesellschaft UNIGARANT GMBH in Frankfurt a. M.
Bernhard Paus
Inkrafttreten des Halbabzugsverbots bei Veräußerungsverlusten an GmbH-Anteilen 992
Das Gesetz beschränkt den Abzug von Aufwendungen auf 50 %, wenn sie mit Einnahmen in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen, die unter das Halbeinkünfteverfahren fallen. Diese Regelung erscheint schon dem Grundsatz nach verfehlt, weil die entsprechenden Einnahmen nicht nur zur Hälfte, sondern im Ergebnis 1 1/2fach mit Ertragsteuern belastet werden. Geht es um Veräußerungsverluste und Teilwertabschreibungen, wirft die gesetzliche Regelung die weitere Frage auf, mit welchen Einnahmen diese Vermögensverlust in wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. Damit gewinnt für Veräußerungsverluste und Teilwertabschreibungen auch die zeitliche Übergangsregelung besondere Bedeutung: Werden GmbH-Anteile z.B. im Jahr 2003 mit Verlust veräußert, ist die Wertminderung der Anteile im Regelfall in den Jahren vor Inkrafttreten des Halbeinkünfteverfahrens eingetreten. Deshalb läßt sich argumentieren, das Halbabzugsverbot dürfe hier gar nicht oder allenfalls für einen geringen Teil des Verlusts greifen. Entsprechendes würde für Teilwertabschreibungen auf GmbH-Anteile gelten. Ein weiterer gewichtiger Einwand gegen die Anwendung des Halbabzugsverbots kann im Einzelfall darin liegen, daß es dem Gesellschafter-Geschäftsführer der GmbH bei seinem finanziellen Engagement in erster Linie nicht um Gewinnausschüttungen und Wertsteigerungen der GmbH-Anteile ging, sondern um seinen Arbeitslohn, also um Einnahmen, die nicht unter das Halbeinkünfteverfahren fallen. In Einzelfällen kann der Berater deshalb eine ganze Reihe rechtlicher Einwendungen gegen die Anwendung des Halbeinkünfteverfahrens geltend machen.
Dipl.-Finanzw. Bernhard Paus, Malterdingen, ist in der Steuerabteilung der OFD Karlsruhe beschäftigt.
Axel Wahl
Die Haftung für "existenzvernichtende Eingriffe" in der instanzgerichtlichen Rechtsprechung 994
Nach der Anerkennung der Existenzvernichtungshaftung durch den BGH sind mittlerweile auch diesbezügliche Urteile der Instanzgerichte ergangen. Dieser Beitrag befaßt sich mit diesen Entscheidungen. Die in den relevanten Urteilen der Instanzgerichte erfolgte Auslegung einzelner Tatbestandsmerkmale wird dargestellt und im Hinblick auf die Rechtsprechung des BGH einer Überprüfung unterzogen. Anhand der gewonnen Ergebnisse werden mögliche Fortentwicklungen und Unterschiede in der Judikatur aufgezeigt. Dabei zeigt sich, daß die Instanzgerichte die Rechtsprechung des BGH in ihren groben Umrissen adaptiert haben, hinsichtlich einzelner Tatbestandsmerkmale aber noch Klärungsbedarf besteht.
Axel Wahl ist wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches
Recht und Wirtschaftsrecht an der Universität zu Köln.
Dr. Stephan Ulrich, Maître en Droit
Gewinnabführungsverträge im GmbH-Konzern
Abschluß und Beendigung, insbesondere in Veräußerungsfall 1000
Der Abschluß von Gewinnabführungsverträgen ist gängige Praxis in Konzernstrukturen in Deutschland und Bedingung für die Herstellung der körperschaft- und gewerbesteuerlichen Organschaft mit einer anderen Gesellschaft. Während die Voraussetzungen für den wirksamen Abschluß eines Gewinnabführungsvertrags aufgrund einer hierzu ergangenen Entscheidung des BGH weitgehend geklärt sind, besteht in der Literatur vehementer Streit über die Möglichkeiten, einen solchen Vertrag zu beenden. Für den Rechtsanwender führt dies zu erheblicher Unsicherheit über die geltende Rechtslage. Allein die Orientierung an der geltenden Rechtsprechung kann hier Klarheit bieten. Dieser Beitrag stellt anhand der bekannten Rechtsprechung, die durch eigene Praxiserfahrung bestätigt wird, die Voraussetzungen für die Beendigung von Gewinnabführungsverträgen dar. Hieraus ergeben sich auch beim Abschluß solcher Verträge zu beachtende Grundsätze.
Dr. Stephan Ulrich, Maître en Droit (Paris X), ist Rechtsanwalt im Kölner Büro der Sozietät Linklaters Oppenhoff & Rädler.
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GmbH-Beratung
Dr. Jörg Kupjetz,
Die Formbedürftigkeit der Verpfändung von Beteiligungen an einer GmbH
& Co. KG im Rahmen von Finanzierungen 1006
Centrale-Gutachtendienst
Einbringung:
Gewerbesteuer bei Veräußerung von Anteilen nach Formwechsel und Einbringung
in Holding 1008
Personelle Verflechtung:
Aufnahme von Angehörigen im Wege der vorweggenommenen Erbfolge 1009
Rechtsprechung -- Gesellschaftsrecht
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Gesellschaftsrecht
Geschäftsführer:
Strafbarkeit wegen Untreue nach existenzgefährdendem Eingriff in Tochter-GmbH
(BGH v. 13.5.2004 -- 5 StR 73/03) 1010
Haftung des Geschäftsführers:
Verantwortlichkeit wegen Insolvenzverschleppung neben Leistungsempfängerin
nach Insolvenzanfechtung
(OLG Oldenburg v. 10.5.2004 -- 15 U 13/04) 1014
Haftung des Geschäftsführers:
Verantwortlichkeit für die Abführung von Sozialversicherungsbeiträgen
auch bei Vorhandensein mehrerer Geschäftsführer
(OLG Frankfurt a. M. v. 23.1.2004 -- 24 U 135/03 [LS]) 1016
Vertretung der GmbH:
Haftung nach Rechtsscheingrundsätzen bei Auftreten wie eine unbeschränkt
haftende Person
(OLG Karlsruhe v. 7.4.2004 -- 7 U 189/03) 1016
Vertretung der GmbH:
Haftung wegen Vortäuschens der weiteren Existenz nach Erlöschen der
GmbH
(KG Berlin v. 27.5.2004 -- 8 U 4/04) 1017
Gesellschafter:
Keine Haftungsbeschränkung der Gesellschafter einer GbR durch "mbH"-Zusatz
(KG Berlin v. 3.6.2004 -- 12 U 51/03) 1018
Gesellschafter:
Keine Erstreckung einer Rückzahlungsbeschränkungen für kapitalergänzendes
Darlehen auf mithaftende Gesellschafter
(BGH v. 27.4.2004 -- XI ZR 49/03) 1018
Gesellschafter-Geschäftsführer:
Fortbestehende Bürgenhaftung trotz Löschung der Hauptschuldner-GmbH
nach Schluß der Liquidation
(OLG Köln v. 20.4.2003 -- 13 U 124/02) 1020
Stammeinlage:
Erfüllung einer Bareinlageverpflichtung durch Aufrechnung gegen mehrere
einzelne Forderungen des Gesellschafters in unterschiedlicher Höhe aus
unterschiedlichen Leistungen
(OLG Celle v. 12.5.2004 -- 9 U 189/03) 1022
Firma:
Verbot der Führung des Zusatzes "Partners" für andere Gesellschaften
als Partnerschaften
(KG Berlin v. 27.4.2004 -- 1 W 180/02) 1024
Verschmelzung:
Berücksichtigungsfähigkeit von Notaranteilen beim Gebührenansatz
für unter die Gesellschaftssteuerrichtlinie fallende Beurkundungen durch
badische Amtsnotare
(OLG Karlsruhe v. 13.4.2004 -- 14 Wx 79/03 [LS]) 1026
Rechtsprechung -- Steuerrecht Zum Seitenstart
Betriebsaufspaltung:
Erstreckung der Gewerbesteuerbefreiung der Betriebskapitalgesellschaft auf das
Besitzpersonenunternehmen?
(BFH v. 12.5.2004 -- X R 59/00) 1026
Der GmbHR-Kommentar
von Dr. Horst Bitz 1033
Betriebsaufspaltung:
Ermittlung des Teilwerts einer Betriebs-GmbH nach Übertragung aus Einzelunternehmen
(FG Köln v. 5.3.2004 -- 15 K 3293/98 [LS]) 1034
Organschaft:
Vorausleistung auf die Verlustausgleichsverpflichung bei Organschaft -- Anwendungsregelung
des DBA Österreich und abweichendes Wirtschaftsjahr
(FG Münster v. 12.3.2004 -- 9 K 2134/00 K, F [LS]) 1034
Verdeckte Gewinnausschüttung:
Finanzierbarkeit einer teilkongruent rückgedeckten Pensionszusage an den
Gesellschafter-Geschäftsführer
(BFH v. 31.3.2004 -- I R 65/03) 1034
Geschäftsführer:
Keine Steuerbegünstigung der Entschädigung bei umfassenden Zusatzleistungen
nach Auflösung des Arbeitsverhältnisses
(BFH v. 21.1.2004 -- XI R 23/03) 1036
Geschäftsanteil:
Wegfall des wirtschaftlichen Eigentums an einem GmbH-Geschäftsanteil
(BFH v. 17.2.2004 -- VIII R 28/02) 1038
Der GmbHR-Kommentar
von Martin Mildner 1041
Geschäftsanteil:
Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen auf deren Geschäftsführer
zum Nennwert
(FG Rheinland-Pfalz v. 24.11.2003 -- 5 K 1229/00 [LS]) 1043
Geschäftsanteil:
Keine ergebniswirksame Rückstellung bei der Zwangseinziehung gegen Abfindung
(FG Hessen v. 21.1.2004 -- 4 V 4114/03 [LS]) 1043
GmbH & Co. KG:
Abgrenzung von Kapital- und Darlehenskonto
(FG Düsseldorf v. 11.2.2004 -- 7 K 5737/01 F [LS]) 1043
Verwaltungsanweisung
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GmbH-Bibliothek Zum Seitenstart
Zeitschriftenspiegel
Hinweise auf Beiträge zum Gesellschafts- und Steuerrecht der GmbH bzw. GmbH & Co. KG in anderen Fachzeitschriften 1043
GmbH-Report Zum Seitenstart
Thomas Wachter, Erhöhung der Erbschaftsteuer zum Jahreswechsel? R 313
EUROPÄISCHE UNION
von Dr. Patricia Becker, LL.M., Berlin
Kritik an der Art der Konsultation hinsichtlich der Corporate Governance R 317
Organvergütung gleich individuelle Vergütungstransparenz? R 317
Einen vollen Mitbestimmungsexport für die grenzüberschreitende Fusion wird es wohl nicht geben R 318
STEUERPRAXIS
von Reg.Dir. a. D. Willi Winter, Bonn
Arbeitnehmerbesteuerung R 318
WIRTSCHAFTSPRAXIS
Klausel in AGB eines Anbieters von Telekommunikationsleistungen unwirksam R 321
Zulässigkeit eines Fernseh-Werbeblockers R 322
Haftung von Banken beim Absatz von Anteilen an Investmentfonds, die nur in selbständige Optionsscheine investieren R 322
ARBEITSRECHT
von Claudia Kothe-Heggemann, Fachanwältin für Arbeitsrecht, Köln
Kündigung wegen privater Emails während der Arbeitszeit R 323
Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall R 323
SOZIALRECHT
von Gustav Figge, Bremen
Krankenversicherung
Dreizehn Krankenkassen haben Beitragssatz erhöht R 327
Krankenkasse muß nach Zusammenschluß und höherem Beitragssatz Kündigungen bestätigen R 327
Versicherungsrechtliche Beurteilung der Beschäftigung von beurlaubten Beamten in der Privatwirtschaft R 328
Zahnersatzversicherung muß unbürokratisch und preiswert sein R 328
Gemeinsame Verlautbarung zum Zahnersatzbeitrag für Arbeitnehmer R 329
Ohne Krankenschein ins Ausland R 329
Rentenversicherung
Vertrauensschutzregelung bei Unterbrechung der Arbeitslosigkeit durch kurzfristige selbständige Tätigkeit R 331
Mindestbemessungsgrundlage bei Verzicht auf Rentenversicherungsfreiheit in erster geringfügig entlohnten Beschäftigung neben Hauptbeschäftigung R 331
Unfallversicherung
Keine Herabsetzung der Gefahrklasse bei Arbeitnehmerüberlassung R 332
Für Arbeitnehmerüberlassungsunternehmen darf die Berufsgenossenschaft zwei Gefahrtarife bilden R 332
Voraussetzungen für den Unfallversicherungsschutz einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung R 332
Kein Unfallversicherungsschutz bei Unterbrechung Heimwegs für einen Einkauf R 333
Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung bei Schadstoff-Belastungen am Arbeitsplatz R 336