GmbHRundschau
Ausgabe 17/99


Aufsätze und Beiträge GmbH-Dokumentation
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Dr. Jobst-Hubertus Bauer / Dr. Martin Diller

Nachvertragliche Wettbewerbsverbote mit GmbH-Geschäftsführern  885

In einer sich rasch wandelnden Wirtschaft wird der effektive Schutz von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen immer wichtiger. Zentrale Know-kow-Träger im Unternehmen sind häufig die Geschäftsführer. Deshalb werden mit ihnen zunehmend nachvertragliche Wettbewerbsverbote vereinbart. Da weder gesetzliche Regelungen noch eine widerspruchsfreie BGH-Rechtsprechung existieren, werden bei der Vereinbarung nachvertraglicher Wettbewerbsverbote mit Geschäftsführern, aber auch im Umgang mit solchen Verboten, viele Fehler gemacht. Dieser Beitrag bietet einen Überblick über die wichtigsten Problemfelder und gibt Hinweise für die Formulierung wirksamer und effektiver Wettbewerbsverbote, aber auch für den Umgang mit Wettbewerbsverboten anläßlich der Vertragsbeendigung.

Dr. Jobst-Hubertus Bauer und Dr. Martin Diller sind Rechtsanwälte, Fachanwälte für Arbeitsrecht und Partner der Anwaltskanzlei Gleiss Lutz Hootz Hirsch, Stuttgart.
 
 

Dr. Wienand Meilicke

Auswirkungen der „Centros-Entscheidung“ auf die 14. EU-Sitzverlegungs-Richtlinie  896

Im Jahr 1997 hat die EU-Kommission einen Richtlinien-Vorschlag vorgelegt, der die Verlegung des Satzungssitzes einer Gesellschaft in einen anderen Mitgliedstaat und damit die formwechselnde Umwandlung in eine Gesellschaft eines anderen Mitgliedstaates ermöglichen soll (abgedr. in ZIP 1997, 1721). Der Richtlinien-Vorschlag geht in wesentlichem Umfang von der Gründungstheorie aus und ist mit der in Deutschland herrschenden Sitztheorie nicht kompatibel; teilweise sanktioniert er aber auch die Sitztheorie und die darin liegende Einschränkung der Niederlassungsfreiheit (s. schon Meilicke, GmbHR 1998, 1053 [1055]). Im „Centros-Urteil“ hat der EuGH entschieden, daß die Sitztheorie mit Art. 52, 58 EWGV nicht vereinbar ist (GmbHR 1999, 474). Damit stellt sich die Frage, welche Auswirkungen die Centros-Entscheidung auf die 14. EU-Richtlinie hat.

Dr. Wienand Meilicke, Licencié en droit français, LL.M. taxation (N.Y.U.), ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Steuerrecht in Bonn.
 
 

Horst Schneck / Dr. Christoph J. Hirsch

Mehrabführungen aufgrund vorvertraglicher Geschäftsvorfälle in der Organschaft  898

Die steuerliche Behandlung von Mehr- oder Minderabführungen als Folgewirkung  von Geschäftsvorfällen aus der Zeit vor Eintritt in ein Organschaftsverhältnis wurde bisher weder durch den Gesetzgeber noch die Rechtsprechung determiniert. Die Finanzverwaltung hat daher die Lücke durch entsprechende Erlasse ausgefüllt. Mit Einführung der KStR 1995 hat die Finanzverwaltung ihre bisherige Meinung geändert und will fortan die Vorschriften des Anrechnungsverfahrens auch während der Organschaft anwenden. Der Beitrag stellt die Folgen der Änderungen dar und zeigt daraus resultierende Probleme auf.

Dipl.-Kfm. Horst Schneck ist Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Partner, Dr. rer. pol. Christoph J. Hirsch Mitarbeiter der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Price- waterhouseCoopers GmbH, München.
 
 

Prof. Dr. Dieter Schulze zur Wiesche

Die GmbH & Still atypisch  902

Die GmbH & atypisch Stille wird ertragsteuerlich als Personengesellschaft behandelt. Sie selbst, und nicht die handelsgewerbetreibende GmbH, ist Subjekt der Einkünfteerzielung, Gewinnermittlung und Gewinnfeststellung, auch wenn sie als Innengesellschaft nach außen hin nicht in Erscheinung tritt. Die jüngsten Urteile des BFH zielen dahin, die GmbH & atypisch Still und die GmbH & Co. KG trotz ihrer unterschiedlichen Strukturen gleich zu behandeln. Das jüngste in vorliegendem Beitrag besprochene Urteil, wonach auch bei der GmbH & atypisch Still die Anteile an der handelsgewerbetreibenden GmbH, soweit sie dem atypisch still Beteiligten gehören, als Sonderbetriebsvermögen II zu behandeln sind, ist ein weiterer Schritt in Richtung Gleichbehandlung mit der GmbH & Co. KG. Noch offen ist die Frage der Geschäftsführervergütung.

Prof. Dr. Dieter Schulze zur Wiesche ist Rechtsanwalt und Steuerberater in Nordkirchen
 

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GmbH-Beratung

Tillmann Hermanns, Wertaufhellung und die zeitlichen Grenzen ihrer Berücksichtigung  905

Centrale-Gutachtendienst

Einbringung: Bewertung der Wirtschaftsgüter einer in GmbH & Co. KG eingebrachten GbR  910
Einbringung: Bewertung einbringungsgeborener Anteile bei Entnahme  910
 
 
 

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Übersicht über die wichtigsten Entscheidungen  911

Eigenkapitalersatz: Keine Haftung nach Kapitalersatzregeln bei nicht eingezahltem „Finanzplankredit“

(BGH v. 28.6.1999 – II ZR 272/98)  911
 
Der GmbHR-Kommentar von Dr. Ulrich G. H. Brauer  914
 
Eigenkapitalersatz: Anwendung der Kapitalersatzregeln bei verbundenen Unternehmen und Bestellung eines vorläufigen Insolvenzverwalters
(BGH v. 21.6.1999 – II ZR 70/98)  916
 
Der GmbHR-Kommentar von Dr. Biner Bähr  917
 
Eigenkapitalersatz: Keine Überlegungsfrist für „Stehenlassen“ einer nach Kriseneintritt eingeräumten Gesellschafter-Bürgschaft
(OLG Hamm v. 18.3.1999 – 27 U 240/98)  917
 
Gesellschafter: Keine Verschuldenshaftung bei Entziehung von zur Deckung des Stammkapitals nicht benötigem Vermögen (Änderung der Rechtsprechung)
(BGH v. 21.6.1999 – II ZR 47/98)  921
 
Der GmbHR-Kommentar von Dr. Klaus J. Müller  923
 
Geschäftsführer: Arbeitnehmereigenschaft einer stellvertretenden GmbH-Geschäftsführerin? (BAG v. 26.5.1999 – 5 AZR 664/98)  925

 

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Übersicht über die wichtigsten Entscheidungen  927

Gewinnverwendung: Berechnung der Erstattungszinsen nach Gewinnausschüttung für abgelaufenes Wirtschaftsjahr
(BFH v. 18.5.1999 – I R 60/98)  927

Gewinnermittlung: Abgrenzung privater Vermögensverwaltung von gewerblichem Grundstückshandel
(BFH v. 18.5.1999 – I R 118/97)  930

Gewinnermittlung: Ermittlung des Betrags einer Pensionsrückstellung nach versicherungsmathematischen Regeln
(BFH v. 30.3.1999 – VIII R 8/97 [LS])  932
Volltext

Gesellschafter: Veräußerung einer nichtwesentlichen Beteiligung
(FG Köln v. 9.6.1999 – 15 K 440/95)  932

Der GmbHR-Kommentar von Dr. Michael Streck / Dr. Burkhard Binnewies  935

Umwandlung: Notarielle Beglaubigung der Anmeldung zur Eintragung als maßgeblicher Zeitpunkt der Antragstellung
(FG Düsseldorf v. 26.3.1999 – 6 V 5847/98 A [K])  936

Der GmbHR-Kommentar von Joachim Dieterlen / Dr. Michael Schaden  940

GmbH & Co. KG: Steuerliche Behandlung von Darlehen der Gesellschafter-Kinder nach vorheriger Schenkung des Betrags
(BFH v. 15.4.1999 – IV R 60/98)  942
 
 

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Vorstellung neuer Bücher zum Handelsrecht sowie zum Arbeits- und Sozialrecht  R 297
 
 

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Im Blickpunkt

Dr. Thomas Köster, Neues zur Steuerfalle § 50 a Abs. 7 EStG – Erfreuliche Nachrichten aus dem Bundesfinanzministerium  R 285

Steuerpraxis

von Reg.Dir. a. D. Willi Winter, Bonn
Gewinnermittlung durch Richtsatzschätzung  R 289
Spendenabzugsbegünstigte Errichtung einer gemeinnützigen Stiftung  R 289

Arbeitsrecht

von Ulrich Weber, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Köln
Insolvenzschutz für Ansprüche aus betrieblicher Altersversorgung ab Alter 60  R 291
Gleichbehandlung bei Zahlung einer Motivationszulage  R 293