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Prof. Dr. Wilhelm Uhlenbruck
Die Auskunfts- und Mitwirkungspflichten des GmbH-Geschäftsführers im Insolvenzverfahren 941
Die seit dem 1.1.1999 geltende Insolvenzordnung stellt an den GmbH-Geschäftsführer erhebliche Anforderungen und verlangt ihm Opfer ab, die bis zur Grenze der Freiheitsbeschränkung gehen. Der Geschäftsführer einer GmbH ist sowohl im Eröffnungsverfahren als auch im eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft verpflichtet, nicht nur gegenüber den Verfahrensorganen Auskünfte zu erteilen, sondern auch Tatsachen zu offenbaren, die eine Verfolgung wegen einer Straftat oder einer Ordnungswidrigkeit auslösen können. In diesen Fällen greift jedoch zu seinen Gunsten ein Verwendungsverbot nach § 97 Abs. 1 S. 3 InsO ein mit der Folge, daß seine Aussage weder im Strafprozeß, noch in einem Ordnungswidrigkeitenverfahren, noch in einem staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsverfahren verwendet werden darf. In der Praxis zeigt sich jedoch, daß die Umsetzung dieses gesetzlichen Schutzes bislang nur unvollkommen ist und auf erhebliche Schwierigkeiten stößt.
Prof. Dr. Wilhelm Uhlenbruck war langjähriger Leiter der Konkursabteilung des AmtsG Köln und als Insolvenzrichter u.a. mit dem Vergleichsverfahren über das Vermögen der Herstatt-Bank befaßt.
Prof. Dr. Jürgen Keßler
Die Durchgriffshaftung der GmbH-Gesellschafter wegen "existenzgefährdender" Eingriffe -- Zur dogmatischen Konzeption des Gläubigerschutzes in der GmbH
Besprechung der Entscheidung BGH v. 24.6.2002 -- II ZR 300/00
-- "KBV",
GmbHR 2002, 902 mit Komm. Schröder 945
Mit seiner Entscheidung v. 24.6.2002 (GmbHR 2002, 902 mit Komm. Schröder) hat der II. Zivilsenat des BGH das im Falle "Bremer Vulkan" (GmbHR 2001, 1036) erstmals explizit in Bezug genommene und durch die Entscheidung v. 25.2.2002 (GmbHR 2002, 549 mit Komm. Bender) bestätigte neue System der Durchgriffshaftung wegen existenzgefährdender Eingriffe seitens der Gesellschafter endgültig im dogmatischen Konzept eines GmbH-spezifischen Haftungsmodells verankert. Damit hat er die Loslösung vom überkommenen Modell des qualifizierten faktischen GmbH-Konzerns zum Abschluß gebracht. Dabei ging es dem BGH weniger um die Revitalisierung der -- vorwiegend in den 50er und 60er Jahren des vergangenen Jahrhunderts diskutierten -- Durchgriffskonzeptionen, wie sie vor allem in den Begriffen der "Unterkapitalisierung" und "Vermögensvermischung" zu Tage treten. Das sich nunmehr abzeichnende Konzept ist vielmehr pragmatischer Natur und gründet letztlich in den Fundamenten der haftungsbeschränkenden Rechtsform selbst.
Prof. Dr. Jürgen Keßler lehrt deutsches und europäisches Handels-, Gesellschafts-, Arbeits- und Wirtschaftsrecht an der FHTW Berlin und ist Visiting Professor an der University of the West of England in Bristol/UK.
Priv.Doz. Dr. Birgit Elsa Bippus
Neuer Ärger mit verdeckten Gewinnausschüttungen -- Störfall Verfahrensrecht? 951
Recht zu haben, ist eine schöne Erkenntnis, Recht zu bekommen dagegen ein schwieriges Geschäft. Diese durchaus leidvolle Erfahrung droht jetzt aus einer besonderen Variante im Recht der verdeckten Gewinnausschüttungen: Störfall Verfahrensrecht? Die Bundessteuerberaterkammer hat bereits an das Bundesfinanzministerium appelliert, im Verwaltungswege sicherzustellen, daß es bei verdeckten Gewinnausschüttungen nicht zu einer doppelten Strafbesteuerung für Gesellschafter mittelständischer Kapitalgesellschaften kommt. Hilft nur noch Gnade vor Recht?
Dr. Birgit Elsa Bippus ist bei der KPMG DTG AG tätig; außerdem ist sie Rechtsanwältin in Frankfurt a. M. und lehrt als Privatdozentin an der Universität Konstanz.
Karl Fr. Kohlhaas
Neues zur ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibung im Organkreis
Anmerkung zum BFH-Urteil v. 30.1.2002 --
I R 73/01, GmbHR 2002, 603 957
Mit Urt. v. 30.1.2002 (GmbHR 2002, 603) hat der BFH eine weitere Frage zur ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibung im Organkreis entschieden. Ausschüttungsbedingte Teilwertabschreibungen wegen vororganschaftlicher Gewinnausschüttungen sind nicht nach der Betriebsstättenfiktion gemäß § 2 Abs. 2 S. 2 GewStG bei der Zusammenrechnung der Gewerbeerträge der am Organkreis beteiligten Gesellschaften, sondern nach den Regelungen zu Schachtelerträgen bei der selbständigen Ermittlung des Gewerbeertrags des Organträgers zu erfassen. Es gelten die gewerbesteuerrechtlichen Hinzurechnungs- und Kürzungsvorschriften. Da die Hinzurechnungsnorm des § 8 Nr. 10 GewStG erst für Gewinnausschüttungsbeschlüsse nach dem 23.6.1988 gilt, fehlt es bei früheren Gewinnausschüttungen an einer Hinzurechnungsvorschrift. Erst seit Geltung des § 8 Nr. 10 GewStG muß eine Hinzurechnung der ausschüttungsbedingten Teilwertabschreibung wegen vororganschaftlicher Gewinnausschüttungen erfolgen. In der Konsequenz kann damit seit Einführung des § 8 Nr. 10 GewStG ein wirtschaftlich identischer Gewinn dreimal mit Gewerbesteuer belastet werden. Da ein besonderer sachlicher Grund für diese mehrmalige gewerbesteuerliche Erfassung nicht zu erkennen ist, stellt sich die Frage nach der Verfassungsmäßigkeit der Norm.
Karl-Friedrich Kohlhaas ist Steuerberater und vereidigter Buchprüfer in Hannover.
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GmbH-Beratung
Frank Grube / Torsten Herzberg,
Einbringungsgeborene Anteile bei natürlichen Personen -- Antrag auf Entstrickung
als Gestaltungsmöglichkeit zur Nutzung von Verlusten? 961
Centrale-Gutachtendienst
GmbH & Still:
Einbeziehung der Einlage des stillen Gesellschafters bei Inanspruchnahme einer
Ansparrücklage nach §7g Abs.3 EStG 964
Organschaft:
Bilanzierung von Verbindlichkeiten aus Dividendengarantie für außenstehende
Minderheitsgesellschafter 965
Rechtsprechung -- Gesellschaftsrecht Zum Seitenstart
Firma:
Keine Bildung einer Personenfirma mit dem Namen eines Angestellten
(LG Frankfurt/O. v. 16.5.2002 -- 32 T 3/02) 966
Der GmbHR-Kommentar
von Doris Möller 967
Stammeinlage:
Beweislast für die Erfüllung einer Bareinlageschuld
(OLG Koblenz v. 7.3.2002 -- 6 U 1220/00 [LS]) 968
Stammeinlage:
Beweislast für die Erfüllung einer Bareinlageschuld
(OLG Frankfurt a. M. v. 28.2.2002 -- 16 U 57/01 [LS]) 968
Kapitalerhaltung:
Weiterleitung von Stammeinlagezahlungen für die Komplementärin als
Kredit an die GmbH & Co. KG
(OLG Köln v. 5.2.2002 -- 18 U 183/01) 968
Eigenkapitalersatz:
Bürgschaft als kapitalersetzende Leistung bei systematischer Fremdfinanzierung
der GmbH
(OLG Schleswig-Holstein v. 31.1.2002 -- 5 U 44/01) 969
Vertretung:
Auslegung einer notariell beurkundeten Bevollmächtigung zur GmbH-Geschäftsführung
als Generalhandlungsvollmacht
(BGH v. 18.7.2002 -- III ZR 124/01) 972
Vertretung:
Haftung des vollmachtlosen Vertreters bei Vereitelung des Erfüllungsgeschäfts
(OLG Rostock v. 25.4.2002 -- 1 U 108/00 [LS]) 974
Gesellschafter:
Ausschluß aus wichtigem Grund während der Liquidation der GmbH
(OLG Frankfurt a. M. v. 2.10.2001 -- 5 U 31/2000) 974
Gesellschafterbeschluß:
Wirksamkeit von Entschließungen der Gesellschafter außerhalb einer
satzungsmäßigen Gesellschafterversammlung
(OLG Celle v. 20.3.2002 -- 9 U 286/01 [LS]) 976
Rechtsprechung -- Steuerrecht Zum Seitenstart
Verdeckte Gewinnausschüttung:
Erdienbarkeit von Pensionszusagen eienr GmbH an ihre Gesellschafter-Geschäftsführer
(BFH v. 24.4.2002 -- I R 18/01) 977
Gesellschafter-Geschäftsführer:
Anforderungen an die Schriftform einer Pensionszusage
(FG Niedersachsen v. 28.2.2002 -- 6 K 256/99) 979
Gesellschafter:
Beratungskosten im Zusammenhang mit Gründung einer Kapitalgesellschaft
keine Werbungskosten
(FG Baden-Württemberg v. 15.11.2001 -- 6 K 144/98 [LS]) 982
Außensteuer:
Einkünfteberichtigung bei Darlehensgewährung an ausländische
Enkelgesellschaft zu nicht fremdüblichem Zins auch bei Hinzurechnung bei
inländischer Muttergesellschaft
(BFH v. 19.3.2002 -- I R 4/01) 982
Doppelbesteuerung:
Schachtelprivileg bei 100%-Beteiligung einer inländischen GmbH an niederländischer
B.V.
(BFH v. 12.6.2002 -- II R 4/00) 984
Verwaltungsanweisung
Zum Seitenstart
Mitunternehmer:
Gewerbesteuerliche Behandlung der Veräußerung eines Teils eines Mitunternehmeranteils
(OFD Düsseldorf v. 10.9.2002 -- G 1421 - 19 - St 132 - K) 986
GmbH-Bibliothek Zum Seitenstart
Buch des Monats
Lutter/Krieger,
Rechte und Pflichten des Aufsichtsrats, 4. Auflage
(Prof. Dr. Uwe H. Schneider) 986
Zeitschriftenspiegel
Hinweise auf Beiträge zum Gesellschafts- und Steuerrecht der GmbH bzw. GmbH & Co. KG in anderen Fachzeitschriften 987
GmbH-Report Zum Seitenstart
IM BLICKPUNKT
Jan Tibor Lelley, Elektronische Kommunikation im Betrieb R 373
GMBH-AKTUELL
Stephan Stieb, BGH versetzt der
"Sitztheorie" einen harten Schlag ! R 377
Volltext BGH
STEUERPRAXIS
von Reg.Dir. a. D. Willi Winter, Bonn
Fremdsprachenkurse im In- und im Ausland -- Ein ständiger Zankapfel zwischen Steuerbürger und Finanzamt R 379
Pressemitteilungen des BFH
Zahlungen des Arbeitgebers für Dienstwagengarage des Arbeitnehmers sind nicht als Arbeitslohn zu versteuern R 381
Nur eine offensichtlich rechtswidrige Zusage bindet das Finanzamt nicht R 381
Werbungskostenüberschüsse aus befristeter Vermietung nicht abziehbar R 387
ARBEITSRECHT
von Ulrich Weber, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Köln
Begriff des Arbeitnehmers R 387
Betriebsbedingte Kündigung R 389