Heft 18 / 2011

In der aktuellen Ausgabe der GmbHR (Heft 18, Erscheinungstermin: 15. September 2011) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aufsätze

  • Berninger, Axel, Aufstieg der UG (haftungsbeschränkt) zur vollwertigen GmbH, GMBHR 2011, 953-962
    Der BGH hat im April zu zwei eng miteinander verbundenen Problemkreisen die UG (haftungsbeschränkt) betreffend Stellung genommen. Zum einen hat er entschieden, dass das Sacheinlagenverbot des § 5 a Abs. 2 S. 2 GmbHG bereits nicht mehr greift für eine Sachkapitalerhöhung, durch die das Stammkapital auf mindestens 25.000 € erhöht wird. Zum anderen hat er entschieden, dass eine UG (haftungsbeschränkt) wegen des Sacheinlagenverbots nicht im Wege der Abspaltung zur Neugründung errichtet werden kann. Mit diesen Entscheidungen sind jetzt zwei wesentliche Streitfragen der UG (haftungsbeschränkt) für die Praxis geklärt. Außerdem geht von ihnen eine präjudizielle Wirkung auch für andere Streitfragen aus, so z.B. für die Frage, ob das Volleinzahlungsgebot auch im Falle der Erhöhung des Stammkapitals der UG auf 25.000 € oder darüber gilt.
  • Heinze, Stefan, “Präventivkontrolle” der Kapitalaufbringung bei der wirtschaftlichen Neugründung?, GMBHR 2011, 962-968
    Die wirtschaftliche Neugründung im Recht der Kapitalgesellschaften ist immer noch ein aktuelles Thema. In jüngster Zeit wurden zum Teil die vom BGH in den Jahren 2002 und 2003 aufgestellten Erfordernisse der Offenlegung bzw. der Versicherung analog § 8 Abs. 2 GmbHG (nachstehend auch: Einzahlungsversicherung) in Zweifel gezogen. Dies bietet Anlass, die bisherige Rechtfertigung dieser Erfordernisse zu untersuchen. Dieser Beitrag verdeutlicht, dass die angebliche “Präventivkontrolle” der Kapitalaufbringung bei einer wirtschaftlichen Neugründung in Ermangelung einer korrespondierenden registergerichtlichen Entscheidung nicht stattfinden kann. Das Eintragungsverfahren bzgl. Satzungsänderungen und Geschäftsführerwechseln ist mangels inneren Zusammenhangs zur Kapitalaufbringung als Einfallstor einer solchen Präventivkontrolle nicht geeignet. Andere Modelle, die die “Zäsur” für die Unterbilanzhaftung an eine registergerichtliche Entscheidung knüpfen wollen, sind abzulehnen. Einzahlungsversicherung und Offenlegung können aber anderweitig gerechtfertigt werden.
  • Ismer, Roland, Besteuerung inhabergeführter Unternehmensgruppen, GMBHR 2011, 968-976
    Bei der Organschaft ist eine Reihe von aktuellen Gerichtsentscheidungen sowie Stellungnahmen der Finanzverwaltung und juristischer Literatur zu verzeichnen. Zugleich besteht nach wie vor eine Vielzahl ungelöster Probleme. Diese betreffen zunächst die Frage nach dem tauglichen Organträger, wo die mögliche Selbständigkeit des Gesellschafter-Geschäftsführers durchdacht werden muss. Ferner bereiten die Anforderungen an den EAV, insbesondere Ausgleichszahlungen und Abführungssperre des § 301 AktG, ebenso Schwierigkeiten wie die Rückwirkung von Umwandlungsvorgängen bei der finanziellen Eingliederung. Schließlich ist die Zulässigkeit einer Organschaft über die Grenze nicht abschließend geklärt. Dieser Beitrag zeichnet die wichtigsten Entwicklungen nach und würdigt sie kritisch.

GmbH-Beratung

  • Perwein, Sigmund, Neutralisierung von Geschäftsvorfällen zwischen verschmolzenen Kapitalgesellschaften im Rückwirkungszeitraum?, GMBHR 2011, 977-980
    Die meisten Verschmelzungen erfolgen unter Ausnutzung der 8-monatigen Rückwirkungsmöglichkeit, welche § 17 Abs. 2 UmwG eröffnet. Häufig stehen die zukünftig miteinander verschmolzenen Kapitalgesellschaften zuvor in einem Lieferanten-Kunden-Verhältnis. Aus der Retrospektive stellen sich später dann die bis dahin ganz “normalen” Umsatzgeschäfte zwischen den beteiligten Kapitalgesellschaften im Zeitraum zwischen dem 1.1. des Verschmelzungsjahres und dem Tag der notariellen Beurkundung, gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 6 UmwG als von der übertragenden Kapitalgesellschaft bereits für Rechnung der übernehmenden Kapitalgesellschaft ausgeführte Geschäfte dar. Daran schließt sich die Frage an, um welche es in diesem Beitrag geht, nämlich ob Umsatzgeschäfte zwischen den an der Verschmelzung beteiligten Kapitalgesellschaften im Rückwirkungszeitraum als solche Bestand, insbesondere hinsichtlich ihrer Erfolgswirkungen, haben können oder ob sie als bloße Innengeschäfte neutralisiert werden müssen.

Rechtsprechung

  • OLG Thüringen v. 5.7.2011 - 6 W 82/11, Gesellschafterliste: Unterzeichnung durch Geschäftsführer vor Aufnahme in das Handelsregister nach Änderung, GMBHR 2011, 980-982
  • KG Berlin v. 20.6.2011 - 25 W 25/11, Gesellschafterliste: Einreichung durch Notar mit elektronischer Signatur und Beglaubigungsvermerk, GMBHR 2011, 982-984
  • OLG Frankfurt a. M. v. 20.12.2010 - 20 W 388/10, Vor-GmbH: Abänderung des Gesellschaftsvertrags vor Eintragung im Handelsregister und Gründung einer UG (haftungsbeschränkt), GMBHR 2011, 984-987
  • OLG Düsseldorf v. 9.5.2011 - I-3 Wx 84/11, Firma: Eintragung eines Haftungsausschlusses im Handelsregister bei Geschäfts- und Firmenfortführung, GMBHR 2011, 987-989
  • BFH v. 21.7.2011 - II R 52/10, Solidaritätszuschlag: Verfassungsmäßigkeit des Solidaritätszuschlags, GMBHR 2011, 990-995
  • BFH v. 23.3.2011 - X R 42/08, Pensionszusage: Keine Aktivierung von aufschiebend bedingten Anwartschaften auf Hinterbliebenenversorgung, GMBHR 2011, 995-997
  • BFH v. 14.3.2011 - I R 40/10, Geschäftsanteil: Bewertung eingelegter Kapitalgesellschaftsanteile – keine Berücksichtigung der aufgrund Anteilsvereinigung entstandenen Grunderwerbsteuern, GMBHR 2011, 997-999
  • BFH v. 18.5.2011 - X R 4/10, Organschaft: Versagung der erweiterten Kürzung des Gewinns für Grundstücksunternehmen im Organkreis, GMBHR 2011, 999-1004
  • BFH v. 25.5.2011 - I R 95/10, Doppelbesteuerung: Vermietungseinkünfte einer gewerblich geprägten ungarischen Personengesellschaft im Rahmen einer Betriebsaufspaltung, GMBHR 2011, 1004-1008

GmbHR im Blickpunkt

  • Walter, Wolfgang, Einbringung: Rettet der BFH das Steuerberatermodell?, GMBHR 2011, R273-R274

Unternehmensrecht

  • Ulrich, Stephan, Grenzen für die Sitzverlegung einer GmbH nach Abgabe der eidesstattlichen Versicherung, GMBHR 2011, R277
  • Ulrich, Stephan, Keine Zulassung einer Rechtsanwalts-GmbH & Co. KG, GMBHR 2011, R277
  • Ulrich, Stephan, Anlageberatende Banken müssen über Rückvergütungen aufklären, GMBHR 2011, R277-R278
  • Ulrich, Stephan, Änderungen im Zivilprozessrecht, GMBHR 2011, R278

Steuer- & Bilanzrecht

  • Redaktion GmbH-Rundschau, , Besteuerung der Veräußerung erhaltener Anteile nach einer Einbringung mit Veräußerungsverlust, GMBHR 2011, R278-R280
  • Redaktion GmbH-Rundschau, , Keine Anwendung des Halbabzugsverbots bei dem Anrechnungsverfahren unterliegenden Einnahmen, GMBHR 2011, R280
  • Redaktion GmbH-Rundschau, , Ansparrücklage nach Realteilung einer GbR, GMBHR 2011, R280-R282

Arbeits- & Sozialrecht

  • Kothe-Heggemann, Claudia, Wechsel zu einer “Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft” vor Betriebsübergang, GMBHR 2011, R282
  • Kothe-Heggemann, Claudia, Betriebsübergang bei Zwangsverwaltung eines Grundstücks, GMBHR 2011, R282-R284

Wirtschafts-Praxis

  • Gajo, Marianne, Unternehmensinsolvenzen im ersten Halbjahr 2011, GMBHR 2011, R284
  • Gajo, Marianne, Bonitätsranking der Fußball-Bundesliga, GMBHR 2011, R284-R286

Zeitschriftenspiegel

  • GmbH-Rundschau, , Zeitschriftenspiegel, GMBHR 2011, R286-R287
  • GmbH-Rundschau, , Zeitschriftenspiegel, GMBHR 2011, R287

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 08.09.2011 09:44