01 / 2017
Prof. Dr. Götz Tobias WieseWichtige Themen des Unternehmensteuerrechts im Jahr 2017 – ein Ausblick
I. Erbschaftsteuer
Abgearbeitet und erledigt ist zunächst die Erbschaftsteuerreform für Unternehmensvermögen – scheinbar zumindest. Ob die Neufassung des Unternehmenserbschaftsteuerrechts wirklich verfassungsfest ist, wird das BVerfG irgendwann erneut entscheiden müssen. Zwar hatte das BVerfG dem Gesetzgeber eine Blaupause für eine "geltungserhaltende Reduktion" des Erbschaftsteuerrechts geschrieben. Problematisch ist aber nicht nur die zeitliche Geltung des neuen ErbStG (dazu Wachter, GmbHR 2017, 1 ff. – in dieser Ausgabe). Auch in materiellrechtlicher Hinsicht ist die Umsetzung des Verschonungskonzepts nicht vollständig gelungen. Hier bleibt die weitere Entwicklung abzuwarten.
II. Ertragsteuer
Widmen wir uns daher in diesem kleinen Ausblick zum Jahresbeginn aber nun vor allem dem Ertragsteuerrecht für Unternehmen und verfahrensrechtlichen Rahmenbedingungen. Eines vorneweg: Auch in der Ertragsteuer im Unternehmensbereich ist mittlerweile eine hohe Emotionalisierung festzustellen, allemal dann, wenn sie mit angelsächsischem Jargon einhergeht. "Panama Papers" "Base Erosion and Profit Shifting", "Dividend Stripping" (vulgo: Cum-Ex). Teilweise handelt es sich hierbei um Probleme der Internationalisierung, teilweise um solche der Digitalisierung wirtschaftlichen Handelns im 21. Jahrhundert. Es geht dabei sicher auch um Probleme der Flüchtigkeit des Geldes und der Gier Einzelner. Und es geht um das alte Hase-Igel-Rennen, das der Fiskus mit manchem Steuerpflichtigen austrägt. OECD und Bundesregierung haben die Herausforderung dieses Rennens angenommen. Das BMF geht das Thema Steuerflucht entsprechend kraftvoll an. Für die Unternehmen ist es dabei gut zu wissen, dass die Finanzverwaltung im Allgemeinen wenig beeindruckt ist von steuerpolitischen Höhenflügen, sondern sich in der Ebene müht. Aber beim Thema Gewinnkürzung und Gewinnverlagerung ("Base Erosion and Profit Shifting" – BEPS) besteht weiterhin die Gefahr, dass deutsche Gründlichkeit zum Nachteil der deutschen Wirtschaft weit über das hinausgeht, was internationalen Vereinbarungen geschuldet ist. Der gesamte Themenkomplex wird ausführlich behandelt auf dem Hamburger Forum für Unternehmensteuerrecht am 2./3.2.2017 in der Bucerius Law School in Hamburg (s. dazu den Tagungshinweis, GmbHR 2017, R15 – in dieser Ausgabe).
III. Digitalisierung des Besteuerungsverfahrens
Änderungen im Steuerverfahrensrecht ergeben sich durch das Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens (StModernG), das ebenfalls am 1.1.2017 in Kraft tritt. Mit dem StModernG wird u.a. ein "elektronisches Risikomanagementsystem" eingeführt. Im Veranlagungsverfahren führen Computer des Finanzamts nach Eingang der elektronischen Steuererklärung zunächst eine Plausibilitätsprüfung durch und untersuchen, ob die gemachten Angaben von den Angaben der Vorjahre signifikant abweichen. Wenn solche Abweichungen vorliegen, wird die Steuererklärung einer Intensivprüfung durch einen Sachbearbeiter unterzogen.
IV. Bundestagswahl
Zum Schluss noch ein Wort zur Bundestagswahl 2017: Der "Soli" muss jetzt endlich aufgehoben werden!
WIESE LUKAS. Der Autor ist Honorarprofessor der Bucerius Law School, geschäftsführendes Vorstandsmitglied des Hamburger Forum für Unternehmensteuerrecht e.V. und Mitglied des Herausgeber-Beirats der GmbH-Rundschau.