Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.
BGH 11.7.2019, 1 StR 456/18
Insolvenzverschleppung bei UG; Methoden der Feststellung der Zahlungsunfähigkeit
Die Feststellung der Zahlungsunfähigkeit erfolgt entweder durch die betriebswirtschaftliche Methode oder durch sogenannte wirtschafts-kriminalistische Beweisanzeichen.
(nicht amtl.)
OLG Brandenburg 21.8.2019, 7 U 169/18
Wirkung der Gesellschafterliste bei Einziehung; Unwirksamkeit eines Einziehungsbeschlusses
1. Greift die Vermutung des § 16 Abs. 1 GmbHG, stehen dem betreffenden Gesellschafter sämtliche Mitgliedschaftsrechte, also auch das Stimmrecht, gegenüber der Gesellschaft zu, ohne dass es auf seine wahre Berechtigung ankommt.
2. Eine Beschlussfassung ist unwirksam, wenn sie gemessen an dem zur Zeit der Beschlussfassung gültigen Kreis der Gesellschafter, wie er sich nach dem Inhalt der dem Handelsregister vorliegenden bzw. der unmittelbar nach Beschlussfassung aufgenommenen Gesellschafterliste darstellt, einen im Verhältnis zur Gesellschaft nicht existierenden Geschäftsanteil betrifft und deshalb gegenstandslos ist.
3. Ein Geschäftsanteil einer Person, die ausweislich der Liste nicht mehr Gesellschafter ist, kann nicht eingezogen werden.
(nicht amtl.)
OLG Frankfurt 16.4.2019, 20 W 53/18
Zur Firmierung einer UG mit dem Firmenbestandteil „Holding“
Die Ersteintragung einer UG im Handelsregister mit dem Firmenbestandteil „Holding“ ist auch dann zulässig, wenn sie zum Eintragungszeitpunkt noch keine tatsächliche Holdingstruktur aufweist, sondern deren Errichtung jedenfalls zeitnah nach ihrer Ersteintragung beabsichtigt.
(amtl.)
BFH 9.7.2019, X R 7/17
Beginn der Herstellung nach § 6b Abs. 3 EStG; Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Gewinnzuschlags bis 2009
1. Der Herstellungsbeginn i.S.d. § 6b Abs. 3 Satz 3 EStG ist anzunehmen, wenn das Investitionsvorhaben „ins Werk gesetzt“ wird. Dies kann vor den eigentlichen Bauarbeiten liegen.
2. Reine Vorbereitungsarbeiten in der Entwurfsphase reichen nicht aus, um von dem Beginn der Herstellung nach § 6b Abs. 3 Satz 3 EStG ausgehen zu können.
3. Die Höhe des Gewinnzuschlags nach § 6b Abs. 7 EStG ist jedenfalls bis zum Jahr 2009 nicht verfassungswidrig.
(amtl.)