Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 4)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

OLG Bremen 21.6.2023, 2 W 31/23
Unzulässigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Bestellung eines Prozesspflegers für die GmbH

1. Die sofortige Beschwerde gegen die Bestellung eines Prozesspflegers für die GmbH ist auch dann unstatthaft, soweit die Bestellung unter Verletzung des Anspruchs der Gesellschaft auf rechtliches Gehör erfolgte, da diese Entscheidung im Zwischenverfahren nicht abschließend ist und keine Bindungswirkung für das weitere Verfahren entfaltet (Fortführung von BGH v. 22.6.2016 – XII ZB 142/15 Rz. 24, juris).

2. Die GmbH wird, solange die Gesellschafter die Prozessführung nicht an sich ziehen, im Prozess gegen einen Geschäftsführer um die Wirksamkeit dessen Bestellung oder Abberufung von einem weiteren bestellten Geschäftsführer vertreten, solange dieser bei Erfolg des Antrages der Gesellschaft als der zutreffende Geschäftsführer anzusehen ist. Dies gilt auch dann, wenn der verbleibende Geschäftsführer bei Erfolg des Antrages der Gesellschaft zum Einzelgeschäftsführer erstarkte und nur als solcher nach Maßgabe des Gesellschaftsvertrages über eine Einzelvertretungsbefugnis verfügte (Fortführung von BGH v. 14.12.1961 – II ZR 97/59, BGHZ 36, 207 Rz. 5, juris; BGH v. 10.11.1980 – II ZR 51/80 Rz. 7, juris; OLG Hamm v. 7.10.1992 – 8 U 75/92, GmbHR 1993, 743, 745).
(alle amtl.)

 

OLG Köln 2.3.2023, 18 U 189/21
Schadensersatz wegen der Vernichtung von Genussrechten im Wege der Verschmelzung mit einer ausländischen Gesellschaft

1. Die Zeichnung von Genussrechten einer österreichischen Gesellschaft, die später mit einer englischen Gesellschaft verschmolzen wird, kann ein Verbrauchergeschäft sein, für das deutsche Gerichte zuständig sind.

2. Die Vernichtung von Genussrechten durch Verschmelzung der die Rechte ausgebenden österreichischen Gesellschaft mit einer englischen Gesellschaft, bei der es keine Genussrechte gibt, stellt eine zum Schadensersatz verpflichtende Vertragsverletzung dar, so dass die englische Gesellschaft als Rechtsnachfolgerin der österreichischen Gesellschaft zum Schadensersatz in Höhe des Wertes der Genussrechte bei Verschmelzung verpflichtet ist.
(alle nicht amtl.)

 

BFH 27.06.2023, VIII R 15/21
Ausschluss des Abgeltungsteuertarifs bei Gesellschafterfremdfinanzierung einer im Ausland ansässigen Kapitalgesellschaft

Zinsen aus Darlehen eines Steuerpflichtigen an eine ausländische Kapitalgesellschaft, an der er mittelbar zu mindestens 10 % beteiligt ist, sind gem. § 32d Abs. 2 Nr. 1 Satz 1 Buchst. b Satz 2 EStG in der bis zur Änderung durch das Jahressteuergesetz 2020 geltenden Fassung aus dem Anwendungsbereich des gesonderten Tarifs für Kapitaleinkünfte nach § 32d Abs. 1 EStG ausgeschlossen.
(alle amtl.)

 

FG Hamburg 24.3.2023, 6 K 241/21
Verhältnis von § 1 AStG zur verdeckten Gewinnausschüttung

1. Die Korrekturnorm des § 1 AStG ist jedenfalls dann neben der verdeckten Gewinnausschüttung und anderen Korrekturvorschriften anwendbar, wenn sie zu weitergehenden Berichtigungen führt.

2. Bei ertragsteuerlichen Organschaften ist dabei auch die Ebene des Organträgers zu berücksichtigen, dem das nach § 1 AStG zu korrigierende Einkommen der Organgesellschaft zuzurechnen ist.
(alle amtl.)

 



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 23.01.2024 16:59
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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