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Aufsätze
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Keine Angst vor Mantel- und Vorratsgesellschaften 1005
Bei wirtschaftlich bedeutenden Transaktionen einigen sich die Vertragspartner häufig zunächst über die Vereinbarung als solche, bevor sich der Käufer mit seinen Beratern auf die gesellschaftsrechtliche Struktur des Erwerbs verständigt. Diese Vorgehensweise führt oftmals dazu, daß der Käufer erst kurz vor Vertragsunterzeichnung sicher weiß, daß er das Geschäft über eine (eingetragene) Kapitalgesellschaft abwickeln möchte. Fehlt ihm hierfür zu diesem Zeitpunkt eine geeignete Gesellschaft, so steht er vor der Frage, ob er noch eilig eine solche gründen oder statt dessen eine ehemals aktive Mantelgesellschaft bzw. eine eigens zu diesem Zweck gegründete Vorratsgesellschaft erwerben soll. Insbesondere angesichts des Umstands, daß die Gründung einer Kapitalgesellschaft in diesem Verhandlungsstadium fast immer zuviel Zeit in Anspruch nimmt, bleibt dem Käufer nur die Alternative des Erwerbs einer derzeit wirtschaftlich inaktiven, aber eingetragenen Kapitalgesellschaft. Der Beitrag stellt klar, daß dieser wirtschaftlich sinnvollen Vorgehensweise nichts Anrüchiges anhaftet und es deshalb auch keine Veranlassung gibt, sie -- insbesondere seitens der Registergerichte -- zu sanktionieren.
Roman Bärwaldt ist Rechtsanwalt und Notar in Berlin (Pünder
Volhard Weber & Axster).
Th. Schürmann
Zur Stückelung von GmbH-Geschäftsanteilen. Ergebnis einer Befragung der interessierten Kreise durch das Bundesministerium der Justiz 1014
Die gesetzliche Vorgabe des §5 Abs.3 S.2 GmbHG für Stammeinlagen und -- i.V.m. §§14 und 17 GmbHG -- für Geschäftsanteile, wonach deren Beträge durch 100 teilbar sein müssen, verhindert in manchen Fällen die arithmetisch exakte Aufteilung eines Anteils in einem bestimmten gewünschten Verhältnis. Es ist deshalb vorgeschlagen worden, §5 Abs.3 S.2 GmbHG aufzuheben, womit zugleich auch nach einer künftigen Umrechnung der Nennbeträge in die Euro-Währung eine Glättung der dabei entstehenden "krummen" Zahlen auf Dauer entbehrlich wäre. Das Bundesministerium der Justiz hat diese Frage gegenüber den interessierten Kreisen zur Diskussion gestellt (das Rundschreiben v. 9.12.1997 ist wiedergegeben in GmbHR 1998, 34). Die Stellungnahmen haben sich in der Mehrzahl gegen eine Aufhebung der Teilungsregel ausgesprochen, weil sie infolge der dann entstehenden gebrochenen Zahlen neben Rundungsschwierigkeiten unübersichtliche Beteiligungsverhältnisse befürchten. Von einer Freigabe der Anteilsstückelung ist deshalb abgesehen worden; es sollen zunächst im Zusammenhang mit der Euro-Umstellung die Erfahrungen mit Akzeptanz und Handhabung krummer Nennbeträge abgewartet werden.
Dr. Thomas Schürmann ist als Regierungsdirektor sowie Referent
für Gesellschaftsrecht und Unternehmensverfassung im Bundesministerium
der Justiz in Bonn tätig.
St. Meyer
Abberufung und Kündigung des Liquidators einer GmbH. Gleichzeitig Besprechung des Urt. des KG Berlin v. 26.11.1997 – 23 U 5873/95 1018
Das KG Berlin hatte sich in einem jetzt bekannt gewordenen Urt. v. 26.11.1997 (GmbHR 1998, 1039 – in diesem Heft) mit der Abberufung des Liquidators einer GmbH und der Kündigung seines Anstellungsverhältnisses zu befassen. Diese Entscheidung nimmt der Autor zum Anlaß, die Stellung des Liquidators von der eines Geschäftsführers abgrenzen. Er kommt dabei zu dem Ergebnis, daß der Liquidator, der im Gesellschaftsvertrag oder durch Gesellschafterbeschluß bestellt wurde, jederzeit abberufen werden kann. Im Gegensatz zum Geschäftsführer ist auch die Kündigung des Dienstvertrags jederzeit gem. § 627 Abs. 1 BGB möglich. In der Abberufung vom Liquidatorenamt ist daher zugleich die konkludente Kündigung des Dienstvertrags zu sehen.
Stefan Meyer, LL.M. ist Rechtsanwalt und in der Kanzlei Wessing &
Berenberg-Gossler in München tätig.
Th. Gebhardt
Aktuelle Entwicklungen bei der mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung. Anmerkungen zur geänderten BFH-Rechtsprechung und zum BMF-Schreiben vom 28.4.1998 (GmbHR 1998, 803) 1022
Seit nunmehr gut zwei Jahren feiert der Begriff der mitunternehmerischen Betriebsaufspaltung "fröhliche Urständ". Glaubte man dieses Rechtskonstruktum bis einschließlich 1995 noch der steuerrechtlichen Geschichtsschreibung zuordnen zu können, ist es seit Anfang 1996 zu neuem Leben erweckt worden, nachdem der BFH in zwei kurz aufeinander veröffentlichen Urteilen von seiner ursprünglichen Abkehr Mitte der achtziger Jahre wiederum abgekehrt ist. Mit dieser Rechtsprechungsänderung gehen verschiedene Probleme einher, die in diesem Beitrag besprochen werden.
Dipl.-Kfm. Thomas Gebhardt ist Steuerberater in Köln.
GmbH-Dokumentation
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W. Sauter/W.-D. Hoffmann, Die verdeckte Gewinnausschüttung als Allheilmittel gegen unerwünschte Steuergestaltungen. Anmerkungen und Beratungshinweise zum Urt. des FG Niedersachsen v. 13.1.1998 – VI 117/93 1027
Centrale-Gutachtendienst
Durchsetzung des geschäftlichen Betätigungswillens bei Betriebsaufspaltung 1029
Beendigung einer Betriebsaufspaltung durch Beitritt atypisch stiller
Gesellschafter 1030
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Übersicht über die wichtigsten Entscheidungen 1031
Handelnden-Haftung: Keine Anwendung bei Kauf der Geschäftsanteile an einer ÑVorratsì-GmbH (OLG Brandenburg v. 19.8.1998 – 7 U 24/98) 1031
Verdeckte Sacheinlage: Kapitalerhöhung in engem zeitlichen Zusammenhang mit Darlehensrückzahlung (OLG Brandenburg v. 1.7.1998 – 7 U 17/98) 1033
Gesellschafterbeschluß: Widerruf einer Pensionszusage ohne Gesellschafterversammlung (OLG Stuttgart v. 8.7.1998 – 20 U 112/97) 1034
Gesellschafterbeschluß: Unwirksamkeit wegen Verstoßes gegen das Teilnahmerecht und wegen Beschlußunfähigkeit (OLG Brandenburg v. 29.7.1998 – 7 U 29/98) 1037
Liquidator: Bemessung der
Vergütung nach Abberufung und Kündigung vor Abschluß der
Liquidation (KG Berlin v. 26.11.1997 – 23 U 5873/95) 1039
Volltext
Liquidator: Keine Strafbarkeit
wegen falscher Angaben bei Kapitalerhöhung (OLG Thüringen v.
29.7.1997 – 1 Ss 318/96) 1041
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Übersicht über die wichtigsten Entscheidungen 1044
Verdeckte Gewinnausschüttung: Ausschluß bei zivilrechtlichen Ansprüchen der GmbH gegen ihren Gesellschafter-Geschäftsführer (BFH v. 24.3.1998 – I R 88/97) 1044
Verdeckte Gewinnausschüttung: Ausschluß bei Schadensersatzverpflichtung eines Gesellschafters gegenüber der GmbH (BFH v. 14.7.1998 – VIII B 38/98) 1045
Verdeckte Gewinnausschüttung: Widersprechende Pensionszusagen zwischen einer GmbH und ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer (BFH v. 24.3.1998 – I R 96/97) 1048
Verdeckte Gewinnausschüttung: Zeitpunkt der Erteilung einer Pensionszusage an Gesellschafter-Geschäftsführer (BFH v. 4.5.1998 – I B 131/97) 1049
Organschaft: Wirtschaftliche Eingliederung auch bei Einschaltung einer sog. Zwischenholding (BFH v. 22.4.1998 – I R 132/97) 1050
Verwaltungsanweisung
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Zeitschriftenspiegel
Hinweise auf Beiträge zum Gesellschafts- und Steuerrecht der GmbH
bzw. GmbH & Co. KG in anderen Fachzeitschriften 1052
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J.
Heß, Erstattungsansprüche von Haftungsschuldnern
wegen zu Unrecht entrichteter Säumniszuschläge R 289
GmbH-Aktuell
von Steuerberater Alfred Gesierich, Gilching
Verlagerung von GmbH-Verlusten auf die Gesellschafter bei einer Betriebsaufspaltung R 293
Beim Übergang auf das InvZulG
1999 droht ein Förderloch R 293
Steuerpraxis
von Reg.Dir. a. D. Willi Winter, Bonn
Werbungskostenabzug bei Pkw-Unfallschaden R 293
Werbungskostenabzug bei Mietvertrag
mit Nießbrauchbestellung R 295
Arbeitsrecht
von Rechtsanwalt Ulrich Weber, Köln
Interessenausgleich mit Namensliste der zu kündigenden Arbeitnehmern R 295
Kostenerstattung von nichtig gewählten
Betriebsratsmitgliedern R 296
Sozialrecht
von Gustav Figge, Bremen
Mißglückter Arbeitsversuch und Vermeidung von Mißbrauch R 299
Versicherungsrechtliche Beurteilung der von Osteuropäern ausgeübten Aushilfsbeschäftigungen R 301
Krankenversicherung: Keine Kostenübernahme für nichtzugelassene Arzneimittel R 301
Beitragsrechliche Behandlung von Warengutscheinen und Sachgeschenken anstelle von Arbeitsentgelt R 301
Gerüstbauer können von der Rentenversicherungspflicht befreit werden R 302
Zuzug zum Partner einer ehelichen
Lebensgemeinschaft kann wichtiger Grund sein – Rechtsprechungsänderung
R 302
Buchbesprechung
Malik, Wirksame Unternehmensaufsicht
(M. R. Theisen) R 304
In letzter Minute
Publizitätspflicht: Vertragsverletzung der Bundesrepublik Deutschland wegen unzureichender Umsetzung der EU-Vorschriften zur Offenlegung von Jahresabschlüssen (Sanktionen im Fall der Nichtoffenlegung) (EuGH, Urt. v. 29.9.1998 – Rs. C-191/95)