Heft 10 / 2011

In der aktuellen Ausgabe der GmbHR (Heft 10, Erscheinungstermin: 15. Mai 2011) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aufsätze

  • Bayer, Walter / Illhardt, Daniel, Darlegungs- und Beweislast im Recht der GmbH anhand praktischer Fallkonstellationen, GMBHR 2011, 505-514
    Im Zivilprozess gelten grundsätzlich Verhandlungsmaxime und Beibringungsgrundsatz, so dass die Parteien die Tatsachen vorzutragen haben, die das Gericht seiner Entscheidung des Rechtsstreits zugrunde legt. Allerdings gilt es zu unterscheiden: Die Behauptungslast betrifft die Frage, welche konkreten Tatsachenbehauptungen eine Partei aufstellen muss, um die abstrakten Tatbestandsvoraussetzungen einer begehrten Rechtsfolge zu erfüllen. Die (subjektive) Beweislast ist hingegen die einer Partei zur Vermeidung des Prozessverlusts obliegende Last, durch eigenes Tätigwerden Beweis über solche (behaupteten) Tatsachen zu führen, die von der Gegenpartei als ihr ungünstig bestritten werden. Dabei folgt in der Regel die Verteilung der Behauptungslast der eigentlichen Beweislastregelung. Hiervon zu trennen ist die mögliche Verpflichtung der Parteien – je nach Prozesssituation und Darlegungen der Gegenseite – ihre Behauptungen näher zu konkretisieren bzw. zu substantiieren (sog. Substantiierungslast bzw. sekundäre Behauptungslast); diese Verpflichtung kann im Verlauf des Prozesses sogar zwischen den Parteien hin- und herwechseln. Als allgemeiner Grundsatz gilt, dass jeder die Beweislast (und damit auch die Behauptungslast) für das Vorliegen der ihm günstigen Tatsachen trägt. Anders formuliert obliegt somit dem Anspruchsteller die Darlegungs- und Beweislast für die rechtsbegründenden Tatbestandsmerkmale, dem Anspruchsgegner für die rechtshindernden, rechtsvernichtenden und rechtshemmenden Merkmale. In bestimmten Konstellationen kann es jedoch sachgerecht sein, hiervon abzuweichen und Beweiserleichterungen oder sogar eine Umkehr der Beweislast vorzusehen.Auch im GmbH-Prozess betreffen wesentliche Streitfragen den Sachverhalt, so dass der Darlegungs- und Beweislast daher auch hier häufig eine entscheidende Rolle zukommt. Dieser Beitrag analysiert für die wichtigsten Fallkonstellationen das einschlägige Material aus Rechtsprechung und Literatur. Der vorliegende Teil 1 befasst sich mit “Gründung und Kapitalaufbringung”. Die Teile 2 “Geschäftsanteil und Kapitalerhaltung”, 3 “Geschäftsführer, Aufsichtsrat, Gesellschafterversammlung” und 4 “Insolvenz, Existenzvernichtung und Liquidation” folgen in weiteren Heften.
     
  • Frenzel, Ralf, Erstarkung der Gesamt- zur Alleinvertretungsbefugnis bei Ausscheiden der übrigen Geschäftsführer?, GMBHR 2011, 515-519
    Gesellschaften haben häufig mehrere Geschäftsführer, die nur zur gemeinsamen Vertretung der Gesellschaft berechtigt sind. Die gemeinsame Vertretungsberechtigung dient dem Schutz der Gesellschaft vor voreiligen und riskanten Maßnahmen sowie vor Unredlichkeit einzelner Geschäftsführer durch gegenseitige Kontrolle. Das OLG Schleswig (GmbHR 2011, 253) hatte Ende des letzten Jahres darüber zu entscheiden, ob im Fall der Abberufung von zwei von drei Geschäftsführern die Gesamtvertretungsbefugnis des verbleibenden Geschäftsführers zur Alleinvertretungsbefugnis erstarkt. Es hatte dies bejaht, da der Wegfall der anderen Geschäftsführer auf einer Entscheidung der Gesellschafter beruhte und die allgemeine Vertretungsregelung im Gesellschaftsvertrag erlaubte, nur einen Geschäftsführer zu bestellen. Dieser Beitrag gibt einen Überblick über den Meinungsstand, wann eine Gesamt- zur Alleinvertretungsbefugnis erstarkt, setzt sich mit dem Beschluss des OLG Schleswig kritisch auseinander und hält schließlich unter Berücksichtigung der aktuellen Rechtsprechung Beratungshinweise für die Praxis bereit.
  • Fuhrmann, Claas / Strahl, Martin, Nachträgliche Anschaffungskosten bei GmbH-Beteiligungen im Privatvermögen: Darlehensausfall und Bürgschaftsaufwendungen, GMBHR 2011, 520-524
    Mit dem BMF-Schreiben v. 21.10.2010 (GmbHR 2010, 1228 m. Komm. Levedag) hat die Finanzverwaltung Stellung zu der Frage genommen, inwieweit sich die Aufhebung des früheren Eigenkapitalersatzrechts durch das Gesetz zur Modernisierung des GmbH-Rechts und zur Bekämpfung von Missbräuchen (MoMiG) auf steuerliche Konsequenzen des Ausfalls eines Finanzierungsbeitrags eines GmbH-Gesellschafters auswirkt. Dabei folgt die Finanzverwaltung cum grano salis der bisherigen Betrachtungsweise. Kritisch in diesem Zusammenhang ist zu würdigen, dass nach wie vor als abgrenzendes Element am Krisenbegriff festgehalten wird. Auch werden nicht sämtliche Fragen beantwortet, die sich im Zusammenhang mit dem Ausfall von Gesellschafter-Finanzierungsbeiträgen stellen können. Dieser Beitrag umschließt nach einem einleitenden systematisierenden Überblick über die Fallgruppen nachträglicher Anschaffungskosten eine Darstellung der Inhalte des BMF-Schreibens v. 21.10.2010 und fokussiert im Anschluss Gestaltungshinweise für die Praxis.

GmbH-International

  • Amort, Janis / Aldasoro Biencinto, Ángel, Die Gesellschafterschutzrechte in der spanischen Gesellschaft mit beschränkter Haftung (“Sociedad de Responsabilidad Limitada”), GMBHR 2011, 524-528
    Im Zuge der Vereinheitlichung des spanischen Kapitalgesellschaftsrechts durch das am 1.9.2010 in Kraft getretene Kapitalgesellschaftsgesetz hat der spanische Gesetzgeber zum ersten Mal die Regelungen und Vorschriften, die die spanischen Kapitalgesellschaften betreffen, in einem einheitlichen Gesetzestext zusammengefasst. DieseBündelung betrifft auch die Schutzrechte der Gesellschafter einer spanischen GmbH, also der Rechte, die jeder Gesellschafter allein und unabhängig von seiner Beteiligungsquote – bzw. in Ausnahmefällen nur bei Inhaberschaft einer bestimmten Anzahl von Gesellschaftsanteilen im Verhältnis zum Stammkapital – zur Wahrung seiner Interessen bzw. seiner Stellung als Gesellschafter geltend machen kann. Der vorliegende Beitrag möchte diese Schutzrechte in praktisch nachvollziehbarer Form und in Rechtsgruppen geordnet darstellen und erläutern.

Rechtsprechung

  • BVerfG v. 1.2.2011 - 2 BvR 1236/10, Publizitätspflicht: Keine verfassungsrechtlichen Bedenken gegen Ordnungsgeld wegen verspäteter Offenlegung des Jahresabschlusses, GMBHR 2011, 528-529
  • BGH v. 25.1.2011 - II ZR 122/09, Gesellschafter: Keine Zustimmungspflicht nicht sanierungswilliger Gesellschafter aus gesellschaftlicher Treuepflicht hinsichtlich ihres Ausscheidens, GMBHR 2011, 529-534
  • BGH v. 15.3.2011 - II ZR 301/09, Geschäftsführer: Keine Vermittlung der Kenntnis von anspruchsbegründenden Umständen an die GmbH bei eigener Schuldnereigenschaft, GMBHR 2011, 534-535
  • OLG Karlsruhe v. 23.3.2011 - 7 U 81/10, Geschäftsführer: Recht zur fristlosen Kündigung des Anstellungsvertrags bei Beschränkung der Kompetenzen und Schadensersatz gegenüber der GmbH, GMBHR 2011, 535-539
  • BGH v. 1.3.2011 - II ZR 83/09, GmbH & Co. KG: Geltendmachung der Nichtigkeit von Beschlüssen der Gesellschafterversammlung – Übernahme des kapitalgesellschaftsrechtlichen Systems, GMBHR 2011, 539-542
  • OLG Stuttgart v. 7.4.2011 - 8 W 120/11, Gesellschafterliste: Wortlaut der Notarbescheinigung bei Einreichung zum Handelsregister, GMBHR 2011, 542-543
  • BFH v. 12.1.2011 - I R 3/10, Organschaft: Mindestlaufzeit des Gewinnabführungsvertrags bei körperschaftsteuerlicher Organschaft, GMBHR 2011, 544-547
  • BFH v. 9.2.2011 - I R 54, 55/10, Organschaft: Gewerbesteuerliche Organschaft zwischen einem in Großbritannien ansässigen Organträger und einer inländischen Organgesellschaft über inländische Zwischenholding, GMBHR 2011, 547-553
  • BFH v. 26.1.2011 - IX R 7/09, Geschäftsanteil: Zum wirtschaftlichen Eigentum in logischer Sekunde bei Durchgangserwerb, GMBHR 2011, 553-556
  • BFH v. 19.10.2010 - I B 3/10, Geschäftsanteil: Zeitpunkt der “Veräußerung” erst mit Erfüllung – kein Vertrauensschutz aufgrund eingeräumter Optionsrechte, GMBHR 2011, 556-557
  • BFH v. 7.12.2010 - IX R 16/10, Geschäftsanteil: Verlust eines “krisenbestimmten Darlehens” und Inanspruchnahme aus Bürgschaft, GMBHR 2011, 557-560

GmbHR im Blickpunkt

  • Brete, Raik, BVerfG hält Publizitätspflicht weiterhin für verfassungsrechtlich unbedenklich, GMBHR 2011, R145-R146

Unternehmensrecht

  • Ulrich, Stephan, BVerfG und LG Bonn helfen nicht gegen Offenlegung von Jahresabschlüssen, GMBHR 2011, R149
  • Ulrich, Stephan, Keine Eintragung bei nicht ordnungsgemäßer Bekanntmachung einer Kapitalherabsetzung, GMBHR 2011, R149
  • Ulrich, Stephan, China führt Staatssicherheitsprüfung bei M&A-Transaktionen ein, GMBHR 2011, R149
  • Ulrich, Stephan, Indien schafft Unbedenklichkeitsbescheinigung des bisherigen JV-Partners ab, GMBHR 2011, R149-R150

Steuer- & Bilanzrecht

  • Redaktion GmbH-Rundschau, , Anrechnung ausländischer Quellensteuerbeträge – Vorlage an den EuGH, GMBHR 2011, R150
  • Redaktion GmbH-Rundschau, , Fälligkeit einer Tantieme des beherrschenden Gesellschafter-Geschäftsführers, GMBHR 2011, R150-R152
  • Redaktion GmbH-Rundschau, , Zulässigkeit eines ergänzenden Haftungsbescheids nach Lohnsteueraußenprüfung, GMBHR 2011, R152

Arbeits- & Sozialrecht

  • Kothe-Heggemann, Claudia, Kündigung wegen mehrjähriger Freiheitsstrafe, GMBHR 2011, R152-R154
  • Kothe-Heggemann, Claudia, Widerruf der Bestellung zum Beauftragten für den Datenschutz, GMBHR 2011, R154

Europa-Praxis

  • Möller, Doris, EU-Patent in greifbare Nähe gerückt, GMBHR 2011, R154
  • Pereira, Malte, Überarbeitung der Energiesteuerrichtlinie, GMBHR 2011, R154-R156

Wirtschafts-Praxis

  • Gajo, Marianne, Unternehmensgründungen der “Generation 50 plus”, GMBHR 2011, R156-R158
  • Gajo, Marianne, Umfrage zu Unterstützungsmaßnahmen für den Mittelstand, GMBHR 2011, R158

Zeitschriftenspiegel

  • GmbH-Rundschau, , Zeitschriftenspiegel, GMBHR 2011, R158-R159
  • GmbH-Rundschau, , Zeitschriftenspiegel, GMBHR 2011, R159

Buchbesprechung

  • Heckschen, Heribert, Festschrift für Hans-Jürgen Hellwig zum 70. Geburtstag., GMBHR 2011, R159

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 10.05.2011 11:22