Heft 16 / 2012

In der aktuellen Ausgabe der GmbHR (Heft 16, Erscheinungstermin: 15. August 2012) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aufsätze

  • Gräwe, Daniel / Stütze, Sebastian, Rechte und Pflichten des GmbH-Beirats bei offenen Satzungsgestaltungen, GmbHR 2012, 877-882
    Neben der Gesellschafterversammlung und der Geschäftsführung ist in vielen Gesellschaften mit beschränkter Haftung ein weiteres Gremium etabliert, dem die Beratung und Unterstützung der Geschäftsführung, zum Teil aber auch deren Überwachung und Kontrolle obliegt. Aufgrund des weitgehenden Fehlens gesetzlicher Bestimmungen und der weitreichenden Gestaltungsfreiheit im GmbH-Recht variiert die Ausgestaltung der Rechte und Pflichten dieses verbreitet als “Beirat” bezeichneten Gremiums ganz erheblich. Weitgehende Klarheit besteht inzwischen darüber, welche Aufgaben einem solchen Gremium statutarisch oder schuldrechtlich übertragen werden können. In der Praxis finden sich jedoch häufig Gremien, deren Rechte und Pflichten im Gesellschaftsvertrag entweder nicht eindeutig oder sogar überhaupt nicht bestimmt wurden. Der Beitrag untersucht die Erscheinungsformen des GmbH-Beirats und die Rechte und Pflichten seiner Mitglieder bei derart offenen Satzungsgestaltungen.
  • Kuszlik, Nina, Die Haftung bei der “wirtschaftlichen Neugründung” einer GmbH, – Zugleich Besprechung der Entscheidung des BGH v. 6.3.2012 – II ZR 56/10 –, GmbHR 2012, 882-889
    Jüngst haben divergierende Entscheidungen von KG Berlin und OLG München die Diskussion um das Haftungskonzept der “wirtschaftlichen Neugründung” neu entfacht. Der BGH hat sich nunmehr für den Fall, dass die gebotene Offenlegung der Mantelverwendung gegenüber dem Registergericht unterblieb, gegen eine zeitlich unbegrenzte Haftung der Gesellschafter ausgesprochen. Dieser Entscheidung kann im Ergebnis zugestimmt werden. Jedoch ist das die Gesellschafter und Geschäftsführer treffende Haftungskonzept in Teilen noch unklar. Der Beitrag analysiert das Urteil und dessen Auswirkungen auf die möglichen Haftungstatbestände: Für eine Handelndenhaftung bleibt kein Raum. Risiken können sich indessen aus der vom BGH statuierten Unterbilanzhaftung auch für den Erwerber eines Geschäftsanteils ergeben. In dogmatischer Hinsicht wird die Legitimation der Rechtsprechung zur “wirtschaftlichen Neugründung” abermals in Zweifel gezogen.
  • Heinz, Carsten / Wilke, Timo, Abspaltung unter Verzicht auf die Ausgabe von Gesellschaftsrechten, – Gesamtrechtsnachfolge in Form eines Asset Deals –, GmbHR 2012, 889-898
    Seit der Neufassung des Umwandlungsgesetzes im Jahre 2007 besteht die Möglichkeit, Verschmelzungen und Abspaltungen unter Verzicht auf die Ausgabe von Anteilen durchzuführen. Dieser Beitrag befasst sich mit der Frage, ob diese Rechtslage in Fällen genutzt werden kann, bei denen zivilrechtlich zwar eine Gesamtrechtsnachfolge gewünscht ist, ein share deal aber aus “politischen” Gründen nicht möglich oder gewollt ist. Dazu werden die umwandlungsrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten und die handelsbilanziellen und steuerlichen Folgen eines solchen Vorgehens untersucht.

Rechtsprechung

  • BGH v. 14.5.2012 - II ZR 130/10, Haftung des Geschäftsführers: Haftung wegen Insolvenzverschleppung für Mängelbeseitigungskosten, GmbHR 2012, 899-903
  • OLG Hamm v. 23.2.2012 - I-27 W 175/11, Vertretung der GmbH: Kein Erlöschen einer Handelsregister-Vollmacht nach Ausscheiden des erteilenden Geschäftsführers, GmbHR 2012, 903-905
  • OLG München v. 14.6.2012 - 31 Wx 192/12, Gesellschafterbeschluss: Eintragung einer rechtswirksamen Stammkapitalerhöhung im Handelsregister, GmbHR 2012, 905-907
  • KG Berlin v. 16.4.2012 - 25 W 23/12, Anmeldung: Ablehnung der Eintragung einer Änderung der Vertretungsbefugnis des Geschäftsführers sowie einer Satzungsänderung, GmbHR 2012, 907-908
  • OLG Schleswig v. 9.5.2012 - 2 W 37/12, Anmeldung: Weiterreichung der Stammeinlage einer neugegründeten GmbH an die vom Gesellschafter beherrschte KG und die Offenlegung dieser Zahlung, GmbHR 2012, 908-914
  • BFH v. 29.2.2012 - I R 16/11, Umwandlung: Übergang des der Nachversteuerung unterliegenden Hinzurechnungsvolumens bei Verschmelzung zweier Kapitalgesellschaften, GmbHR 2012, 914-917
  • FG Niedersachsen v. 10.5.2012 - 6 K 140/10, Organschaft: Beendigung eines Gewinnabführungsvertrags wegen Verkaufs einer Organgesellschaft, GmbHR 2012, 917-922
  • BFH v. 18.4.2012 - II R 51/11, Grunderwerbsteuer: Anwendung des § 16 Abs. 2 GrEStG bei Erwerbsvorgängen i.S.d. § 1 Abs. 2a GrEStG, GmbHR 2012, 922-928

Verwaltungsanweisungen

  • Gewerbesteuer: Wegfall des Verlustvortrags bei Teilbetriebsveräußerung – Anwendung des BFH-Urt. v. 7.8.2008 – IV R 86/05, GmbHR 2012, 928

GmbHR im Blickpunkt

  • Vossius, Oliver, Regierungsentwurf zur Part mbB, GmbHR 2012, R213-R214

Unternehmensrecht

  • Ulrich, Stephan, EuGH erlaubt grenzüberschreitende, identitätswahrende und rechtsformwechselnde Umwandlung, GmbHR 2012, R217
  • Ulrich, Stephan, Vorzeitige Wiederbestellung von Vorständen, GmbHR 2012, R217
  • Ulrich, Stephan, Freistellungsvereinbarungen für Mitarbeiter mit besonderen Aufgaben, GmbHR 2012, R218

Steuer- & Bilanzrecht

  • Redaktion GmbH-Rundschau, , BFH bestätigt das Ausgliederungsmodell, GmbHR 2012, R218-R219
  • Redaktion GmbH-Rundschau, , Bilanzierung von Steuernachforderungen bei doppeltem Ausweis von Umsatzsteuer und Erstattungsansprüchen, GmbHR 2012, R219

Arbeits- & Sozialrecht

  • Kothe-Heggemann, Claudia, Zur Anwendbarkeit deutschen Arbeitsrechts, GmbHR 2012, R219-R220
  • Kothe-Heggemann, Claudia, Betriebsrentenanpassung – Prüfungszeitraum, GmbHR 2012, R220

Europa-Praxis

  • Schneider, Jochen, EuGH erlaubt Weiterverkauf gebrauchter Software, GmbHR 2012, R220-R221
  • Clausnitzer, Jochen, EU-Parlament lehnt ACTA ab, GmbHR 2012, R221
  • Rossmann, Nadine, Beihilferechtliche Verfahrensverordnung: Neue Konsultation der EU-Kommission, GmbHR 2012, R221

Wirtschafts-Praxis

  • Gajo, Marianne, Trends bei der Personalbeschaffung im Mittelstand, GmbHR 2012, R221-R222
  • Gajo, Marianne, Die beliebtesten Marken der Deutschen, GmbHR 2012, R222-R223

Zeitschriftenspiegel

  • Gesellschaftsrecht, GmbHR 2012, R223
  • Steuerrecht, GmbHR 2012, R223

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 08.08.2012 10:47