Heft 19 / 2015

In der aktuellen Ausgabe der GmbHR (Heft 19, Erscheinungstermin: 1. Oktober 2015) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aufsätze

Lange, Oliver, Selbstschutzmaßnahmen des Geschäftsführers einer kriselnden GmbH, GmbHR 2015, 1009-1017

Wenige rechtliche Risiken sind für den Geschäftsführer einer GmbH größer als das Risiko einer Insolvenz der von ihm geführten Gesellschaft. Gesetzgebung und Rechtsprechung stellen den Gesellschaftsgläubigern und dem Insolvenzverwalter vielfache Möglichkeiten zur haftungsrechtlichen Verfolgung des Geschäftsführers zur Verfügung. Hierbei geht es selten um den Vorwurf, die Insolvenz verursacht zu haben, sondern meistens um angebliches Fehlverhalten während der Insolvenzreife. Diesem Vorwurf kann der Geschäftsführer vorbeugen, wenn er nur von vornherein weiß, was er vorsorglich tun muss. In der Praxis fehlt entsprechendes Wissen oft. Dieser Beitrag schildert – beginnend mit einigen grundlegenden Erläuterungen zur Insolvenzantragspflicht und den Folgen ihrer Verletzung – im Rahmen einer dreiteiligen Aufsatzreihe, worauf es vor allem ankommt.

Schiffers, Joachim, BilRUG: Änderungen im Jahresabschluss der GmbH, GmbHR 2015, 1018-1030

Das Bilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz ist im Juli 2015 in Kraft getreten ist. Die Tragweite des Gesetzesvorhabens ist keinesfalls vergleichbar mit den durch das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz eingeführten Änderungen bei der handelsrechtlichen Rechnungslegung. Dennoch erfolgte eine Vielzahl an Änderungen, welche im konkreten Fall erhebliche Auswirkungen haben können. Im Folgenden werden die Änderungen für den Jahresabschluss aus Sicht der mittelständischen GmbH dargestellt und der sich ergebende Handlungsbedarf aufgezeigt. Beratungshinweise sollen eine Hilfe bieten, um die im Einzelfall relevanten Auswirkungen zu identifizieren.

Suchanek, Markus, Körperschaftsteuerliche Organschaft und atypisch stille Gesellschaft, GmbHR 2015, 1031-1034

Die Praxis der Finanzverwaltung über die Anerkennung der Organgesellschaftsfähigkeit oder Organträgertauglichkeit einer Kapitalgesellschaft, an der ein atypisch stilles Beteiligungsverhältnis besteht, war lange Zeit uneinheitlich. Mit dem Schreiben vom 20.8.2015 – IV C 2 - S 2770/12/10001 – DOK 2015/0717655, GmbHR 2015, 1064 (in dieser Ausgabe) bezieht das BMF nunmehr einheitlich Stellung und lehnt die Anerkennung von Kapitalgesellschaften als Organgesellschaft oder Organträger ab, wenn an ihr eine atypisch stille Beteiligung besteht. Dies gibt Anlass, sich kritisch mit den dort getroffenen Aussagen zu beschäftigen.

Kohlhaas, Karl-Fr., Die Änderung von Korrespondenzbescheiden, GmbHR 2015, 1035-1040

Das erste Urteil des BFH zu § 32a KStG hat die bisher vom BFH in den Aussetzungsverfahren vertretene Rechtsauffassung bestätigt (BFH v. 16.12.2014 – VIII R 30/12, GmbHR 2015, 716). Obwohl Einkommensteuer- und Körperschaftsteuerbescheid nicht in einem Verhältnis von Grundlagen- und Folgebescheid stehen, gilt bezüglich der Festsetzungsverjährung der Bescheide die Regelungstechnik des § 171 Abs. 10 AO. Hiernach hemmt die Änderbarkeit eines Körperschaftsteuerbescheids den Ablauf der Festsetzungsfrist des Einkommensteuerbescheids soweit und solange als der Körperschaftsteuerbescheid wegen einer verdeckten Gewinnausschüttung (vGA) noch änderbar ist. Der BFH geht weiter davon aus, dass Einkommensteuerbescheide bei Vorliegen einer vGA auf Gesellschaftsebene bei fehlerfreier Ermessensausübung auch zulasten des Gesellschafters geändert werden müssen, wenn sie bei Inkrafttreten des § 32a KStG bestandskräftig waren. Sind hingegen diese Bescheide bereits festsetzungsverjährt, stellt sich die Frage einer unechten Rückwirkung. Ob der BFH eine Änderung solcher Bescheide zugunsten des Gesellschafters für möglich hält, hat er in Anbetracht der Zurückverweisung des Streitfalls an das FG nicht beurteilt. Nach Auffassung des Autors ist wegen der Ermessensausgestaltung der Norm eine Änderung zugunsten des Gesellschafters zwingend vorzunehmen.

Rechtsprechung

  • OLG Frankfurt a. M. v. 12.5.2015 - 11 U 71/13 (Kart), Kapitalerhöhung: Wirksamkeit der Übernahme eines GmbH-Gesellschaftsanteils im Wege der Kapitalerhöhung bei verspäteter Anmeldung nach § 39 GWB, GmbHR 2015, 1040-1044
  • LG Kiel v. 30.4.2015 - 16 O 42/14, Geschäftsanteil: Keine Fortsetzung von Pfandrechten nach Kapitalherabsetzung auf Null mit anschließender Kapitalerhöhung, GmbHR 2015, 1044-1047
  • OLG Zweibrücken v. 29.7.2015 - 1 U 194/13, GmbH-Prozess: Vertretung der GmbH im Kündigungsrechtsstreit mit ihrem ehemaligen Geschäftsführer, GmbHR 2015, 1047-1050
  • BFH v. 28.5.2015 - IV R 27/12, Umwandlung: Gewerbesteueranrechnung nach § 35 EStG für Veräußerungsgewinne nach Umwandlung einer Organgesellschaft in eine Personengesellschaft, GmbHR 2015, 1050-1053
  • BFH v. 5.6.2015 - VIII B 20/15, Verdeckte Gewinnausschüttung: Änderung eines bestandskräftigen Einkommensteuerbescheids ohne Änderung des Körperschaftsteuerbescheids?, GmbHR 2015, 1053-1055
  • BFH v. 18.6.2015 - IV R 11/13, Betriebsaufspaltung: Betriebsaufspaltung mit einer vermögensverwaltenden GmbH, GmbHR 2015, 1055-1058
  • BFH v. 18.6.2015 - IV R 6/11, Organschaft: Wertaufholung von Teilwertabschreibungen auf Beteiligungen an Organgesellschaften, GmbHR 2015, 1058-1061
  • BFH v. 28.5.2015 - IV R 26/12, Betriebsaufgabe: Tarifbegünstigung des Betriebsaufgabegewinns trotz vorheriger Ausgliederung einer 100 %-Beteiligung an einer Kapitalgesellschaft zum Buchwert, GmbHR 2015, 1061-1064

Verwaltungsanweisungen

Organschaft: Körperschaftsteuerliche Organschaft unter Beteiligung einer Kapitalgesellschaft, an der eine atypisch stille Beteiligung besteht, GmbHR 2015, 1064

GmbHR im Blickpunkt

Wiese, Götz Tobias, Die Ära Gosch: Ein Rückblick auf die Rechtsprechung des I. BFH-Senats seit 2005, GmbHR 2015, R289-R290

Unternehmensrecht

Ulrich, Stephan, Zur Erinnerung: Haftungsfolgen für Gesellschafter bei unterbliebener Offenlegung einer wirtschaftlichen Neugründung begrenzt, GmbHR 2015, R294

Ulrich, Stephan, Registeranmeldung der Amtsbeendigung eines nicht eingetragenen Geschäftsführers, GmbHR 2015, R294-R295

Steuer- & Bilanzrecht

Levedag, Christian, Neues zur verdeckten Gewinnausschüttung, GmbHR 2015, R295

Levedag, Christian, Ermittlung des Ermäßigungshöchstbetrags nach § 35 EStG, GmbHR 2015, R296

Levedag, Christian, Sondervergütungen als kapitalertragsteuerpflichtiger Teil des Gewinns eines Betriebs gewerblicher Art, GmbHR 2015, R296-R297

Arbeits- & Sozialrecht

Kothe-Heggemann, Claudia, Nochmals: Frauenquote für Führungspositionen, GmbHR 2015, R297-R298

Kothe-Heggemann, Claudia, Arbeitnehmer oder freier Mitarbeiter – das Weisungsrecht ist entscheidend, GmbHR 2015, R298

Kothe-Heggemann, Claudia, Tariflohn – auch in einer Notlage ist die Bindung an einen Tarifvertrag gegeben, GmbHR 2015, R298-R299

Europa-Praxis

Geberth, Georg / Bartelt, Martin, EuGH: Schachtelstrafe bei fehlender Möglichkeit zur Gruppenbesteuerung aus Gründen der Ansässigkeit nicht europarechtskonform, GmbHR 2015, R299

Wirtschafts-Praxis

Gajo, Marianne, Wirtschaftliche Bedeutung des Profifußballs in Deutschland, GmbHR 2015, R300-R301

Zeitschriftenspiegel

Gesellschaftsrecht, GmbHR 2015, R301-R302

Steuerrecht, GmbHR 2015, R302

Buchbesprechungen

Walter, Wolfgang, Körperschaftsteuergesetz: KStG, GmbHR 2015, R302-R303

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 25.09.2015 14:24