Heft 2 / 2017

In der aktuellen Ausgabe der GmbHR (Heft 2, Erscheinungstermin: 15. Januar 2017) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aufsätze

  • Peetz, Carsten, Der faktische Geschäftsführer – faktisch oder eine Fiktion, GmbHR 2017, 57-67
    Die Gläubiger und gerade auch die Insolvenzverwalter einer GmbH sind bemüht, neben der Gesellschaft auch deren Vertretungsorgan, den Geschäftsführer, für Verbindlichkeiten der GmbH einstehen zu lassen. Ausgehend von der Strafrechtsprechung des BGH wurde der Personenkreis, der den Pflichten des GmbH-Geschäftsführers unterworfen ist, ausgedehnt. Nicht nur die formal wirksam wie unwirksam zu Geschäftsführern Bestellten haben die Pflichten des GmbH-Geschäftsführers zu erfüllen. Jeder faktische Geschäftsführer kann sich strafbar oder schadenersatzpflichtig machen, wenn er gegen die Pflichten eines GmbH-Geschäftsführers verstößt. Insoweit besteht in Rechtsprechung wie Literatur weitgehend Einigkeit. Streitig sind hingegen die Voraussetzungen, unter denen eine Person faktisch als Geschäftsführer behandelt werden kann. In diesem Beitrag soll ein Überblick gegeben werden, wann eine Person ein faktischer Geschäftsführer ist. Wesentlicher Teil der nachfolgenden Betrachtung ist die Frage, ob als ein notwendiges Kriterium ein Auftreten für die GmbH im Außenverhältnis erforderlich ist oder ob schon eine wesentliche Einflussnahme auf die Entscheidungsfindung des formalen Geschäftsführers ausreichend ist.

 

  • Fluck, Bernd, (Kein) vorläufiger Rechtsschutz bei Einziehung aller Geschäftsanteile des Mehrheitsgesellschafters, GmbHR 2017, 67-73
    Die Legitimationswirkung der Gesellschafterliste schafft gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 GmbHG eine unwiderlegliche Vermutung dafür, dass ausschließlich die in die Gesellschafterliste eingetragenen Personen Inhaber der ihnen zugewiesenen Geschäftsanteile sind und die damit verbundenen Gesellschafterrechte ausüben können. Eine Kompetenz zur Einreichung einer Gesellschafterliste beim Handelsregister liegt gemäß § 40 Abs. 1 S. 1 GmbHG beim Geschäftsführer der GmbH. Gesellschafter, die von einem Einziehungsbeschluss bedroht werden oder betroffen sind, sind daher in besonderer Weise auf Eilrechtsschutz angewiesen, insbesondere wenn der Geschäftsführer der Gesellschaft aus dem “Lager“ der die Einziehung betreibenden Gesellschafter stammt. Das Kammergericht hat im Jahr 2015 (GmbHR 2016, 416 ff.) mehrfach über entsprechende Verfügungsanträge entschieden und sie stets zurückgewiesen. Zwei dieser Entscheidungen werden vorliegend einer kritischen Würdigung unterzogen.

 

  • Pietzarka, Dominik, Vertreterhaftung bei fehlerhaftem Rechtsformzusatz – Auswirkungen der “Rechtsscheinhaftung analog § 179 BGB“, GmbHR 2017, 73-78
    Die in ständiger Rechtsprechung vom BGH angewendete “Rechtsscheinhaftung analog § 179 BGB“ hat höchstrichterlich zuletzt 2012 für Aufsehen gesorgt. In BGH v. 12.6.2012 – II ZR 256/11, GmbHR 2012, 953 weitete der BGH diese bislang als Sanktion für das Weglassen des erforderlichen Rechtsformzusatzes vorgesehene Haftung auf den Fall aus, dass der Vertreter einer UG (haftungsbeschränkt) diese fälschlicherweise als GmbH bezeichnet. Seitdem ist es aber keineswegs ruhig um die “Rechtsscheinhaftung analog § 179 BGB“ geworden. Zuletzt übertrug LAG Schleswig-Holstein v. 19.3.2015 – 5 Sa 348/14 diese auf den Fall, dass der handelnde ehemalige Gesellschafter einer bereits aufgelösten GbR treuwidrig den Anschein setzt, die allein in Anspruch genommene GbR sei nach wie vor existent. Diese Entscheidung soll Anlass sein, die BGH-Rechtsprechung und deren aktuelle Auswirkungen in den Blick zu nehmen.

Rechtsprechung

  • BGH v. 15.9.2016 - IX ZR 250/15, Insolvenz: Anfechtung der Entrichtung eines Kaufpreises für objektiv wertlosen GmbH-Geschäftsanteil, GmbHR 2017, 78-82
  • BGH v. 17.11.2016 - IX ZR 65/15, Insolvenz: Vorsatzanfechtung für Zahlungen nach Insolvenzreife sowie Darlegungs- und Beweislast, GmbHR 2017, 82-86
  • OLG Naumburg v. 1.9.2016 - 2 U 95/15, Gesellschafter: Ausübung von Gesellschafterrechten gegenüber der GmbH durch Erben nur bei Eintragung in Gesellschafterliste, GmbHR 2017, 86-93
  • BGH v. 27.9.2016 - XI ZR 81/15, Gesellschafter: Inanspruchnahme aus Bürgschaften für Verbindlichkeit der GmbH und Höhe des Innenausgleichs, GmbHR 2017, 93-95
  • BGH v. 18.10.2016 - II ZB 18/15, Liquidation: Auflösung einer GmbH mit Bestellung der bisherigen Geschäftsführer zu Liquidatoren und Notarkostenrechnung, GmbHR 2017, 95-99
  • BFH v. 28.9.2016 - II R 64/14, Erbschaftsteuer: Bewertung einer Gesellschafterforderung und Anforderungen an qualifizierten Rangrücktritt, GmbHR 2017, 100-102
  • BFH v. 1.9.2016 - VI R 16/15, Anteilsbewertung: Bewertung des geldwerten Vorteils aus dem Erwerb von Aktien im Rahmen eines Management-Beteiligungsprogramms, GmbHR 2017, 102-107

Verwaltungsanweisungen

  • Einbringung: Eigener Aufwand des Unternehmer-Ehegatten für die Errichtung von Betriebsgebäuden auf einem auch dem Nichtunternehmer-Ehegatten gehörenden Grundstück; BFH-Urteil vom 9.3.2016 – X R 46/14, GmbHR 2017, 107-110
  • Mitunternehmer: Absetzungen für Abnutzung eines in der Ergänzungsbilanz eines Mitunternehmers aktivierten Mehrwerts für ein bewegliches Wirtschaftsgut; Anwendung des BFH-Urteils vom 20.11.2014 – IV R 1/11, GmbHR 2017, 110-111
  • Pensionszusage: Maßgebendes Pensionsalter bei der Bewertung von Versorgungszusagen; Urteile des BFH vom 11.9.2013 und des BAG vom 15.5.2012 – 3 AZR 11/10 und vom 13.1.2015 – 3 AZR 897/12, GmbHR 2017, 111-112

GmbHR im Blickpunkt

  • Stück, Volker, Aktuelle rechtliche Aspekte kritischer Personalgespräche, GmbHR 2017, R17-R18

Unternehmensrecht

  • Ulrich, Stephan, Änderungen im Grundbuch: Besser sogleich den Geschäftsführer unterschreiben lassen?, GmbHR 2017, R21
  • Ulrich, Stephan, Regulierung und ihre Grenzen: Änderungsvorschläge zum Deutschen Corporate Governance Kodex 2017, GmbHR 2017, R21
  • Ulrich, Stephan, To whom it may concern: Musterentscheid zum dritten Börsengang der Telekom, GmbHR 2017, R21-R22

 

Steuer- & Bilanzrecht

  • Levedag, Christian, Fondsbeteiligungen an Schrottimmobilien: Steuerliche Behandlung eines Rückverkaufs, GmbHR 2017, R22-R23
  • Levedag, Christian, Rückwirkung der Rechnungsberichtigung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Ausstellung, GmbHR 2017, R23
  • Weber, Susanne, BMF: 1 %-Regelung für private Pkw-Nutzung gilt auch bei geleasten Fahrzeugen, GmbHR 2017, R23-R24
  • Weber, Susanne, BMF: Lohnsteuerliche Regelungen des Gesetzes zur Förderung von Elektromobilität, GmbHR 2017, R24

Arbeits- & Sozialrecht

  • Kothe-Heggemann, Claudia, Kopftuch in der Kita: Generelles Verbot ist verfassungswidrig, GmbHR 2017, R25
  • Kothe-Heggemann, Claudia, Streikziel der Lufthansa-Piloten rechtmäßig – Kein eindeutiger Verstoß gegen das AGG, GmbHR 2017, R25-R26

Europa-Praxis

  • Rossmann, Nadine, EU-Kommission konsultiert zu Best Practices im Beihilferecht, GmbHR 2017, R26
  • Geberth, Georg, EU-Kommission: Konsultation zu Offenlegungspflichten für Steuerberater, GmbHR 2017, R26-R27

Wirtschafts-Praxis

  • Gajo, Marianne, Studie zu Gesundheitsmärkten in vier europäischen Ländern, GmbHR 2017, R27-R29

Zeitschriftenspiegel

Buchbesprechungen

  • Hippeli, Michael, Die GmbH-Gesellschafterliste im Spannungsfeld von Geheimhaltungs- und Veröffentlichungsinteressen, GmbHR 2017, R29-R30

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 12.07.2017 12:17