Gesetzgebung

Dritte Verordnung zur Änderung der Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung

Am 2.11.2017 ist im Bundesgesetzblatt die Dritte Verordnung zur Änderung der Wertpapierhandelsanzeige- und Insiderverzeichnisverordnung veröffentlicht worden, die zum 3.1.2018 Änderungen in der WpAIV bringt.

Eine Überarbeitung war aufgrund der Änderungen der der WpAIV zugrundeliegenden Vorschriften des WpHG durch das Erste und Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz (1. und 2. FiMaNoG) erforderlich. Unter anderem war eine Anpassung der Verweise in der WpAIV aufgrund der Neunummerierung des WpHG durch das 2. FiMaNoG vorzunehmen. Ferner waren in der WpAIV bestimmte Verweise auf das WpHG durch Verweise auf Vorschriften der MAR zu ersetzen. Zudem wurde die Verordnung nun in „Verordnung zur Konkretisierung von Anzeige-, Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten nach dem Wertpapierhandelsgesetz (Wertpapierhandelsanzeigeverordnung - WpAV)“ geändert.

Sämtliche Änderungen finden Sie im BGBl. I 2017, S. 3727.


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 13.11.2017 10:27
Quelle: BGBl.

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