Heft 22 / 2023

In der aktuellen Ausgabe GmbHR Heft 22 (Erscheinungstermin: 15. November 2023) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

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Aufsätze

Link, Cornelius, Der Entwurf eines neuen Umwandlungssteuererlasses, GmbHR 2023, 1177-1185

Am 11.10.2023 hat das Bundesministerium der Finanzen (BMF) den mit den obersten Finanzbehörden der Länder abgestimmten Entwurf eines BMF-Schreibens (Entwurf) veröffentlicht, das den Umwandlungssteuererlass vom 11.11.2011 (UmwStE 2011) ersetzten soll. Ausweislich des Übersendungsschreibens an die Verbände, die zur Stellungnahme bis zum 6.12.2023 aufgerufen werden, enthält die Aktualisierung Klarstellungen und Präzisierungen gegenüber dem UmwStE 2011 und berücksichtigt die seit dessen Veröffentlichung ergangenen Gesetzesänderungen und höchstrichterlichen Entscheidungen zum Umwandlungssteuergesetz. Die aus Sicht des Verfassers praxisrelevantesten Aussagen des Entwurfs werden im folgenden Beitrag vorgestellt und bewertet.

Leinekugel, Rolf, Die Abberufung des Gesellschafter-Geschäftsführers – Voraussetzungen und praktische Durchsetzung (Teil II), GmbHR 2023, 1186-1195

Dieser Folgebeitrag setzt die Ausführungen in GmbHR 2023, 1123 über die materiell-rechtlichen Anforderungen an eine ordentliche Abberufung und die Abberufung von Gesellschafter-Geschäftsführern aus wichtigem Grund fort. Er behandelt praxisrelevante Fragen zur Durchsetzung bzw. Abwehr eines Abberufungsbeschlusses wie den Zeitpunkt des Wirksamwerdens einer Abberufung, wechselseitige Abberufungen und die Verwirkung des Abberufungsrechts. Ferner befasst er sich mit der Beschlussmängelklage und der Handelsregistereintragung nach einer Abberufung.

Beratungspraxis

Vos, Oliver / Schiffers, Joachim / Forst, Paul, Beratungspraxis Familienunternehmen – Jahresabschlusspublizität: ungeliebt, aber notwendig – Ansätze zur Vermeidung und Reduzierung der Publizitätsverpflichtungen, GmbHR 2023, 1195-1200

Die Rechtsformwahl von Familienunternehmen und die Strukturierung von Familienunternehmensgruppen erfolgt unter vielerlei Gesichtspunkten. Ein wesentlicher Aspekt ist die Jahresabschlusspublizität. Zielsetzung ist vielfach die Vermeidung dieser oder zumindest eine Verschleierung der Ertragskraft. Gerade die Strukturierung von Unternehmensgruppen kann insoweit positiv wie negativ wirken. So kann z.B. durch Etablierung einer Holdingstruktur eine Konzernrechnungslegungspflicht begründet werden, andererseits kann aber auch durch einen Konzernabschluss die Veröffentlichung von Einzelabschlüssen vermieden werden. Wichtige Aspekte aus der Beratungspraxis stellen wir im Folgenden dar.

Rechtsprechung

Gesellschaftsrecht

OLG Brandenburg v. 19.4.2023 - 7 U 106/19, Außergerichtliche Vergleichsvereinbarung als konstitutives Schuldanerkenntnis, GmbHR 2023, 1201-1203

OLG Düsseldorf v. 16.8.2023 - 12 U 59/22, Bei Start-Up-Unternehmen sind die Grundsätze, die der BGH für eine positive Fortbestehensprognose i.S.d. § 19 Abs. 2 Satz 1 InsO aufgestellt hat, nicht uneingeschränkt anwendbar, GmbHR 2023, 1203-1212

OLG Zweibrücken v. 18.8.2022 - 4 U 198/21, Zur Geschäftsführerhaftung im Zusammenhang mit Phishing-E-Mails, GmbHR 2023, 1212-1216

Steuerrecht

BFH v. 20.6.2023 - IX R 2/22, Berücksichtigung des Verlusts aus einer stehen gelassenen Gesellschafterbürgschaft nach § 20 Abs. 2 EStG, GmbHR 2023, 1216-1223

BFH v. 20.4.2023 - III R 53/20, Keine erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags einer Komplementär-GmbH bei fehlender Beteiligung am Gesellschaftsvermögen einer nicht gewerblich geprägten GmbH & Co. KG, GmbHR 2023, 1223-1226

BFH v. 23.2.2023 - IV R 37/18, Gewerbesteuerrechtliche Hinzurechnung von Aufwendungen für die Überlassung von Kabelweitersenderechten, GmbHR 2023, 1226-1232

GmbHR im Blickpunkt

Schluck-Amend, Alexandra / Nann, Manuel / Hübler, Jana Julia, Rückkehr zum 12-Monats-Prognosezeitraum für die Fortbestehensprognose bei Überschuldung oder: Das vorzeitige Ende des § 4 Abs. 2 SanInsKG, GmbHR 2023, R340-R341

Unternehmensrecht

Ulrich, Stephan, BGH: Widerruf der Zulassung wegen Vermögensverfall: Zweite Chance Wiederzulassung, GmbHR 2023, R341-R342

Ulrich, Stephan, KG: Ausschließliche Zuständigkeit der bei den Landgerichten eingerichteten Kammern für Handelssachen für Beschlussmängelklagen, GmbHR 2023, R342

Steuer- & Bilanzrecht

Levedag, Christian, BFH: Vorgaben für die Durchführung der finanzgerichtlichen mündlichen Verhandlung per Videokonferenz, GmbHR 2023, R342

Levedag, Christian, BFH: Zum Organisationsverschulden der Finanzverwaltung bei der Übermittlung elektronischer Dokumente im finanzgerichtlichen Verfahren, GmbHR 2023, R343

Levedag, Christian, BFH: Sachlicher Anwendungsbereich der Zinsschranke, GmbHR 2023, R343

Levedag, Christian, BFH: Zum Vorsteuerabzug einer geschäftsleitenden Holding, GmbHR 2023, R343-R344

Bleckmann, Nils, BMF: Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung, GmbHR 2023, R344

Geberth, Georg / Bartelt, Martin, BMF: Steuerliche Förderung der privaten Altersvorsorge, GmbHR 2023, R344

Arbeits- & Sozialrecht

Pröpper, Martin, BAG: Ausschluss aus dem Betriebsrat bei Weitergabe von Daten, GmbHR 2023, R345

Pröpper, Martin, BAG: Auskunftsanspruch des Betriebsrates und Datenschutz, GmbHR 2023, R345-R346

Pröpper, Martin, LAG Baden-Württemberg: Notdienst während Streik, GmbHR 2023, R346-R347

Wirtschafts-Praxis

Gajo, Marianne, Stille Reserve am Arbeitsmarkt im Jahr 2022, GmbHR 2023, R347

Gajo, Marianne, Durchschnittlich geleistete Arbeitsstunden und Teilzeitbeschäftigung in Deutschland, GmbHR 2023, R347-R348

Zeitschriftenspiegel

Gesellschaftsrecht, GmbHR 2023, R348

Steuerrecht, GmbHR 2023, R349

Tagungshinweise

Maidorn, Vanessa, 17. Sommer-Kongress der Centrale für GmbH, GmbHR 2023, R349-R351

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom