Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 14)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

BGH 11.12.2018, II ZR 455/17
Mangelnde Schutzgesetzqualität der Verletzung bestimmter Buchführungspflichten

§ 283b Abs. 1 Nr. 3 Buchst. a StGB ist kein Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB.
(amtl.)


BGH 22.11.2018, IX ZR 14/18
Streitgegenstand bei Geltendmachung von Ansprüchen aus materiellem Recht und aus Insolvenzanfechtung

Der prozessuale Streitgegenstand erfasst bei einem einheitlichen Lebenssachverhalt Ansprüche aus Insolvenzanfechtung neben materiell-rechtlichen Ansprüchen nur dann, wenn die Klage von dem Insolvenzverwalter erhoben wird.
(amtl.)


OLG Brandenburg 9.1.2019, 7 U 81/17
Vertretung (auch) der in Liquidation befindlichen GmbH durch den fakultativen Aufsichtsrat

1. Der Vertretung einer GmbH durch ihren fakultativen Aufsichtsrat in einem Rechtsstreit mit einem Geschäftsführer gilt auch für den Fall eines Rechtsstreits gegen einen ausgeschiedenen, ehemaligen Ge-schäftsführer.

2. Der Umstand, dass sich die klagende Gesellschaft in der Liquidation befindet und als Liquidator nicht der bis zur Liquidation bestellte Geschäftsführer, sondern eine dritte Person bestellt worden ist, steht der in § 51 Abs. 1 GmbHG angeordneten entsprechenden Anwendung von § 112 AktG nicht entgegen.
(nicht amtl.)


OLG Köln 22.11.2018, 12 U 103/17
Bestellung unter Verwendung falscher Personalien, Einwendungsausschluss bei Zahlungsvorgängen

1. Wird eine Person unter Verwendung falscher Personalien zum Geschäftsführer einer GmbH bestellt, so ist für Willenserklärungen, die diese Person im Rechtsverkehr namens der GmbH angibt, wegen der Frage der Vertretungsmacht nicht auf den Inhaber der verwendeten Personendaten, sondern unabhängig von den verwendeten Daten darauf abzustellen, ob die im Rechtsverkehr auftretende Person mit derjenigen identisch ist, die zum Geschäftsführer bestellt worden ist.

2. Der Einwendungsausschluss gem. § 676b BGB greift, wenn ein nicht autorisierter Zahlungsvorgang nicht innerhalb der Ausschlussfrist von 13 Monaten des § 676b Abs. 2 S. 1 BGB angezeigt wird. Diese Frist beginnt mit dem Tag der Belastung, sofern der Zahlungsdienstleister seinen Informationspflichten gem. Art. 248 §§ 7, 10, 14 EGBGB nachgekommen ist, sonst mit dem Tag der Unterrichtung (§ 676b Abs. 2 S. 2 BGB), wobei die Beweislast für die Voraussetzungen der Präklusion beim Zahlungsdienstleister liegt.
(alle amtl.)


BFH 12.9.2018, I R 77/16
Verdeckte Gewinnausschüttung, Angemessenheit von Beraterhonoraren

1. NV: Eine Vereinbarung, die angesichts der umfänglichen wie unbestimmten Beschreibung der zu erbringenden Beratungsleistungen weder das „Ob“ noch das „Wie“ bzw. „Wann“ der vertraglichen Leistungserbringung bestimmen lässt, hält einem steuerrechtlichen Fremdvergleich nicht stand.

2. NV: Die Höhe des nach Vertragsabschluss erfolgten Mittelabflusses hat keine Auswirkungen auf die Angemessenheitsprüfung.
(alle amtl.)


Verlag Dr. Otto Schmidt vom 02.04.2019 11:10
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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