Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 49)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

KG 10.9.2021, 22 W 51/21
Keine Löschung der Firma nach § 74 Abs. 1 GmbHG, wenn Gesellschaft noch Partei in einem laufenden Zivilprozess ist

Eine Löschung der Firma nach § 74 Abs. 1 GmbHG kommt nicht in Betracht, wenn weitere Abwicklungsmaßnahmen erforderlich sind. Dies ist etwa dann der Fall, wenn die Gesellschaft noch als Beklagte Partei in einem laufenden Zivilprozess ist.
(amtl.)


OLG Frankfurt 17.3.2021, 7 U 33/19
Reichweite der D&O-Versicherung zugunsten von Organmitgliedern

1. Eine rechtskräftige Feststellung der wissentlichen Pflichtverletzung kann nicht im Haftpflichtprozess erfolgen.

2. Der gezahlte Vergleichsbetrag – der zur Beilegung eines in den Vereinigten Staaten geführten Rechtsstreits dient, in welchem der Vorwurf der Verletzung von Geschäftsgeheimnissen und der Verschwörung erhoben worden war – kann nicht vom D&O-Versicherer ersetzt verlangt werden mit der Begründung, hierdurch seien weitere, erhebliche Verfahrenskosten erspart worden.
(LS 1 und 2 amtl.)

3. Zur Auslegung von Ausschlussklauseln in der D&O-Versicherung.
(nicht amtl.)


OLG Frankfurt 4.8.2021, 7 W 13/21
Vorläufige Abwehrkosten aus der D&O-Versicherung im Rahmen einer Leistungsverfügung

Dem Versicherer ist es versagt, sich auf einen Ausschluss wegen arglistiger Täuschung zu berufen, wenn er vorläufige Abwehrkosten bei wissentlicher oder vorsätzlicher Pflichtverletzung bis zum Vorliegen einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung zugesagt hat, aus der sich Tatsachen ergeben, welche die wissentliche oder vorsätzliche Pflichtverletzung belegen, und es an einer solchen Entscheidung fehlt.'
(amtl.)


BFH 16.3.2021, II R 3/19
Feststellung der Summen der gemeinen Werte der Wirtschaftsgüter des Verwaltungsvermögens; Begünstigung von Grundstücken im Betriebsvermögen bei Nutzungsüberlassung an Dritte

1. Beteiligter am Verfahren der gesonderten Feststellung der Summen der gemeinen Werte der Wirtschaftsgüter des Verwaltungsvermögens und des jungen Verwaltungsvermögens ist der Erwerber, der die Steuerbegünstigung für das Betriebsvermögen in Anspruch nehmen könnte. Dies kann auch ein Vermächtnisnehmer sein, wenn der Erbe aufgrund einer letztwilligen Verfügung verpflichtet ist, das dem Grunde nach steuerbegünstigte Vermögen vollständig auf ihn zu übertragen.

2. Eine steuerschädliche Nutzungsüberlassung eines Grundstücks an Dritte ist anzunehmen, wenn das Grundstück einer Personengesellschaft nicht von dem Erblasser oder Schenker, sondern von einer anderen Personengesellschaft überlassen wird. Dies gilt selbst dann, wenn der Erblasser Gesellschafter dieser Personengesellschaft ist.
(alle amtl.)

 



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 07.12.2021 10:06
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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