Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 50)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

BGH 28.7.2021, 1 StR 506/20
Bestechung im geschäftlichen Verkehr; Einverständnis des Anteilseigners einer juristischen Person

1. Inhaber des Betriebs i.S.d. § 299 StGB a.F. (des Unternehmens i.S.d. § 299 StGB n.F.) sind bei juristischen Personen die Anteilseigner.

2. Wer einem Angestellten oder Beauftragten einer juristischen Person einen Vorteil für seine Bevorzugung im geschäftlichen Verkehr gewährt, macht sich daher nicht wegen Bestechung im geschäftlichen Verkehr strafbar, wenn die Anteilseigner mit dieser Zuwendung – vergleichbar den zur Untreue (§ 266 StGB) entwickelten Grundsätzen – einverstanden sind.
(alle amtl.)


OLG München 21.7.2021, 7 U 2465/18
Vergütungsansprüche eines Vorstandsmitglieds nach unwirksamer fristloser Kündigung

1. Nach einer grundlosen fristlosen Kündigung eines Vorstandsmitglieds kommt die Gesellschaft ohne weiteres in Annahmeverzug, wenn sie durch die Abberufung des Betreffenden als Organmitglied und Bestellung eines neuen Organs zu erkennen gibt, dass sie den Betreffenden unter keinen Umständen weiter beschäftigen wird.

2. Wenn die Gesellschaft in Annahmeverzug geraten ist, ist das Vorstandsmitglied zur Auskunft über dasjenige verpflichtet, was es durch eine anderweitige Verwendung seiner Dienste erwirbt.

3. Die Gesellschaft kommt nicht in Annahmeverzug, wenn ihr ausnahmsweise wegen des Vorliegens eines wichtigen Grundes die Annahme der Dienste des gekündigten Vorstandsmitglieds nach Treu und Glauben nicht mehr zuzumuten ist.
(alle nicht amtl.)


LG Stuttgart 23.2.2021, 31 O 77/20 KfH
Zwangseinziehung von Aktien nach einer Satzungsänderung

1. Durch Änderung der Satzung kann nachträglich die Zulässigkeit der Zwangseinziehung von Aktien unter den Voraussetzungen des § 237 AktG eingeführt werden.

2. Der Beschluss der Hauptversammlung über die entsprechende Änderung der Satzung bedarf nicht der Zustimmung der Inhaber stimmrechtsloser Vorzugsaktien durch einen Sonderbeschluss. Ob dasselbe für den nachfolgenden Einziehungsbeschluss gilt, ist umstritten und bleibt offen.

3. Als Grund für die Zwangseinziehung von Aktien kann in der Satzung die Insolvenz eines Gesellschafters bestimmt werden.
(alle nicht amtl.)


FG Sachsen 30.6.2021, 2 K 121/21
Steuerbefreiung bei Ausgliederung und Neugründung einer Gesellschaft

1. Bei der Abspaltung oder Ausgliederung zur Neugründung muss die Vorbehaltensfrist nur in Bezug auf die abgebende Gesellschaft und die Nachbehaltensfrist in Bezug auf die abhängigen Gesellschaften eingehalten werden.

2. Daher kann auch bei einer Neugründung einer Kapitalgesellschaft durch Ausgliederung eines Unternehmens bei einer natürlichen Person eine Steuerbefreiung gewährt werden. Diese Auslegung entspricht dem Zweck des § 6a GrEStG.
(alle nicht amtl.)

 



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 14.12.2021 10:23
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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