Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 1)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

KG 26.10.2021, 22 W 44/21
Gründungsaufwand bei Formwechsel einer KG in eine GmbH

1. Der von einer GmbH laut Satzung zu übernehmende Gründungsaufwand ist jedenfalls dann nicht auf einen Betrag von 10 % des Stammkapitals begrenzt, wenn der Gesellschaft freies Kapital i.H.v. einem Mehrfachen des Stammkapitals zur Verfügung steht.
2. Beim Formwechsel einer KG in eine GmbH unter Ausscheiden der Komplementär-GmbH bedarf es einer Anmeldung dieses Ausscheidens nicht.
(alle amtl.)

 

BGH 23.11.2021, II ZR 312/19
Aktionärsschutz durch § 31 Abs. 1 Satz 1 WpÜG

1. § 31 Abs. 1 Satz 1 WpÜG vermittelt nur den Aktionären der Zielgesellschaft, die das öffentliche Angebot annehmen, einen Anspruch auf eine angemessene Gegenleistung.
2. Die Pflicht zum Angebot einer angemessenen Gegenleistung begründet keine vorvertragliche Nebenpflicht des Bieters gegenüber den Aktionären der Zielgesellschaft.
3. § 31 Abs. 1 Satz 1 WpÜG ist kein Schutzgesetz im Sinne des § 823 Abs. 2 BGB.
(alle amtl.)

 

BGH 8.6.2021, XI ZB 22/19
Prospekthaftung wegen Darstellung von Renditeprognosen eines Blind-Pools und von Interessenkonflikten bei Versicherungsfonds

1. Zur Darstellung der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse i.S.v. § 2 Abs. 1 Satz 1 VermVerkProspV in der vom 1.7.2005 bis zum 31.5.2012 geltenden Fassung (hier: Renditeprognose eines sog. Blind-Pools).
2. Zur Angabe von Umständen und Beziehungen, die Interessenkonflikte des Treuhänders begründen können, i.S.v. § 12 Abs. 3 Nr. 5 VermVerkProspV in der vom 1.7.2005 bis zum 31.5.2012 geltenden Fassung.
(alle amtl.)

 

BFH 30.6.2021, I B 43/20 (AdV)
Unterbrechung eines AdV-Verfahrens wegen Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Antragstellers

Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Antragstellers führt bei einem AdV-Verfahren grundsätzlich nicht zu einer Unterbrechung nach § 155 Satz 1 FGO i.V.m. § 240 Satz 1 ZPO. Etwas anderes gilt aber dann, wenn die durch die angefochtenen Bescheide festgesetzten Steuern schon vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vollständig getilgt wurden und es somit um eine Aufhebung der Vollziehung mit der Folge entsprechender Erstattungsansprüche geht.
(amtl.)



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 04.01.2022 09:46
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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