Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 41)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

BGH 10.5.2022, VI ZR 838/20
Zur Haftung einer juristischen Person wegen sittenwidriger vorsätzlicher Schädigung

Die Haftung einer juristischen Person aus § 826 BGB i.V.m. § 31 BGB setzt voraus, dass einer ihrer verfassungsmäßig berufenen Vertreter i.S.d. § 31 BGB den objektiven und subjektiven Tatbestand des § 826 BGB verwirklicht hat.
(amtl.)


OLG München 29.6.2022, 7 AktG 2/22
Beschlussfassung in einer Hauptversammlung in der Corona-Pandemie

1. Zur Frage, wann eine Anfechtungsklage offensichtlich unbegründet ist.

2. Der Text der Einladung zur Hauptversammlung kann sich auf die Wiedergabe des § 134 AktG beschränken.

3. Zur Ausübung des Fragerechts der Aktionäre unter den Bedingungen der COVID 19 – Pandemie

4. Zum Inhalt des Vertragsberichts nach § 293a AktG.

5. Erledigung von Verstößen gegen Mitteilungspflichten nach dem WpHG durch Widerruf der Börsenzulassung.
(alle nicht amtl.)


BFH 12.1.2022, II R 16/20
Keine Zurechnung eines Anteils am Gesamthandsvermögen aufgrund einer Treuhandabrede

1. Ein Anteil am Vermögen der Gesamthand i.S.d. § 6 GrEStG kann auch über eine mehrstöckige Beteiligung vermittelt werden.

2. Bei Treuhandverhältnissen ist der Anteil am Vermögen der Gesamthand dem Treuhänder zuzurechnen.
(alle amtl.)


BFH 1.12.2021, II R 44/18
Zurechnung von Grundstücken einer Untergesellschaft

1. Ein inländisches Grundstück „gehört“ einer Gesellschaft i.S.d. § 1 Abs. 2a GrEStG nur dann, wenn es ihr im Zeitpunkt der Entstehung der Steuerschuld für den nach § 1 Abs. 2a GrEStG der Grunderwerbsteuer unterliegenden Vorgang aufgrund eines zuvor unter § 1 Abs. 1 bis 3a GrEStG fallenden und verwirklichten Erwerbsvorgangs grunderwerbsteuerrechtlich zuzurechnen ist.

2. Ein Grundstück einer Untergesellschaft ist einer Obergesellschaft grunderwerbsteuerrechtlich nur zuzurechnen, wenn die Obergesellschaft selbst es aufgrund eines Erwerbsvorgangs nach § 1 Abs. 1 bis 3a GrEStG erworben hat.
(alle amtl.)

 



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 11.10.2022 11:27
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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