Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 25)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

BGH 16.12.2021, I ZB 31/21
Zum Ausschluss im Verfahren vor den staatlichen Gerichten bei fehlender Zuständigkeitsrüge im Schiedsverfahren

1. Erhebt der Schiedsbeklagte im Schiedsverfahren keine Zuständigkeitsrüge, ist er damit auch im Verfahren vor den staatlichen Gerichten regelmäßig ausgeschlossen.

2. Ein vor dem Erhalt des Schiedsspruchs erklärter genereller Verzicht auf die Befugnis, einen Aufhebungsantrag zu stellen, ist unwirksam. Der Vollstreckbarerklärung eines Schiedsspruchs, der aufgrund einer Schiedsvereinbarung ergangen ist, die einen solchen Verzicht enthält, steht allerdings kein Verstoß gegen den inländischen ordre public entgegen.

3. Der Umstand, dass das Schiedsgericht trotz einer ihm mitgeteilten Abtretung des streitgegenständlichen Anspruchs auf Zahlung an den Zedenten erkannt hat, führt ebenfalls nicht zu einem Verstoß gegen den inländischen ordre public.
(alle amtl.)

 

AG Braunschweig 16.3.2023, 118 AR 13/22
Rechtsmissbräuchlichkeit eines Ergänzungsverlangens wegen Verstoßes gegen die Satzungsstrenge (VW-Fall)

1. Ein Ergänzungsverlangen gem. § 122 AktG ist rechtsmissbräuchlich und kann von der Aktiengesellschaft als unzulässig zurückgewiesen werden, wenn es auf die Fassung eines Satzungsänderungsbeschlusses abzielt, der mit dem Grundsatz der Satzungsstrenge nicht zu vereinbaren wäre.

2. Eine Satzungsregelung, die eine im Vergleich zu §§ 289b ff. HGB verschärfte Berichtspflicht des Vorstands zum Gegenstand hat, stellt einen Eingriff in die aktienrechtliche Kompetenzordnung dar, weil sie die Leitungsautonomie des Vorstands im Hinblick auf die Erfüllung der handelsrechtlichen CSR-Berichtspflichten einschränkt; sie ist deshalb mit dem Grundsatz der Satzungsstrenge gem. § 23 Abs. 5 Satz 1 AktG nicht zu vereinbaren.
(alle nicht amtl.)

 

BFH 14.12.2022, X R 19/21
BMF-Richtsätze als geeignete Schätzungsgrundlage

Das BMF wird aufgefordert, dem Revisionsverfahren beizutreten, um zu der Frage Stellung zu nehmen, ob und – wenn ja – unter welchen Voraussetzungen ein äußerer Betriebsvergleich in Gestalt einer Schätzung anhand der Richtsätze der amtlichen Richtsatzsammlung des BMF zulässig ist.
(amtl.)

 



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 20.06.2023 11:46
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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