Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 28)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

OLG Naumburg 12.12.2022, 12 Wx 34/22
Zum Negativattest für das Grundbuchamt bei Übertragung des Vermögens eines eingetragenen Einzelkaufmanns auf GmbH

Wird das Vermögen eines im Handelsregister eingetragenen Einzelkaufmanns insgesamt auf eine GmbH übertragen, deren Alleingesellschafter und alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer der Einzelkaufmann ist, so besteht kein gemeindliches Vorkaufsrecht nach § 24 BauGB, so dass das Grundbuchamt für die beantragte Eigentumsumschreibung auf die GmbH nicht die Vorlage eines Negativattests nach § 28 Abs. 1 Satz 2 BauGB verlangen kann.
(amtl.)

 

BFH 15.11.2022, IX R 4/20
Zurechnung der Einkünfte bei Einräumung eines unentgeltlichen Quotennießbrauchs am Gesellschaftsanteil einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft

1. Durch die Bestellung des Nießbrauchs an einem Gesellschaftsanteil an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft erzielt der Nießbraucher – anstelle des Gesellschafters – die auf den Anteil entfallenden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn und soweit er aufgrund der ihm vertraglich zur Ausübung überlassenen Stimm- und Verwaltungsrechte grundsätzlich in der Lage ist, auch an Grundlagengeschäften der Gesellschaft mitzuwirken.

2. Entsprechendes gilt beim Quotennießbrauch an einem Gesellschaftsanteil. Der Quotennießbraucher erzielt nur dann die auf den Anteil entfallenden Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung, wenn die vertraglichen Regelungen über die Bestellung des Quotennießbrauchs sicherstellen, dass der Gesellschafter die Entscheidungen – und zwar auch solche, die die Grundlagen der Gesellschaft betreffen – nicht alleine und/oder gegen den Willen des Quotennießbrauchers treffen kann.
(alle amtl.)

 

BFH 2.11.2022, I R 29/19
Körperschaftsteuerrechtliche Organschaft im Fall der Insolvenz

1. Die tatsächliche Durchführung des Gewinnabführungsvertrags ist Voraussetzung für die Anerkennung der körperschaftsteuer-rechtlichen Organschaft (§ 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 1 KStG). Kann ein vorläufiger Jahresabschluss der Organgesellschaft wegen Insolvenz nicht mehr korrigiert werden und wäre bei zutreffender Anwendung der handelsrechtlichen Bilanzierungsgrundsätze im endgültigen Jahresabschluss ein anderes Ergebnis auszuweisen, kann diese Nichtdurchführung des Gewinnabführungsvertrags ungeachtet der Insolvenz nicht in (analoger) Anwendung des § 14 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 Satz 2 KStG „geheilt“ werden.

2. Kommt es während der Mindestvertragslaufzeit von fünf Jahren zur Nichtdurchführung des Gewinnabführungsvertrags, führt dies nicht nur zu einer Unterbrechung der körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft für einzelne Veranlagungszeiträume, sondern insgesamt zu einer (rückwirkenden) Nichtanerkennung der körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft.
(alle amtl.)

 



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 11.07.2023 10:45
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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