Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 32)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

OLG Frankfurt 4.5.2023, 11 UH 14/23
Verzicht auf Antrag auf Verweisung an die KfH – Bindungswirkung eines dennoch ergangenen Verweisungsbeschlusses

1. Verweist die Zivilkammer den Rechtsstreit auf Antrag des Beklagten ohne Auseinandersetzung mit einem vor dem Antrag erklärten Verzicht des Beklagten auf sein Antragsrecht an die Kammer für Handelssachen, ist der Verweisungsbeschluss willkürlich und nicht bindend.

2. Erklärt der Beklagte den Verzicht auf die Stellung eines Verweisungsantrags nach § 98 Abs. 1 GVG, verliert er sein Antragsrecht und wird die Zuständigkeit der Zivilkammer perpetuiert.
(alle amtl.)

 

OLG Braunschweig 8.5.2023, 2 W 25/23
Satzungsregelung zur Berichterstattung des Vorstands über Corporate Social Responsibility; Ergänzungsverlangen von Aktionären

1. Im Falle der Ermächtigung von Aktionären nach § 122 Abs. 3 Satz 1 AktG, Gegenstände zur Hauptversammlung bekanntzumachen, hat das Gericht zu prüfen, ob die Beschlussgegenstände zur Zuständigkeit der Hauptversammlung gehören, ob die beantragte Beschlussfassung inhaltlich zulässig ist und ob das Verlangen nicht rechtsmissbräuchlich gestellt wird.

2. Der Antrag auf Ergänzung der Tagesordnung ist unzulässig, wenn eine Beschlussfassung durch die Hauptversammlung angestrebt wird, die auf einen gesetz- oder satzungswidrigen Beschluss abzielt, durch den die gesetzliche Kompetenzordnung der Gesellschaft verletzt wird.
(alle nicht amtl.)

 

BFH 22.2.2023, I R 35/22
Nichtberücksichtigung „finaler“ ausländischer Betriebsstättenverluste

Der auf einem DBA (hier: DBA-Großbritannien 1964/1970) beruhende Ausschluss der Berücksichtigung von Verlusten einer in einem anderen Mitgliedstaat belegenen Betriebsstätte (sog. Symmetriethese) verstößt auch im Hinblick auf endgültige („finale“) Verluste nicht gegen die unionsrechtliche Niederlassungsfreiheit (Anschluss an EuGH-Urteil W v. 22.9.2022 – C-538/20, ECLI:EU:C:2022:717, DStR 2022, 1993 = FR 2022, 989; Bestätigung des Senatsurteils v. 22.2.2017 – I R 2/15, BFHE 257, 120 = BStBl. II 2017, 709 = GmbHR 2017, 883 m. Anm. Sillich/Schneider = FR 2017, 831 m. Anm. Schlücke).
(amtl.)

 

BFH 6.12.2022, IV R 21/19
Bildung einer Pensionsrückstellung nach § 6a Abs. 1 Nr. 2 EStG bei Pensionszusage unter Vorbehalt

Enthält eine Pensionszusage einen Vorbehalt, demzufolge die Pensionsanwartschaft oder Pensionsleistung gemindert oder entzogen werden kann, ist die Bildung einer Pensionsrückstellung steuerrechtlich nur zulässig, wenn der Vorbehalt positiv – d.h. ausdrücklich – einen nach der arbeitsgerichtlichen Rechtsprechung anerkannten, eng begrenzten Tatbestand normiert, der nur ausnahmsweise eine Minderung oder einen Entzug der Pensionsanwartschaft oder Pensionsleistung gestattet.
(amtl.)

 



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 08.08.2023 11:57
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

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