Weitere aktuelle Rechtsprechung in Leitsätzen (KW 2)

Hier finden Sie die Leitsätze ausgewählter aktueller Entscheidungen aus dem Unternehmensrecht.

OLG Hamm 19.6.2023, 8 U 177/22
Auslegung einer gesellschaftsvertraglichen Vinkulierungsklausel einer Familiengesellschaft bei mittelbarer Anteilsübertragung auf eine familienfremde Person

1. Ist nach dem Gesellschaftsvertrag einer GmbH & Co. KG die Übertragung von Kommanditanteilen auf Abkömmlinge eines Kommanditisten ohne besondere Zustimmung möglich, so hängt die Zulässigkeit der Anteilsübertragung auf eine von Abkömmlingen gegründete oder erworbene Vorratsgesellschaft vom Inhalt und der Auslegung des Gesellschaftsvertrags ab.

2. Der Vollzug einer nach Gesellschaftsvertrag unzulässigen Übertragung der Kommanditanteile auf eine Vorratsgesellschaft kann im Wege einer einstweiligen Verfügung untersagt werden.
(alle nicht amtl.)


OLG Frankfurt 7.7.2023, 20 W 93/23
Ermächtigung einer Aktionärsminderheit zur Einberufung der Hauptversammlung zur Fassung eines Geltendmachungsbeschlusses und zur Bestellung eines besonderen Vertreters

Zum gerichtlichen Prüfungsmaßstab eines Antrags nach § 122 Abs. 3 Satz 1 AktG auf Ermächtigung zur Einberufung einer Hauptversammlung, insbesondere zur Frage einer Treuwidrigkeit bei beabsichtigter Beschlussfassung vor dem Hintergrund des Fassens eines gesetz- oder satzungswidrigen Beschlusses.
(amtl.)


OLG Frankfurt 23.8.2023, 21 W 13/23
Abgrenzung des Statusverfahrens vom Wahlanfechtungsverfahren

1. Zur Abgrenzung des aktienrechtlichen Statusverfahrens von arbeitsgerichtlichen Wahlanfechtungsverfahren

2. Zur Auslegung von § 25 Abs. 1 Satz 3 MgVG.
(alle amtl.)


BFH 18.7.2023, IX R 21/21
Höhe nachträglicher Anschaffungskosten bei in der Krise stehen gelassener Darlehen nach § 17 Abs. 2a Satz 3 Nr. 2 EStG

1. Ein in der Krise stehen gelassenes Darlehen ist im Anwendungsbereich des § 17 Abs. 2a des Einkommensteuergesetzes (EStG) mit dem zum Zeitpunkt des Eintritts der Krise bestehenden Teilwert zu bewerten.

2. Der bei § 17 EStG nicht abziehbare Verlust aus dem Ausfall eines stehen gelassenen Gesellschafterdarlehens wird nicht bei § 20 EStG berücksichtigt, wenn der Darlehensverlust vor dem 31.12.2008 eingetreten ist.
(alle amtl.)

 



Verlag Dr. Otto Schmidt vom 09.01.2024 08:52
Quelle: Verlag Dr. Otto Schmidt

zurück zur vorherigen Seite