Heft 11 / 2012

In der aktuellen Ausgabe der GmbHR (Heft 11, Erscheinungstermin: 1. Juni 2012) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aufsätze

  • Jäschke, Dirk, Übertragung von Wirtschaftsgütern und Mitunternehmeranteilen, – Aktuelle Einzelfragen nach der jüngeren Rechtsprechung des BFH, dem Umwandlungssteuer-Erlass 2011 und dem BMF-Schreiben vom 8.12.2011 –, GmbHR 2012, 601-613
    Der Beitrag behandelt aktuelle praxisrelevante Zweifelsfragen im Umfeld der Regelungen des § 6 Abs. 3, § 6 Abs. 5 EStG und § 24 UmwStG nach Ergehen des Umwandlungssteuer-Erlasses 2011 sowie des BMF-Schreibens vom 8.12.2011 (GmbHR 2012, 105) zu “Zweifelsfragen zur Übertragung von einzelnen Wirtschaftsgütern nach § 6 Abs. 5 EStG”. Dabei handelt es sich um die gekürzte Fassung eines Vortrags, gehalten auf dem Hamburger Forum für Unternehmensteuerrecht 2012 am 17.2.2012.
  • Haase, Karsten, Abberufung des Geschäftsführers und Beschränkung der Geschäftsführungsbefugnis als vertragswidriges Verhalten der GmbH?, – Zugleich Anmerkungen zu der Entscheidung des BGH vom 6.3.2012 – II ZR 76/11 –, GmbHR 2012, 614-621
    Erneut hatte der BGH (Entscheidung vom 6.3.2012 – II ZR 76/11, GmbHR 2012, 638 – in dieser Ausgabe) Gelegenheit, sich mit einer Frage aus dem Spannungsverhältnis zwischen organschaftlicher Amtsstellung des Geschäftsführers einer GmbH und dem dieser zugrunde liegenden schuldrechtlichen Anstellungsverhältnis auseinanderzusetzen: Stellen Abberufung oder Beschränkung der Geschäftsführungsbefugnis des Geschäftsführers vertragswidrige Verhaltensweisen i.S.d. § 628 Abs. 2 BGB dar, die den Geschäftsführer zum Schadensersatz berechtigen? Der Beitrag versucht diese Frage unter Berücksichtigung aktueller höchst- und obergerichtlicher Rechtsprechung sowie einschlägiger Stimmen aus der Literatur anhand von Fallkonstellationen zu beantworten.
  • Herff, Arnd, Beschränkung gesellschaftsrechtlicher Abfindungsentgelte bei der gewerblich tätigen Personengesellschaft und bei der GmbH, GmbHR 2012, 621-627
    Seit vielen Jahrzehnten ergehen zu dieser Problematik höchstrichterliche Entscheidungen, und in der Literatur ist die Zulässigkeit und der Umfang von Abfindungsbeschränkungen ein wahrer Dauerbrenner. Schlagwortartig geht es um “Vertragsfreiheit vs. Knebelung ausscheidender Gesellschafter”. Dem BGH ist es nie gelungen, seiner Rechtsprechung klare Konturen zu geben oder diese vorhersehbar zu machen. Wulf Goette (bis 2010 Vorsitzender Richter des einschlägigen II. BGH-Senats) hatte bereits 1995 angemerkt, die Literatur wende mit Recht ein, dass der vom II. Zivilsenat des BGH gewählte Ansatz Rechtssicherheit im Sinne einer vorhersehbaren Entscheidung der Gerichte “nicht ohne weiteres” gewährleisten könne (DStR 1995, 462). An dieser Situation hat sich bis zum heutigen Tag nichts geändert. Die zunehmende Komplexität und Globalisierung im Wirtschaftsleben, die auch den Mittelstand betrifft, hat die unbefriedigende Beratungssituation eher verschärft, und auch das letzte einschlägige Urt. des BGH v. 27.9.2011 – II ZR 279/09 (GmbHR 2012, 92) brachte keine Wende. Der Beitrag stellt die derzeitige Situation dar, wird Gestaltungen für Abfindungsklauseln empfehlen und darüber hinaus einen neuen Lösungsansatz für die Prüfung derartiger Klauseln darstellen.

GmbH-Beratung

  • Glutsch, Siegfried / Meining, Steffen, Erweiterte Kürzung des Gewerbeertrags bei Veräußerung eines Teil-Mitunternehmeranteils, GmbHR 2012, 627-630
    Veräußert ein Grundstücksunternehmen ein Grundstück, kann dieses unter bestimmten Voraussetzungen einen Veräußerungsgewinn aus dem Verkauf gemäß § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG für gewerbesteuerliche Zwecke kürzen. Verkauft dagegen ein Gesellschafter seinen Mitunternehmeranteil an einer grundbesitzenden Personengesellschaft, bestimmt § 9 Nr. 1 S. 6 GewStG, dass § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG auf den Veräußerungsgewinn nicht anzuwenden ist, soweit auf diesen § 7 S. 2 GewStG anzuwenden ist. Gegenstand dieses Beitrags ist die Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die erweiterte Kürzung gemäß § 9 Nr. 1 S. 2 GewStG auf die Veräußerung von Teil-Mitunternehmeranteilen Anwendung findet.

Rechtsprechung

  • BGH v. 6.3.2012 - II ZR 56/10, Gesellschafter: Begrenzte Haftung bei unterlassener Offenlegung der wirtschaftlichen Neugründung einer GmbH, GmbHR 2012, 630-638
  • BGH v. 6.3.2012 - II ZR 76/11, Geschäftsführer: Recht zur fristlosen Kündigung des Anstellungsvertrags bei Beschränkung der Kompetenzen und kein Schadensersatz gegenüber der GmbH, GmbHR 2012, 638-641
  • BGH v. 28.2.2012 - II ZR 115/11, Eigenkapitalersatz: Anwendung der Kapitalersatzvorschriften bei Beteiligung eines Gesellschafters an Darlehen nehmender und Darlehen gebender Gesellschaft, GmbHR 2012, 641-643
  • BGH v. 23.2.2012 - IX ZR 92/08, Haftung des Beraters: Pflichtwidrige Nichterteilung von Hinweisen auf gestaltungsabhängige Steuerrisiken (vGA), GmbHR 2012, 643-645
  • OLG München v. 16.3.2012 - 31 Wx 70/12, Unternehmensverträge: Beendigung eines Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrags nur zum Ende des (Geschäfts-)Jahres, GmbHR 2012, 645-646
  • BFH v. 13.3.2012 - I B 111/11, Gesellschafter: Ernstliche Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der sog. Zinsschranke, GmbHR 2012, 646-653
  • BFH v. 24.1.2012 - IX R 34/10, Gesellschafter: In der Krise der GmbH übernommene Bürgschaften als nachträgliche Anschaffungskosten, GmbHR 2012, 653-654
  • BFH v. 1.12.2011 - I B 127/11, Umwandlung: Abgrenzung der verdeckten Einlage von der Bargründung mit zusätzlicher Betriebseinbringung, GmbHR 2012, 654-656

Verwaltungsanweisungen

  • Geschäftsanteil: Auswirkungen des BFH-Urt. v. 16.3.2010 – VIII R 20/08 auf die Veranlagungsoption des § 32d Abs. 2 Nr. 3 EStG, GmbHR 2012, 656

GmbHR im Blickpunkt

  • Wachter, Thomas, Veränderte Haftungsrisiken bei wirtschaftlicher Neugründung, GmbHR 2012, R137-R138

Unternehmensrecht

  • Ulrich, Stephan, Interessenkonflikte und Stimmverbot – wann darf ein Gesellschafter nicht mit abstimmen?, GmbHR 2012, R141
  • Ulrich, Stephan, Mögliche Fehler bei der GmbH-Gründung – eine kleine Auswahl, GmbHR 2012, R141
  • Ulrich, Stephan, Satzungs- und Verwaltungssitz – kann auch eine KG beides trennen?, GmbHR 2012, R141-R142
  • Ulrich, Stephan, Geplante Gesetzesänderungen in Indien betreffen auch ausländische Investoren, GmbHR 2012, R142
  • Pilger, Gerhard, Die Salvatorische Klausel auf Abwegen, GmbHR 2012, R142-R143

Steuer- & Bilanzrecht

  • Redaktion GmbH-Rundschau, , Verfassungswidrigkeit eines sog. Treaty override?, GmbHR 2012, R143-R144
  • Redaktion GmbH-Rundschau, , Anwendung des sog. Sanierungserlasses, GmbHR 2012, R144
  • Redaktion GmbH-Rundschau, , Neues zur umsatzsteuerlichen Behandlung ertragsteuerlichen Sonderbetriebsvermögens, GmbHR 2012, R144-R145

Arbeits- & Sozialrecht

  • Kothe-Heggemann, Claudia, Innerbetriebliche Stellenausschreibung muss nicht auf Befristung hinweisen, GmbHR 2012, R145
  • Kothe-Heggemann, Claudia, Kündigung wegen “Stalkings”, GmbHR 2012, R145-R146

Europa-Praxis

  • Geberth, Georg, Änderungsvorschlag der dänischen Ratspräsidentschaft zur GKKB, GmbHR 2012, R146
  • Rossmann, Nadine, Beihilferecht: Neue De-minimis-Verordnung für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, GmbHR 2012, R146-R147
  • Geberth, Georg, Bericht des EU-Parlaments zur Änderung der Energiesteuerrichtlinie, GmbHR 2012, R147
  • Clausnitzer, Jochen, EuGH: Kein Urheberschutz von Programmiersprache und Funktionalität eines Computerprogramms, GmbHR 2012, R147

Wirtschafts-Praxis

  • Gajo, Marianne, Outsourcing-Potenzial bei Dienstleistungen, GmbHR 2012, R148
  • Gajo, Marianne, Strategien der mittelständischen Unternehmen, GmbHR 2012, R148-R149

Zeitschriftenspiegel

  • Gesellschaftsrecht, GmbHR 2012, R149-R150
  • Steuerrecht, GmbHR 2012, R150

Buchbesprechungen

  • Roser, Frank, Die Unternehmensumwandlung, GmbHR 2012, R150-R151

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 23.05.2012 13:12