Heft 17 / 2012

In der aktuellen Ausgabe der GmbHR (Heft 17, Erscheinungstermin: 1. September 2012) lesen Sie folgende Beiträge und Entscheidungen.

Aufsätze

  • Schreiber, Christoph, Der GmbH-Geschäftsführer zwischen Arbeits- und Zivilgerichtsbarkeit, GmbHR 2012, 929-936
    Mit der gerichtlichen Geltendmachung von Rechten des GmbH-Geschäftsführers aus dem Anstellungsverhältnis mit der Gesellschaft stellt sich die Frage nach der Rechtswegzuständigkeit. Die Entscheidung des BAG v. 23.8.2011 – 10 AZB 51/10, GmbHR 2011, 1200 m. Komm. Haase, deckt einen neuen Aspekt auf: Die Fiktion des § 5 Abs. 1 S. 3 ArbGG gelte allein für den Zeitraum zwischen der Bestellung und der Abberufung des Geschäftsführers. In dieser Zeit seien demnach die ordentlichen Gerichte zuständig. Nach der Abberufung hingegen könne die Zuständigkeit bei den Arbeitsgerichten liegen. Der vorliegende Beitrag widmet sich vor diesem Hintergrund der zeitlichen Dimension der Vorschrift und zeigt auf, inwiefern der Rechtsweg von dem der Organstellung zugrunde liegenden Rechtsverhältnis abhängt.
  • Skauradszun, Dominik, Detailfragen zur Sonderprüfung im GmbH-Recht, GmbHR 2012, 936-942
    Insbesondere Minderheitsgesellschafter, die nicht zugleich Geschäftsführer der GmbH sind, haben oft Schwierigkeiten, streitige Vorfälle auf Geschäftsführerebene überprüfen und nachvollziehen zu können. Ihnen fehlt regelmäßig schon der Zugang zu den relevanten Informationen. Das Auskunfts- und Einsichtsrecht nach § 51a GmbHG ist in der Praxis häufig nicht mehr als ein Papiertiger, da durch das gerichtliche Verfahren eine oft erhebliche Verzögerung eintritt und eine aggressive Verteidigung des die Gesellschaft vertretenden Geschäftsführers das Verfahren schnell verschleppen kann. Hier kann Abhilfe schaffen, den Geschäftsführer einer Sonderprüfung zu unterziehen. Eine gut vorbereitete Sonderprüfung ist ein effektives Instrument im Gesellschafterstreit. Der vorliegende Beitrag beschäftigt sich mit Detailfragen, die in besonders konfliktgeladenen Sonderprüfungen auftreten können.
  • Bergmann, Malte, Einheitlicher Besteuerungszeitraum und Zwischenveranlagungen in Liquidation und Insolvenz, GmbHR 2012, 943-948
    Die Besteuerung von Kapitalgesellschaften in Liquidation und Insolvenz spielt in Rechtsprechung und Literatur nur eine untergeordnete Rolle, obwohl ihre Bedeutung in der Praxis groß sein kann. Maßgebliche Vorschrift im Körperschaftsteuerrecht ist § 11 KStG, der unmittelbar für Liquidationen und gemäß § 11 Abs. 7 KStG entsprechend für Insolvenzen gilt. Dabei wirft die – im Ertragsteuerrecht einzigartige – Regelung des § 11 Abs. 1 KStG, wonach der Liquidationszeitraum einerseits die einzige Steuerperiode bildet, andererseits aber nicht länger als drei Jahre dauern soll, grundlegende Probleme auf. Einige der Fragen werden in diesem Beitrag behandelt, wobei der Verfasser z.T. zu neuen, auch für die Praxis relevanten Ergebnissen kommt.

GmbH-International

  • Kußmaul, Heinz / Meyering, Stephan / Ruiner, Christoph / Jegen, Björn, Die Gründung einer Kapitalgesellschaft in Polen sowie deren Gewinnermittlung unter steuerlichen Gesichtspunkten, GmbHR 2012, 948-953
    Die Besteuerung der Gründung einer Kapitalgesellschaft in Polen sowie deren laufende Gewinnermittlung für steuerliche Zwecke weist im Vergleich zu Deutschland einige Besonderheiten auf. Diese werden in diesem Beitrag dargestellt. So unterliegen Abschluss und Änderung des Gesellschaftsvertrags der Rechtsgeschäftsteuer. Grundsätzlich besteht eine Buchführungspflicht mit daraus resultierender Ableitung des steuerlichen Gewinns, eine Maßgeblichkeit der Handelsbilanz für die Steuerbilanz existiert aber nicht. Die Verlustverwendungsregeln sind restriktiver als in Deutschland.

Rechtsprechung

  • BGH v. 12.6.2012 - II ZR 256/11, Vertretung der GmbH: Rechtsscheinhaftung des für eine UG auftretenden Vertreters bei Verwendung des unrichtigen Formzusatzes “GmbH”, GmbHR 2012, 953-958
  • BGH v. 15.5.2012 - 3 StR 118/11, Geschäftsführer: Strafbarkeit wegen Beihilfe zum Bankrott – Aufgabe der Interessentheorie durch den BGH, GmbHR 2012, 958-964
  • BGH v. 10.7.2012 - VI ZR 341/10, Haftung des Geschäftsführers: Keine Garantenpflicht gegenüber Dritten hinsichtlich Verhinderung einer Vermögensschädigung, GmbHR 2012, 964-967
  • BGH v. 19.6.2012 - II ZR 243/11, Haftung des Geschäftsführers: Verletzung der Pflicht zur Überwachung der wirtschaftlichen und finanziellen Entwicklung der GmbH, GmbHR 2012, 967-969
  • EuGH v. 19.7.2012 - Rs. C-31/11, Erbschaftsteuer: Erwerb einer Beteiligung als Alleingesellschafter an einer in einem Drittstaat ansässigen Kapitalgesellschaft von Todes wegen, GmbHR 2012, 970-974
  • BFH v. 28.3.2012 - II R 39/10, Schenkungsteuer: Mittelbare Schenkung des Erlöses aus dem Verkauf übertragener Gesellschaftsanteile und Prüfungsumfang bei Festsetzung von Hinterziehungszinsen, GmbHR 2012, 974-977
  • FG Köln v. 6.3.2012 - 13 K 3006/11, Liquidation: Ausweis einer bestehenden Verbindlichkeit in Liquidationsschlussbilanz und Untergang der Verbindlichkeit bei Erlöschen des Rechtssubjekts, GmbHR 2012, 977-981
  • BFH v. 23.5.2012 - II R 21/10, Grunderwerbsteuer: Grunderwerbsteuerbefreiung bei Anteilsvereinigung aufgrund gemischter Schenkung von Anteilen an einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft, GmbHR 2012, 981-984

GmbHR im Blickpunkt

  • Spiegelberger, Sebastian, Unternehmensvermögen in der Erbschaftsteuer, GmbHR 2012, R225-R226

Unternehmensrecht

  • Ulrich, Stephan, Entlastungen für Kleinstgesellschaften – Entwurf des MicroBilG, GmbHR 2012, R229
  • Ulrich, Stephan, Keine Trennung von Satzungs- und Verwaltungssitz – “Rolle rückwärts” des KG Berlin, GmbHR 2012, R229-R230
  • Ulrich, Stephan, Zuviel Geld im Sperrjahr?, GmbHR 2012, R230
  • Ulrich, Stephan, Die unzulässige Kündigungsbeschränkung nach § 723 Abs. 3 BGB oder “Wie lange ist zu lange?”, GmbHR 2012, R230-R232
  • Ulrich, Stephan, Hinweise an das Bundeskartellamt sind jetzt auch anonym über das Internet möglich, GmbHR 2012, R232
  • Ulrich, Stephan, Anwalt und Personalberater? Nicht gleichzeitig!, GmbHR 2012, R232
  • Ulrich, Stephan, Höhere Geldbußen gegen Unternehmen – Entwurf zur Änderung des OWiG, GmbHR 2012, R233

Steuer- & Bilanzrecht

  • Redaktion GmbH-Rundschau, , Abweichende Festsetzung des Gewerbesteuermessbetrags und Sanierungserlass, GmbHR 2012, R233-R234
  • Redaktion GmbH-Rundschau, , Keine Klagebefugnis der aufnehmenden GmbH bei Einbringung eines Betriebs, GmbHR 2012, R234-R235

Arbeits- & Sozialrecht

  • Kothe-Heggemann, Claudia, Keine Annahmeverzugsvergütung bei Streikteilnahme, GmbHR 2012, R235
  • Kothe-Heggemann, Claudia, Keine Heilung von Fehlern bei der Erstattung der Massenentlassungsanzeige, GmbHR 2012, R235
  • Figge, Gustav, Abgabe zur Künstlersozialversicherung steigt leicht an, GmbHR 2012, R235-R236
  • Figge, Gustav, Höhe einer Betriebsrente nach vorheriger Altersteilzeit, GmbHR 2012, R236

Europa-Praxis

  • Geberth, Georg, Einführung eines “Quick Reaction Mechanism” gegen Umsatzsteuerbetrug, GmbHR 2012, R236-R237
  • Rossmann, Nadine, Europäische Kommission startet neue beihilferechtliche Konsultationen, GmbHR 2012, R237
  • Clausnitzer, Jochen, Widerrufsrecht: EU-Kommission fordert Bundesregierung zu Gesetzesänderung auf, GmbHR 2012, R237

Wirtschafts-Praxis

  • Gajo, Marianne, Handwerksunternehmen in Deutschland, GmbHR 2012, R237-R238
  • Gajo, Marianne, Mittelstand als Erfolgsmodell in Europa, GmbHR 2012, R238-R239

Zeitschriftenspiegel

  • Gesellschaftsrecht, GmbHR 2012, R239
  • Steuerrecht, GmbHR 2012, R239

Verlag Dr. Otto-Schmidt vom 28.08.2012 10:39